Abriss der solidarischen Krankenversicherung

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Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen den heftigen Widerstand der Opposition die umstrittenen Gesetze zur Arzneimittelreform sowie der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Damit wird der Abriss der solidarischen Krankenversicherung eingeleitet und “Tür und Tor” für weitere Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln sowie medizinischen Leistungen geöffnet. Diese werden dann in Zukunft nur noch von den versicherten Arbeitnehmer/innen und Rentnern/innen zu bezahlen sein. Drastische Kostensteigerungen für die betroffenen Menschen und/oder Einschränkung gesundheitlicher Leistungen werden die Folge sein. Erforderlich wäre umgekehrt nicht eine Aufkündigung sondern eine Stärkung der Solidarität, wie sie das Konzept der Bürgerversicherung vorsieht.

In den USA hat Präsident Obama gerade den Beginn einer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung mit vielen Anfeindungen und inhaltlichen Abstrichen durchboxen können. Bislang waren 45 Mio. Amerikaner ohne eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttosozialprodukt liegt mit aktuell über 18 Prozent am höchsten im internationalen Vergleich. Welchen Mut Obama mit diesem „Tabubruch“ im Kapitalismus der USA wagte – ist durch seine verheerende Wahlschlappe bei den jüngsten Kongresswahlen deutlich geworden. Es ist daher nur noch als „böser Treppenwitz der Geschichte“ zu bezeichnen, wenn jetzt die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP beginnt, die seit „Bismarck“ bestehende gesetzliche solidarische Krankenversicherung, die 90 Prozent der Bevölkerung im Falle der Krankheit schützt, abzureißen.

Abbau der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet

Dabei dürfte niemand überrascht sein: Bereits in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2010 hatte die FDP mit aller Klarheit deutlich gemacht: Die Einführung von Kopfpauschalen war eines ihrer wesentlichen Ziele. Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten, mehr Arbeitsplätze und mehr Netto vom Brutto waren die Zauberformeln, mit der sie einen grandiosen Wahlerfolg von knapp 15 Prozent einfuhr.

Als die Bundeskanzlerin nach dem Wahlsieg von Schwarz-Gelb am 27. September 2009 Philipp Rösler, FDP, zum neuen Bundesgesundheitsminister ernannte, musste auch dem letzten Zweifler klar sein, wohin die Reise in der Gesundheitspolitik geht – in die Kopfpauschale und damit die Privatisierung. Und wieder ist es die Zauberformel von der Entkoppelung der Arbeitskosten von den Gesundheitskosten, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen – ein Trugschluss, wie die internationalen Erfahrungen zeigen.

Negative Erfahrungen in der Schweiz mit der Kopfpauschale

Im internationalen Vergleich der Industrieländer hat die Schweiz den zweithöchsten Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandsprodukt: Hier besteht seit vielen Jahren das System der Kopfpauschalen, d.h. die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten alleine aufgebracht. Jeder zahlt -unabhängig von seiner Erwerbstätigkeit und seinem Einkommen- den gleichen Betrag in die Gesundheitskassen. Allerdings variiert die Höhe dieser Kopfpauschalen nach Regionen bzw. Kantonen. Für Menschen unterhalb einer bestimmten Einkommenshöhe werden steuerliche Zuschüsse geleistet, die ebenfalls nach Kantonen erhebliche Unterschiede aufweisen. Infolge der stark steigenden Gesundheitsausgaben mussten die steuerlichen Zuschüsse der einzelnen Kantone ständig erhöht werden. Die Konsequenzen: Viele Schweizer Bürger ächzen unter den immer höheren Kosten für ihre gesundheitliche Versorgung, Einschränkungen der Gesundheitsleistungen und  dem „teuren“ Zwang, private Zusatzversicherungen abschließen zu müssen.

Bereits dieser internationale Vergleich zeigt: Je höher die Privatisierung des Gesundheitswesens, desto stärker steigen die Gesundheitskosten. Die Bundesrepublik  lag mit einem Anteil der Gesundheitskosten von 10,6 Prozent 2006 auf ähnlicher Höhe wie Belgien, Portugal und Österreich und weit unter den USA mit 15,3 Prozent sowie auch niedriger als in der Schweiz mit 11,3 Prozent, allerdings höher als in den Niederlanden und den skandinavischen Ländern.

Radikaler Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik

Mit der jetzt beschlossenen sog. Gesundheitsreform in der Bundesrepublik soll die für 2011 auf 11 Mrd. Euro geschätzte Finanzlücke des bereits jetzt unterfinanzierten Gesundheitsfonds teilweise dadurch geschlossen werden, dass die Beiträge von jetzt 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben werden.

Allerdings ist das Solidarprinzip bei der Beitragszahlung bereits längst durchbrochen, da die Versicherten schon heute 0,9 Prozent mehr zahlen müssen als die Arbeitgeber mit 7,0 Prozent. In Zukunft werden sie 8,2 Prozent zahlen müssen, die Arbeitgeber nur 7,3.

Dies ist eine schwere Hypothek des Gesundheitskompromisses während der Rot-Grünen Koalition. Die finanzielle Solidarität ist damit erheblich zu Lasten der Versicherten aufgeweicht. Sie müssen etwa 60 Prozent der Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbringen; die Arbeitgeber sind mit nur etwa 40 Prozent belastet. Hinzu kommen noch die ständigen Erhöhungen der Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte und nicht zuletzt die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal.

