Schwarz-Gelb: Rückwärtsgang auf dem Arbeitsmarkt – Bundesrat muss Reißleine ziehen

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„Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt“ lautet der anspruchs- und verheißungsvolle Titel des von der schwarz-gelben Mehrheit im Deutschen Bundestag  beschlossenen Gesetzes. Die Grundsätze und Ziele sind hoch gesteckt. Als ein „Generalvorbehalt“ ist geltend zu machen: Dieses Gesetz wird zu massiven Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik missbraucht.

Die Grundsätze und Ziele sind hoch gesteckt: höhere Flexibilität bei der Anpassung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen an die jeweiligen Problemsituationen, größere Individualität bei Beratung und Arbeitsmarktförderung, höhere Qualität bei den Arbeitsmarktdienstleistungen, mehr Klarheit und Transparenz über die verfügbaren Maßnahmen und Instrumente. Die Anzahl der inzwischen selbst für Fachleute schwer durchschaubaren Vielfalt der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll um ein Viertel verringert werden. Dabei ist trefflich zu streiten, ob nicht auch die verbliebenen 30 Maßnahmenkategorien die Arbeitsagenturen und Job Center einerseits und Arbeitnehmer, Arbeitslose sowie Arbeitgeber andererseits immer noch überfordern.

Entscheidend ist allerdings, ob und inwieweit diese hehren Ziele des Gesetzentwurfs überhaupt erfüllt werden können. Als ein „Generalvorbehalt“ ist geltend zu machen: Dieses Gesetz wird zu massiven Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik missbraucht. Dies ist unmittelbare Auswirkung der  unabsehbaren Belastungen der Bundeshaushalte kommender Jahrzehnte infolge der finanziellen Rettungsschirme für die Banken und die überschuldeten Euroländer. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich bereitwillig dem Kürzungsdiktat von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefügt. Von Beginn des Gesetzes 2012 bis 2015 summieren sich die Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik auf über 20 Mrd. Euro. Der Gesetzentwurf wird somit zum „Bumerang“ vor allem für die Arbeitslosen und Arbeitnehmer. Sie müssen für die Übermacht der Finanzbranche, die gravierenden Defizite in der Politik der Bundesrepublik, der Euroländer und der Europäischen Kommission in der Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie die ungerechte Verteilung der finanziellen Lasten bezahlen. Für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird in den nächsten Jahren nur noch etwa die Hälfte der Mittel zur Verfügung stehen.

Die Behauptungen aus den Reihen der Regierungskoalition, dass Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Zwar ist es im Zuge der besseren Konjunktur der letzten Jahre gelungen, auch die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, wenn auch weit unterdurchschnittlich. Allerdings liegt die Bundesrepublik bei der Langzeitarbeitslosigkeit im EU Vergleich nach wie vor an oberer Stelle. Bei behinderten Menschen ist die Arbeitslosigkeit trotz verbesserter Konjunktur und Beschäftigung nicht zurückgegangen; bei Schwerbehinderten ist sie sogar weiter angestiegen. Zudem wird es immer schwieriger, schwer vermittelbare Arbeitslose in den Ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Darüber hinaus weisen viele konjunkturelle Frühindikatoren darauf hin, dass  die Konjunktur im Zuge der eskalierenden Finanzkrisen  schwächer wird. Die Bundesagentur hat bereits deutlich gemacht, dass sie infolge der erheblichen Kürzungsvorgaben keine finanziellen Reserven hat. Sie kann daher auch nicht – wie bei dem vorherigen Wirtschafts- und Beschäftigungseinbruch – mit der Arbeitsmarktpolitik  die Arbeitslosigkeit in Grenzen halten.

Spielräume mit „Haken und Ösen

Die in dem Gesetz vorgegebenen größeren Entscheidungsspielräume für die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Job Centern  werden sich daher immer als „Danaergeschenk“ erweisen: Der in der Vergangenheit stark in Anspruch genommene „Gründungsausschuss“ für Arbeitslose wird von Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt. Verbunden ist dies mit hohen Ausgabenkürzungen.  Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie als Experten für Unternehmensgründungen über die Gewährung der Zuschüsse entscheiden, wobei ihnen gleichzeitig die finanziellen Daumenschrauben angezogen werden.

Besonders gravierend sind die Einschränkungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung für schwer vermittelbare  Langzeitarbeitslose. Zwar sind die vorgesehenen  Einschränkungen  bei den Ein-Euro-Jobs richtig. Wie selbst der Bundesrechnungshof in mehreren Gutachten nachgewiesen hat, dienen sie vor allem der Senkung der Personalkosten für Kommunen und andere Träger, die Ein Euro Jobber beschäftigten. Für die betroffenen Arbeitslosen sind sie aber häufig der „letzte Rettungsanker“ für eine kleine Aufbesserung ihrer kargen Hartz IV Leistungen. Und obwohl sie nur in wenigen Fällen aus der Hartz IV Falle führen, ist es nicht zu rechtfertigen, dass etwa die Hälfte dieser Ein-Euro-Jobs ersatzlos wegfallen wird. Die betroffenen arbeitslosen Menschen bleiben mithin ohne Alternative. Dringend erforderlich wäre deshalb die Stärkung der bislang vorhandenen Instrumente zur Eingliederung in existenzsichernde Beschäftigung mit Tariflöhnen und ausreichender sozialer Sicherung gewesen. Genau diese Maßnahmen werden jedoch ersatzlos gestrichen.

 Der „unselige“ Geist dieser Arbeitsmarktreformen lässt sich besonders plastisch am Beispiel der „Bürgerarbeit“ als Pilotprojekt aus dem Bundesarbeitsministerium zeigen. Diese öffentlich geförderte Beschäftigung mit einer Monatspauschale von 900 Euro brutto für 30 Stunden in der Woche ist zu Recht auf den Widerstand der Gewerkschaft Verdi gestoßen, die ihre Tariflöhne als Lohnuntergrenze durchsetzen will. Daraufhin wurden Leiharbeitsverhältnisse auch im Rahmen dieses Pilotprojektes für die Bügerarbeit zugelassen. Bekanntlich ist der Skandal immer noch nicht beseitigt, dass für Leiharbeiter kein existenzsichernder Mindestlohn gilt und somit Hungerlöhne gezahlt werden können. Seither ist das Projekt der Bürgerarbeit von den Trägern mit neuem Leben erfüllt worden – natürlich auf dem Rücken der betroffenen Arbeitslosen sowie der Steuerzahler, die für die Aufstockung der niedrigen Löhne über Hartz IV bezahlen müssen.

Schon diese Beispiele zeigen: Dieses Gesetz wird seinem Titel und seinen Grundsätzen sowie Zielen keinesfalls gerecht. Die Änderungsanträge von SPD, Grünen und Linken wurden im Vorfeld von „Schwarz Gelb“ niedergestimmt. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung am 14. Oktober die Reißleine zieht.

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