Am Nachmittag des 22. Juni hat die Bundesregierung ihr Fachkräfte-Konzept mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften erörtert. Während die Gewerkschaften sich vor allem für bessere Beschäftigungschancen der Arbeitslosen in der Bundesrepublik aussprachen, forderten die Arbeitgeber den erleichterten Zuzug von Arbeitskräften aus Drittländern. Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich darauf, dass zunächst die Beschäftigungschancen für die Menschen in der Bundesrepublik verbessert werden müssen. Darüber hinaus soll aber auch verstärkt um qualifizierte ausländische Arbeitnehmer geworben werden. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass von den jetzigen Beschlüssen zur Förderung der qualifizierten Zuwanderung aus Drittländern ein größerer Ansturm auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik erfolgt.
Qualifizierte Zuwanderung: Mehr Schein als Sein
Am 22. Juni hat das Bundeskabinett mit großem Öffentlichkeitswirbel ihr Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen. Dabei geht sie von den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit aus, wonach die Zahl der Erwerbspersonen bis 2025 um 6,5 Millionen abnehmen wird. Die Bundesregierung will bürokratische Hürden abbauen, um die Zuwanderung von Ingenieuren und Ärzten aus Drittländern -d.h. außerhalb der EU- zu erleichtern. Verzichtet wird zunächst auf die bisherige „Vorrangprüfung“: Danach konnten erst dann Fachkräfte aus sog. Drittstaaten angeworben werden, wenn keine Inländer oder EU-Ausländer für die jeweiligen Tätigkeiten zur Verfügung standen. Gleichzeitig werden in dem Konzept der Bundesregierung -in enger Anlehnung an die bereits im Januar vorgelegten Vorschläge des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit- verschiedene Handlungsfelder für die bessere Nutzung der Qualifikationspotentiale insbesondere der Frauen und der älteren Arbeitnehmer aufgezeigt.
Am Nachmittag des 22. Juni hat die Bundesregierung ihr Fachkräfte-Konzept mit den Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften erörtert. Während die Gewerkschaften sich vor allem für bessere Beschäftigungschancen der Arbeitslosen in der Bundesrepublik aussprachen, forderten die Arbeitgeber den erleichterten Zuzug von Arbeitskräften aus Drittländern. Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich darauf, dass zunächst die Beschäftigungschancen für die Menschen in der Bundesrepublik verbessert werden müssen. Darüber hinaus soll aber auch verstärkt um qualifizierte ausländische Arbeitnehmer geworben werden.
Allerdings ist kaum zu erwarten, dass von den jetzigen Beschlüssen zur Förderung der qualifizierten Zuwanderung aus Drittländern ein größerer Ansturm auf den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik erfolgt. Vielmehr kann die Bundesrepublik mit den Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte in anderen Zuwanderungsländern -vor allem USA, Kanada und Großbritannien- kaum mithalten. Zudem sind die sprachlichen Barrieren für den angelsächsischen Bereich oft erheblich niedriger. Bei der Entlohnung, den Arbeitsbedingungen und den beruflichen Entwicklungschancen müsste daher zuerst nachgebessert werden. Würde dies konsequent und erfolgreich durchgesetzt, wären aber auch mehr inländische Arbeitnehmer für diese qualifizierten Tätigkeiten zu gewinnen. Gerade hier liegen die größten Versäumnisse und Defizite in Wirtschaft und Politik. Hinzu kommt die sogenannte „Willkommenskultur“ gegenüber Ausländern, die in Deutschland erheblich schwächer ausgeprägt ist als in anderen Ländern und daher dringend verbessert werden muss.
