Arbeitsmarktlage lässt Rente mit 67 nicht zu

Beitrag per E-Mail versenden

Kaum ein Gesetz ist so umstritten wie die Einführung der Rente mit 67 ab 2012 (Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze). Der weit überwiegende Teil in der Bevölkerung  lehnt dies entschieden ab. Dafür gibt es gute Gründe: Trotz des deutlichen Anstiegs der Erwerbstätigkeit der über 50- und über 55-Jährigen in diesem Jahrtausend liegt die Beschäftigung der rentennahen Jahrgänge -der 64- und 65-Jährigen- nach wie vor unter 10 Prozent. Darüberhinaus müssen ältere Arbeitnehmer für den Anstieg ihrer Beschäftigung einen hohen Preis zahlen: Prekäre Beschäftigung mit Niedriglöhnen, schlechten Arbeitsbedingungen und hohen Risiken der Entlassung. Viele von ihnen haben nach ihrer Arbeitslosigkeit oder Familientätigkeit nur noch einen Einstieg in das Berufsleben über befristete Tätigkeiten, Leiharbeit, geringfügige Teilzeitarbeit, oder prekäre Selbständigkeit finden können.

Prüfbericht  der Bundesregierung

Mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit wird  daher der vom Gesetz geforderte Bericht der Bundesregierung über die Arbeitsmarktsituation der älteren Arbeitnehmer begleitet. Darin ist darzustellen, ob die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zur Heraufsetzung der Altersgrenze ab 2012 überhaupt vorliegen. Dabei gibt es keinen Zweifel; Erfahrungen und Untersuchungen zeigen deutlich: Weder die Höhe der Beschäftigungsquote für die rentennahen Jahrgänge, noch die Arbeitsbedingungen einschließlich der Qualifizierung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auch nur annäherungsweise ausreichend. Die vom Gesetz verlangte pauschale Heraufsetzung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung müsste daher zumindest aufgeschoben, wenn nicht aufgehoben werden. Der vielversprechende Titel dieses amtlichen Rentenberichts “Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt“ spricht der von vielen älteren Arbeitnehmern erfahrenen bitteren Realität des Arbeitsalltags Hohn.

Die SPD fordert die Aussetzung der Anhebung des Rentenalters bis auch die 60- bis 65 Jährigen mindestens zur Hälfte eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben. Die Partei Die Linke und der DGB fordern die völlige Abschaffung der Rente mit 67. Der DGB hat darauf hingewiesen, dass  die Rente mit 67 jährliche Ersparnisse für die Beitragszahler von lediglich 0,6 Prozent erbringt. Diese könnten von den Beitragszahlern durchaus getragen werden, wenn dafür das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren bleibt.

Rente mit 67 bedeutet Rentenkürzungen

Dies alles ficht die Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, überhaupt nicht an. Gebetsmühlenartig wiederholt sie über alle Medienkanäle: Mittelfristig seien die Chancen für Ältere erheblich gewachsen. Die Zahl älterer Erwerbstätiger ist von 2005 bis 2009 um etwa eine Million angestiegen. Ihre Beteiligung an der  sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung habe von 29 Prozent im Jahre 2005 auf 37 Prozent 2009 zugenommen. Die Zahl der Arbeitslosen über 55 Jahre habe sich seit 2000 halbiert. Allerdings verschweigt sie wesentliche Hintergründe für den wundersamen Anstieg der Beschäftigung Älterer. In dieser Zahl sind auch diejenigen enthalten, die sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befinden – also zwar noch als Erwerbstätige  zählen, aber  tatsächlich gar nicht mehr beschäftigt sind. Darüber hinaus geht sie mit bemerkenswerter Konsequenz und Leichtigkeit darüber hinweg, dass für die rentennahen Jahrgänge der über 63-Jährigen mit einer Erwerbsbeteiligung von unter 10 Prozent  der Arbeitsmarkt  nach wie vor buchstäblich verschlossen ist.

Zudem müssen etwa 1 Million der über 55 Jährigen in prekärer geringfügiger Teilzeitarbeit mit zum Teil erniedrigenden Arbeitsbedingungen und Löhnen arbeiten, um sich überhaupt über Wasser halten zu können. Häufig müssen sie zusätzlich die entwürdigenden Prozesse des Hartz IV Systems durchlaufen.

Für alle diese Menschen ist die Heraufsetzung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer weiteren Kürzung ihrer sowieso schon niedrigen Renten verbunden. Jedes Jahr des vorzeitigen Renteneintritts bedeutet 3,6 Prozent Rentenabschläge bis an das Lebensende. Tagtäglich lesen und hören wir, dass die Vorkehrungen in den Betrieben und Verwaltungen für alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen völlig unzureichend sind. Daran hat sich auch nichts geändert, obwohl seit Jahren auf die Veränderungen in der Demographie und die Notwendigkeit zur besseren Nutzung der Qualifikationen älterer Arbeitnehmer/innen hingewiesen wird. Auch die gegenteiligen Beschwörungen im Rentenbericht der Bundesregierung  ändern nichts an der trostlosen Beschäftigungslage für viele der über 60-Jährigen.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


× vier = 36