Ein radikaler Systemwechsel zu Lasten der Menschen in der schwarz-gelben Gesundheitsreform von FDP Minister Phillip Rösler erfolgt durch das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags bei 7,3 Prozent – verbunden mit der Einführung einer „kleinen“ Kopfpauschale. Im Klartext heißt dies: Die gesamten zukünftigen Kostensteigerungen müssen von den Versicherten allein bezahlt werden – ohne Grenze nach oben. Auch werden diese Zusatzbeiträge nicht mehr solidarisch nach der jeweiligen Einkommenshöhe bemessen, sondern als einheitliche Pauschale von allen Versicherten abgefordert. Damit wird auch die Solidarität zwischen höheren und niedrigeren Einkommen beendet.

Der versprochene steuerliche Ausgleich, wenn diese Zusatzbeiträge 2 Prozent des Einkommens überschreiten, erweist sich bei näherem Hinsehen als trügerische Fiktion. Die Zusatzbeiträge sollen pauschal für alle Kassen berechnet werden und nur danach erfolgt dann der steuerliche Ausgleich. Die tatsächlichen Zusatzbeiträge einzelner Kassen können jedoch erheblich von diesen fiktiven Pauschalen nach oben abweichen. Gerade Niedrigverdiener können somit durch die Zusatzbeiträge erheblich mehr als mit 2 Prozent ihres Einkommens belastet werden.

Ursprünglich sollten zumindest die tatsächlich anfallenden Zusatzbeiträge für ALG II Empfänger erstattet werden. Jetzt ist nur noch der durchschnittliche Zusatzbeitrag erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass bei Kassen mit höheren als durchschnittlichen Zusatzbeiträgen die betroffenen Menschen in Hartz IV derartige höhere Zusatzausgaben selbst bezahlen müssen. ALG I Empfänger werden mit den gesamten Zusatzausgaben belastet und ebenfalls besonders unter der ungerechten Erstattungsregelung leiden, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Hier soll nach dem ausdrücklichen Willen der schwarz gelben Regierungskoalition auf dem Rücken der „Ärmsten der Armen“ der Ausgabenwettbewerb unter den Krankenkassen gefördert werden. Wie Untersuchungen deutlich machen, haben gerade Langzeitarbeitslose ein höheres Krankheitsrisiko, sind daher in besonderem Maße auf die gesetzlichen Krankenkassen angewiesen. Sie sind somit am wenigsten in der Lage, Ihre Kasse aus Kostengründen zu wechseln.

Der lapidare Hinweis des Bundesgesundheitsministers, die Versicherten könnten ja die Kasse wechseln, wenn die Zusatzbeiträge übermäßig hoch seien zeugt von erstaunlicher Ignoranz bis Ahnungslosigkeit der Realitäten. Viele der betroffenen Menschen in höherem Lebensalter mit chronischen Krankheiten werden kaum in der Lage sein, ständige Wechsel ihrer Krankenkassen vorzunehmen. Für sie heißt es dann schlicht, den bereits zu engen Gürtel noch enger zu schnallen.

Negativ für die Versicherten wird sich auswirken, dass in Zukunft bei Arztrechnungen das Prinzip der Vorkasse gewählt werden kann. Dies ist für die Ärzte günstiger, als die vorgegebene Abrechnung der Sachleistungen mit der Krankenversicherung. Es besteht mithin die Gefahr, dass beim ärztlichen Behandlungsaufwand teilweise auch danach unterschieden wird, ob die Versicherten bereit zur Vorkasse sind oder nicht. Viele Versicherte mit niedrigen Einkommen werden sich die Vorkasse nicht leisten können und werden zu Patienten nicht nur zweiter, sondern dritter Klasse herabgestuft.

Hohe Verschwendungen im Gesundheitswesen

Gerade im Gesundheitswesen gibt es nicht nur erhebliche Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Mittel auf Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente und sonstige Leistungen sondern auch ein hohes Maß an Verschwendung. Wie in allen vorherigen sog. Gesundheitsreformen enthalten auch die jetzigen Reformgesetze für das Arzneimittelwesen sowie die gesetzliche Krankenversicherung -trotz gegenteiliger Versprechungen von Bundesgesundheitsminister Phillip Rösler-  keine ernst zu nehmenden Einschränkungen.

Einige der wichtigsten Beispiele sind:

-die immer undurchschaubarer werdende Flut an Arzneimitteln, deren im nationalen und internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Kosten und Kostensteigerungen;

- die Intransparenz und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Honorare durch die Kassenärztlichen Vereinigungen;

- die hohen Gesundheitskosten durch mangelnden Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben;

-die weitgehend fehlende systematische Prävention in der Gesundheitsversorgung; die ausufernde und teure Medizintechnik mit nicht immer erkennbarer Verbesserung der Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung.

Um hierbei die Kosten zu begrenzen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengungen von Krankenkassen sowie beider Seiten der Tarif- bzw. Sozialparteien. Diese gemeinsame auch finanzielle Verantwortung hätte aus- und nicht abgebaut werden müssen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung geht in ihrer jetzt beschlossenen Reform in die umgekehrte Richtung und wird damit das Gegenteil von ihrer Propaganda erreichen: die Entkoppelung der Arbeits- von den Gesundheitskosten wird einen neuen Schub zusätzlicher Ausgaben mit sich bringen, ohne dass hierdurch die vorhandenen Verschwendungen und Ungerechtigkeiten oder Qualitätsmängel beseitigt werden können. Im Gegenteil: Die Zwei- und Dreiklassen Medizin und damit die weitere Spaltung unserer Gesellschaft schreitet mit noch größeren Schritten voran.

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