Finanzieller Kahlschlag bei der Arbeitsmarktpolitik
Es ist daher eher wie „ein Rufen im Walde“, wenn die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gebetsmühlenartig wiederholen, die erleichterte Zuwanderung aus Drittländern dürfe nicht von der Notwendigkeit zu einer besseren Ausschöpfung der inländischen Qualifikationspotentiale ablenken. Dies müsse nach wie vor Priorität in der Arbeitsmarktpolitik haben. Derartige Zielsetzungen sind voll zu unterstützen – allerdings fehlt immer mehr der Glaube, dass es der Bundesregierung damit ernst ist. Ihre Arbeitsmarktpolitik mit den gravierenden finanziellen Kahlschlägen geht in die umgekehrte Richtung. Mit Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik von 2 Mrd. Euro 2011, je 2,5 Mrd. Euro 2012 und 2113 und danach 3 Mrd. Euro werden die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik in den nächsten Jahren in etwa halbiert. Hinzu kommen weitere finanzielle Daumenschrauben für die Bundesagentur für Arbeit, die bis zu 5-6 Mrd. Euro im Jahr ansteigen werden.
Der erfolgreiche Weg der Bundesagentur für Arbeit mit den Tarifparteien zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrisen sowie Beförderung des derzeitigen Aufschwungs in Wirtschaft und Beschäftigung wird unter diesen Bedingungen schnell beendet sein. Wenn die Bundeskanzlerin bei der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf vor wenigen Wochen die Tarifparteien vollmundig für die gemeinsame Krisenbewältigung durch die Arbeitsmarktpolitik lobte, ist ebenfalls nach der Konsequenz und Ehrlichkeit ihrer Politik zu fragen: Mit welcher Berechtigung wird den Tarifparteien als Beitragszahler zur Bundesagentur für Arbeit derartig ungeniert in die Tasche gegriffen, um die gigantischen Löcher in den Staatshaushalten für die Rettung der nationalen und europäischen Banken sowie der überschuldeten Euroländer zu stoppen? Ein Ende dieser ungerechten Verschiebemanöver -vor allem zu Lasten der Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner- muss umgehend gestoppt und wieder revidiert werden. Oder sollte dies ein politisch-taktisches Zugeständnis an den Koalitionspartner FDP sein, der sich im politischen „Tief“ befindet. Die FDP des ehemaligen Parteivorsitzenden und immer noch Bundesaußenministers Guido Westerwelle sowie des Bundesentwicklungsministers, Dirk Niebel, hat unermüdlich die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit und die Privatisierung von Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktpolitik auf ihre Fahnen geschrieben.
Nationaler Aktionsplan für Behinderte – Aktionismus statt Strategie
Ähnlich verhält es sich mit der kürzlichen Öffentlichkeitskampagne der Bundesarbeitsministerin für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. So notwendig ein derartiger Aktionsplan ist, die von der Bundesrepublik Ende März 2009 ratifizierte UN Behindertenrechtskonvention politisch-praktisch umzusetzen, so enttäuschend sind dessen Inhalte. Dieser Aktionsplan beschränkt sich auf eine Zusammenstellung der bisherigen Einzelprojekte und Aktionen zugunsten behinderter Menschen ohne eine umfassende Konzeption und vor allem konkrete Vorschläge für Gesetzgebung und Handlungserfordernisse.
Unzureichend sind auch die Ausführungen zu dem Handlungsfeld in dem Nationalen Aktionsplan „Arbeit und Beschäftigung“. Wie die Bundesregierung feststellt, ist ein großer Teil der insgesamt drei Millionen Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter nicht erwerbstätig. Dies zeigen auch die alarmierenden Statistiken der Bundesagentur für Arbeit: Während Wirtschaft und Beschäftigung „boomen“, nimmt die Arbeitslosigkeit der Behinderten kaum ab und die der Schwerbehinderten Menschen weiter zu. Wenn in dem Nationalen Aktionsplan ausgeführt wird, daß 876 000 schwerbehinderte Menschen in beschäftigungspflichtigen Unternehmen mit mindestesn 20 Arbeitsplätzen (Pflichtquote von 5 Prozent) arbeiten, ist dies ebenfalls eine Verdrehung der Tatsachen. Zum einen sind in dieser Zahl erheblich Mehrfachanrechnungen enthalten; zum anderen sind dabei viele Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Bezeichnenderweise wird nicht erwähnt, daß mehr als 30 000 Unternehmen trotz gesetzlicher Pflichtquote keinen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen. Ebenso unerwähnt bleibt, daß nur wenige tausend schwerbehinderte Jugendliche die Chance eines betrieblichen Ausbildungsplatzes haben.
