Arbeitsmarktreform: Umkehr tut not!

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Der  Bundessrat hat am 14. Oktober noch einmal die Reißleine gezogen und den Abbau der Arbeitsmarktpolitik durch den Gesetzentwurf  mit dem irreführenden Titel “Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ angehalten. Allerdings kann die Länderkammer keine Änderung erzwingen, da die Arbeitsmarktreform als nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz eingebracht wurde. Damit  versucht die schwarz-gelbe Bundesregierung den Verlust der eigenen Mehrheit nach den verlorenen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, zu umgehen. Der Bundesrat hat allerdings durch seine Entscheidung Zeit gewonnen, um Politik und Öffentlichkeit auf die wirtschaftlich und sozial gefährlichen Folgen der Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik aufmerksam zu machen und die dringend erforderliche Umkehr zu erreichen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte ihren Gesetzentwurf durch den Bundestag gegen die schwerwiegenden Bedenken aller Oppositionsparteien buchstäblich durchgeboxt.

Der  Bundessrat hat am 14. Oktober noch einmal die Reißleine gezogen und den Abbau der Arbeitsmarktpolitik durch den Gesetzentwurf mit dem irreführenden Titel “Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ angehalten. Allerdings kann die Länderkammer keine Änderung erzwingen, da die Arbeitsmarktreform als nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz eingebracht wurde. Damit versucht die schwarz-gelbe Bundesregierung den Verlust der eigenen Mehrheit nach den verlorenen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, zu umgehen. Der Bundesrat hat allerdings durch seine Entscheidung Zeit gewonnen, um Politik und Öffentlichkeit auf die wirtschaftlich und sozial gefährlichen Folgen der Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik aufmerksam zu machen und die dringend erforderliche Umkehr zu erreichen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte ihren Gesetzentwurf durch den Bundestag gegen die schwerwiegenden Bedenken aller Oppositionsparteien buchstäblich durchgeboxt.

Zwar sind die Ziele des Gesetzes überfällig: Verringerung der Vielzahl  arbeitsmarktpolitischer Instrumente, Verbesserung der Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik, mehr Individualität bei der Arbeitsvermittlung. Allerdings gehen die vorgesehenen gesetzlichen Veränderungen in die umgekehrte Richtung: Privatisierung der Arbeitsvermittlung; massive Einschränkungen bei der Arbeitsmarktpolitik für die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser; massiver Abbau der Förderung von Selbständigkeit und öffentlicher Beschäftigung. Dabei geht es der Bundesregierung in Wirklichkeit um massive Einsparungen. Bis 2015 soll die Arbeitsmarktpolitik um 8 Mrd. Euro gekürzt werden. Bereits dies bedeutet eine Halbierung der finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik. Insgesamt sind die der Bundesagentur für Arbeit von der Bundesregierungen aufgezwungenen Kürzungen mehr als doppelt so hoch.

Zusätzlich werden ihr massive Einsparungen bei den Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Job Centern aufgezwungen. Zusammen mit den erheblichen personellen Veränderungen durch die Ausweitung der Zahl der Job Center in der alleinigen Verantwortung der Optionskommunen, die bisher von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam betrieben wurden, wird dies die Arbeit  zur Eingliederung der Langzeitarbeitslosen weiter erschweren. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik durch die Verschlechterung der Konjunktur wieder steigen. Die Vorschläge der SPD – in Unterstützung von Wirtschaft und Gewerkschaften nach rechtzeitigen Vorkehrungen zur Ausweitung und Erleichterung der Kurzarbeit – sind aus dem inzwischen defizitären Haushalt der BA nicht mehr finanzierbar.

Arbeitslose müssen für Banken zahlen

Ausschlaggebend für die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs durch den Bundesrat sind  die gravierenden Verschlechterungen beim Gründungszuschuss, der bis 2015 um 5 Mrd. Euro gekürzt werden soll. Dabei ist dies eines der wenigen wirksamen Maßnahmen, um langzeitarbeitslosen Menschen den Weg in die berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Auf heftige Kritik der Länderkammer ist zudem gestoßen, dass die Bundesregierung die Ausbildungsförderung für schwer vermittelbare Jugendliche sowie die  Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer erheblich kürzen will.

