Mit Zahlen-Trickserei zur Rente mit 67

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Besser kann es für Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gar nicht laufen. Während sich die SPD, Die Linke, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände an der Rente mit 67 abarbeiten, kommen von der Zunft der Ökonomen sowie der Europäischen Kommission Vorschläge zur Rente mit 70. Dies sei der humanste Weg zur Lösung der Demographie- und Finanzprobleme in der Rentenversicherung heißt es aus dem Munde nationaler und europäischer Wirtschaftsexperten. Frau von der Leyen kann ungeniert mit bekannter Charmeoffensive die Rente mit 70 abwehren und damit ihr Festhalten an der Rente mit 67 in ein erheblich milderes Licht tauchen. Dabei gelingt es ihr wieder einmal meisterhaft, Zahlen und Fakten nach ihrem politischen Drehbuch zu biegen.

Alle Statistiken zeigten deutlich den beträchtlichen Anstieg der Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer führt sie als Begründung für ihre Entscheidung an, bei der Rente mit 67 ab 2012 zu bleiben. Nun ist richtig, dass die Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters über einen langen Zeitraum -zwischen 2012 und 2029- gestreckt werden soll. In 17 Jahren kann in unserer immer schnelllebigen Zeit sicherlich viel passieren. Aber gerade bei den Beschäftigungschancen für rentennahe Arbeitnehmer ist der Fortschritt eine Schnecke und bewegt sich eher nach der Echternacher Springprozession – ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück.  So ist es zwar durchaus gelungen, das Renteneintrittsalter auf inzwischen 63 Jahre heraufzusetzen. Daraus aber eine Verbesserung der  Erwerbstätigkeit rentennaher Arbeitnehmer abzuleiten, ist für die Betroffenen reiner Hohn. Immer mehr ältere Menschen müssen vor dem Übergang in die Rente den bitteren Gang in Hartz IV auf sich nehmen. Haben sie nicht vorher genügend gut bezahlte beitragspflichtige Beschäftigungszeiten aufzuweisen, ist der Weg in die Armutsrente vorprogrammiert. Dies wird in den nächsten Jahrzehnten Millionen Menschen im Osten und auch immer mehr Arbeitnehmer im Westen -vor allem Frauen- treffen.

Frau von der Leyen wird nicht müde, darauf zu verweisen, dass die Erwerbstätigkeit der über 50-Jährigen und über 55-Jährigen in den letzten Jahren beträchtlich angestiegen ist. Es stimmt: Die Erwerbstätigenquote der 55-65 Jährigen insgesamt ist von 37,5 Prozent 2000 auf 53,6 Prozent 2008 angestiegen. Das heißt im Klartext: 2008 waren in der Altersgruppe der erwerbsfähigen Menschen zwischen 55 und 65 Jahren etwas mehr als die Hälfte tatsächlich auch erwerbstätig, während dies bei den Jüngeren (20 bis 55 Jahre) immerhin drei Viertel der betroffenen Menschen sind. Selbst dabei ist zu fragen, was für eine Beschäftigung von den älteren Arbeitnehmern auszuüben ist. Die Fakten zeigen gerade für die über 50- und noch mehr die über 55-jährigen Arbeitnehmer einen hohen Anteil in befristeter Beschäftigung, Leiharbeit, 400 und 1-Euro Jobs – und damit Niedriglohnsektoren mit teilweise entwürdigender Entlohnung und Arbeitsbedingungen.

Und schon bei dieser pauschalen Betrachtungsweise stellt sich die bange Frage: Was ist mit der anderen Hälfte der 55- bis 65 Jährigen, für die es überhaupt keine Beschäftigungschancen gibt. Sollen sie alle durch die Heraufsetzung des Rentenalters mit höheren Rentenabschlägen noch zusätzlich bestraft werden? Diese Frage stellt sich mit noch erheblich größerer Klarheit, wenn die vor allem betroffenen rentennahen Jahrgänge betrachtet werden. Da bleibt von dem Optimismus der Bundesarbeitsministerin nicht mehr viel übrig.

Von der Altersgruppe der 64- und 65-jährigen Menschen sind gerade einmal 21,3 Prozent erwerbstätig; bei den Frauen sind dies nur 14,5 Prozent. Dies heißt im Klartext: Knapp 80 Prozent der rentennahen Arbeitnehmer können schon  heute nicht in ihrer Beschäftigung bis zum derzeitigen Rentenalter von 65 Jahren verbleiben. Bei den Frauen sind es sogar 85 Prozent. Für sie alle bedeutet eine Heraufsetzung des Rentenalters eine weitere Rentenkürzung, wenn auch in Etappen. Selbst wenn seit 2008 eine geringfügige Erhöhung der Erwerbsbeteiligung dieser rentennahen Jahrgänge erreicht werden konnte, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Strafaktion, die durch die Rente mit 67 für die betroffenen Menschen erfolgen würde. Diese bittere Realität kann auch mit noch so schönem Lächeln der Bundesarbeitsministerin nicht  aus der Welt geschaffen werden.

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