Aufbruch in eine altersgerechte Arbeitswelt?

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Am 17. November soll der Bericht der Bundesregierung zur Einführung der Rente mit 67 veröffentlicht werden. Das Gesetz zur Heraufsetzung der Regelaltersgrenze sieht vor, dass Ende 2010 ein Bericht der Bundesregierung vorzulegen ist über die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt zur stufenweisen Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre von 2012 bis 2029. Bereits durch die vorab bekannt gewordenen Ergebnisse ist deutlich geworden, dass die Bundesregierung an dem Gesetz zur Rente mit 67 festhalten will. Die Rente mit 67 stößt  bei der Mehrheit der Bevölkerung auf  heftigen Widerstand. In der Öffentlichkeit ist zudem eine strittige Diskussion über den erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den 60 bis 65 Jährigen entbrannt.

Ein Vorgeschmack, was an Statistik-Tricksereien und Verdrehungen in den nächsten Wochen und Monaten zu dem Bericht der Bundesregierung zur Rente mit 67 zu erwarten ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer. Die Zahl der 60-64 jährigen Arbeitslosen ist seit Oktober 2007 von 34 500 auf 145 500 im Oktober 2010 gestiegen. Frau von der Leyen beschwichtigt: „Die Zahl der Älteren ohne Job ist in Wirklichkeit nicht gestiegen, sondern die Statistik muss seit 2007 ehrlicher sein.“ Vielleicht sollte die Bundesarbeitsministerin ehrlicher mit den Menschen in Deutschland umgehen.

58er Regelung bis 2007

Richtig ist, dass 2007 die sogenannte 58er Regelung ausgelaufen ist. Bis dahin konnten Arbeitslose über 58 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zwar weiterhin ihre Arbeitslosenunterstützung beziehen, mussten jedoch nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Jahr 2007 machten immerhin 400 000 über 58-jährige arbeitslose Arbeitnehmer/innen davon Gebrauch. Dafür mussten sie sich verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die abschlagsfreie Rente zu gehen. Diese lag  zunächst  bei einem Lebensalter von 60 Jahren, wurde dann aber auf 63 Jahre erhöht.

Zwangsrente mit 63 nach Hartz IV

Mit Hartz IV (ab 2005) wurde die Verpflichtung für Langzeitarbeitslose verbunden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die gesetzliche Altersrente zu gehen (Nachrangigkeit von Hartz IV-Transferleistungen gegenüber den gesetzlichen Altersrenten). Dies bedeutet  für viele ältere Hartz IV Empfänger den Zwang zum Übergang in die gesetzliche Altersrente -im allgemeinen ab 63 Jahren- mit Abschlägen von 7,2 Prozent bis an das Lebensende. Geschützt vor dieser Zwangsverrentung mit Abschlägen sind diejenigen die 2008 bereits das 58. Lebensjahr überschritten haben. Diese gesetzliche Verschließung weiterer Lücken für die Frühverrentung hat dazu geführt, dass ältere Arbeitslose häufig versuchen, die Rentenabschläge zu verhindern und länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Da ihnen jedoch der Arbeitsmarkt im Allgemeinen verschlossen ist, bleiben sie länger in der Arbeitslosigkeit. Dies hat entscheidend mit zu dem Anstieg der älteren Arbeitslosen beigetragen.

Ehrlichkeit der Politik gefordert

Die „Ehrlichkeit“ der Politik würde es erforderlich machen, sich ernsthaft mit der jetzt „sichtbaren“ erheblich gestiegenen Arbeitslosigkeit der Älteren auseinanderzusetzen und dies nicht durch Hinweise auf das Auslaufen der 58er Regelung wegzuwischen. Trotz  jahrelanger auch regierungsamtlicher Beschwörungen der demographischen Lücke und der besseren Beschäftigung haben sich die Chancen für die über 63-Jährigen in den Betrieben kaum verbessert. Und auch die „jüngeren“ Älteren zwischen 55 und 63 Jahren  müssen ihre gestiegene Beschäftigung mit hoher Diskriminierung und unwürdigen Arbeitsbedingungen sowie Löhnen erkaufen. Eine Bestätigung der vom Gesetz geforderten Arbeitsmarktbedingungen für die pauschale Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, ist daraus in keinem Fall herzuleiten.

Zudem hätte es die „Ehrlichkeit“ der Frau von der Leyen erfordert, auch darauf hinzuweisen, dass nach wie vor, über 58 jährige Arbeitslose nach längerer Arbeitslosigkeit entscheiden können, nicht mehr für die Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Es  gibt mithin nach wie vor eine Dunkelziffer der nicht als Arbeitslose gezählten  älteren Arbeitslosen. Der Statistik-Effekt der abgeschafften 58er Regelung ist jedenfalls keine überzeugende Argumentation für die Verbesserung der Arbeitsmarktlage der Älteren – im Gegenteil. Damit die Einführung der Rente mit 67 zu begründen, ist mehr als gewagt: Mehr Ehrlichkeit tut wahrlich not, Frau von der Leyen.

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