In Anbetracht der eskalierenden Finanzkrisen in den überschuldeten Euroländern sowie den Banken kommt dieser Entscheidung besondere Bedeutung zu. Dabei geht es schon längst nicht mehr um „Details“ der Arbeitsmarktpolitik. Bundesarbeitsministerin von der Leyen war Mitte 2010 eilfertig bereit, einen Kürzungsbeitrag von 30 Mrd. Euro bis 2013 zu Lasten der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu erbringen. Damit  werden die Kürzungen im Bundeshaushalt wegen der hohen Belastungen für das erste Rettungspaket für die maroden Banken 2008 zu Lasten von Arbeitslosen, Familien und Alleinerziehenden vorgenommen. Während sich die Belastungen der Wirtschaft – Brennelementesteuer und Bankenabgabe – buchstäblich in Luft auflösen, haben die Kürzungen der Sozialleistungen bereits begonnen und werden mit dieser Arbeitsmarktreform weiter fortgesetzt. Inzwischen hat sich die Lage auf den Finanzmärkten weiter dramatisch verschlechtert. Den Bundesbürgern werden ständig neue Ausgaben und Haftungsverpflichtungen in unübersehbarem Ausmaß für erneut in die Krisen geratenen Banken und die überschuldeten Euroländer aufgebürdet.

Die eskalierenden Proteste der Menschen in Griechenland und den übrigen Schuldnerländern gegen die wirtschaftlich und sozial unverantwortlichen „Knebelungen“ durch die erzwungenen Kürzungen der öffentlichen Haushalte, während sich die Wohlhabenden auch weiterhin ihrer finanziellen Verantwortung entziehen, haben auch die Bundesrepublik erfasst. Dabei machen die Demonstrationen vom letzten Wochenende deutlich, dass sie von der Mitte der Gesellschaft getragen werden. Ihre berechtigte Wut richtet sich vor allem gegen Ohnmacht, Ratlosigkeit und hektischen Aktionismus der Regierungen, die von einer Finanzkrise zur nächsten getrieben werden.   Diese Spirale nach unten muss endlich beendet werden.

Umkehr in der Arbeitsmarktpolitik

Die Ausweitung der Privatisierung durch Einschaltung externer Dienstleister bei der Vermittlung wird die Beschäftigungschancen der benachteiligen Personengruppen am Arbeitsmarkt weiter verschlechtern. Dies gilt vor allem für die älteren, behinderten und schwerbehinderten Menschen. Zudem wird diese Gesetzesnovelle der UN Behindertenrechtskonvention in keinem Fall gerecht. Für behinderte Menschen ist die Arbeitslosigkeit trotz verbesserter Konjunktur und Beschäftigung nicht zurückgegangen; bei Schwerbehinderten ist sie sogar weiter angestiegen. Notwendig ist gerade für diese Arbeitnehmer/innen  umgekehrt eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Beratung und Vermittlung in den Arbeitsagenturen und Job Centern. In den Job Centern ist die Einrichtung eigener Stellen für die berufliche Rehabilitation überfällig.

Besonders gravierend sind die Verschlechterungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Zwar sind die Einschränkungen bei den Ein Euro Jobs richtig. Denn nur in wenigen Fällen führen sie aus der Hartz IV Falle. Nicht zu rechtfertigen ist jedoch, dass etwa die Hälfte dieser Ein Euro Jobs ersatzlos wegfallen wird. Die betroffenen arbeitslosen Menschen bleiben mithin ohne Alternative. Dringend erforderlich wäre deshalb die Stärkung der bislang vorhandenen Instrumente zur Eingliederung in existenzsichernde Beschäftigung mit Tariflöhnen und ausreichender sozialer Sicherung gewesen. Genau diese Maßnahmen sollen jedoch vollständig entfallen. Dies dürfte für die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen, die auf den öffentlichen Beschäftigungssektor angewiesen sind, verheerende Auswirkungen haben.

Dringend erforderlich ist vor allem, die wirtschaftlich sowie sozial falschen Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik zurückzunehmen. 

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