Die Bundesregierung verweist in ihrem Nationalen Aktionsplan auf ihr neues Programm „Initiative Inklusion“ mit einem Finanzvolumen von 100 Millionen Euro. Dabei sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen, Schaffung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige arbeitslose und arbeitssuchende Schwerbehinderte, Verbesserung der Kompetenz der Wirtschaftskammern bezüglich der Inklusion behinderter Menschen in Klein- und Mittelbetrieben. Gestärkt werden soll ebenfalls die beruflichen Rehabilitation und Prävention behinderter Menschen sowie der Zugang in Werkstätten für behinderte Menschen.
Wie sehr politische Propaganda und Realität hierbei auseinanderfallen ist bereits daran zu erkennen, dass die hierfür zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds für Schwerbehinderte kommen sollen. Dieser wird finanziert durch die Ausgleichsabgabe der Betriebe, die ihre Pflichtquote bei der Beschäftigung Schwerbehinderter nicht erfüllen. Diese finanziellen Mittel sind für berufliche Eingliederungsmaßnahmen der Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen und können daher nicht für zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung eingesetzt werden.
Arbeitsmarktreform als Kürzungsprogramm
In dem Ende Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ sind die Weichen ebenfalls in umgekehrt Richtung gestellt: Selbst für die berufliche Orientierung, Vorbereitung und Qualifizierung benachteiligter, behinderter und schwerbehinderter Menschen wird die Privatisierung über Bildungsgutscheine und Einschaltung privater Vermittlungsagenturen- natürlich mit Zusatzkosten- ausgeweitet. Dabei haben Untersuchungen und Erfahrungen deutlich gezeigt, dass sich die fortschreitende Privatisierung der Arbeitsvermittlung zu Lasten der schwerer vermittelbaren Personengruppen auswirkt. Zudem stehen alle Maßnahmen der Integration und Inklusion behinderter Menschen in der Arbeitsmarktpolitik unter dem Vorbehalt der massiven finanziellen Kürzungen.
Im Zweifelsfall werden die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur schon aus finanziellen Gründen unterbleiben.
Besonders negativ für Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil Älterer ist die vorgesehene Neuregelung bei der öffentlich geförderten Beschäftigung .So sollen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit tariflichem bzw. ortsüblichem Entgelt ganz wegfallen. Stattdessen bleiben die diskriminierenden Ein Euro Jobs ohne Perspektive, aus der Hartz IV Falle zu entkommen, und Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent. Diese werden in der Praxis wenig genutzt, da der Eigenanteil der Träger von 25 Prozent oft nicht geleistet werden kann. Ältere Arbeitnehmer mit Behinderungen und Schwerbehinderungen, die keine Chance auf Arbeit im ersten Arbeitsmarkt haben, werden somit noch weniger Chancen auf eine sinnvolle existenzsichernde öffentliche Beschäftigung haben.
Der Bundesregierung wäre anzuraten: weniger politisch-taktische Propaganda und mehr inhaltliche Konsistenz und Ehrlichkeit! Nur dann kann sie den „Spagat“ leisten zwischen besseren Beschäftigungschancen für die bisher benachteiligten Arbeitnehmer/innen einerseits sowie einer wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch nachhaltigen Zuwanderung qualifizierter Menschen.
Beides ist dringend erforderlich, um den Herausforderungen der Demografie in einer globalisierten Welt mit ständigen Veränderungen von Wirtschaft, Technik und den gesellschaftlichen Bedingungen Stand zu halten.