Schutzschirm für Leiharbeitnehmer erfordert gesetzliche Korrekturen

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Tagtäglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften über die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die inzwischen auch die Bundesrepublik erreicht hat. Noch ist der Arbeitsmarkt insgesamt in stabiler Verfassung. Für das nächste Jahr ist allerdings mit einem Rückgang der Beschäftigung und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen.

Tagtäglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften über die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die inzwischen auch die Bundesrepublik erreicht hat. Noch ist der Arbeitsmarkt insgesamt in stabiler Verfassung.

Für das nächste Jahr ist allerdings mit einem Rückgang der Beschäftigung und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Da sich die Wirtschaftsprognosen ständig ändern und nach unten angepasst werden müssen, ist die Vorhersage des Ausmaßes der Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt eher Kaffeesatzleserei.

Allerdings erleben wir die bittere Kehrseite des Beschäftigungsbooms in der Leiharbeit. Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist seit der gesetzlichen Schleusenöffnung im Zuge der Hartz-Reformen 2004 auf etwa 730 000 geradezu explodiert.

Ein guter Teil des Rückgangs der Zahl der Arbeitslosen ist auf den Anstieg der Leiharbeit zurückzuführen. Dies hat mit zur Ausweitung der Niedriglohnsektoren beigetragen, die inzwischen in Deutschland stärker ausgeprägt sind als in unseren europäischen Nachbarländern. Etwa ein Achtel von ihnen muss als „Working Poor“ zusätzlich Hartz IV beziehen, um überhaupt leben zu können.

Jetzt sind die Leiharbeiter die ersten Opfer der Wirtschaftsrezession – vor allem in der Automobil- und Elektroindustrie mit ihren vielen Zuliefer- und Händlerbetrieben. Wenn die Bundesagentur für Arbeit als Ausnahmeregelung Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer gewährt, ist das für die betroffenen Menschen eine wichtige Überbrückungshilfe, wenn hierdurch ihre Entlassung verhindert werden kann. Dies gilt insbesondere, da die Zeitdauer des Kurzarbeitergeldes jetzt auf 18 Monate verlängert worden ist. Als Mindest-Gegenleistung müssen die Leiharbeitsagenturen verpflichtet werden, ihre Leiharbeitnehmer in der arbeitsfreien Zeit zu qualifizieren.

Allerdings ist dringend erforderlich, dass den Leiharbeitsagenturen gesetzliche Grenzen gesetzt und die Löcher beim arbeits- und sozialrechtlichen Schutz für die Arbeitnehmer wieder geschlossen werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass mit der gesetzlichen Öffnung 2004 das so genannte Synchronisationsverbot aufgehoben wurde. Leiharbeitsagenturen, können somit ihre Leiharbeitnehmer entlassen, wenn der Vertrag mit dem Entleihbetrieb ausläuft. Genau dies geschieht jetzt massenhaft.

Mit welchem Recht dürfen Leiharbeitsagenturen hohe Gebühren von den Entleihbetrieben kassieren, wenn sie das Risiko der Weiterbeschäftigung der Leiharbeitnehmer gar nicht tragen müssen. Dafür erhalten sie jetzt auch noch aus den Mitteln der Beitragszahler Kurzarbeitergeld.

Die überfällige Korrektur des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss endlich auf den Weg gebracht werden:

Erforderlich ist die (Wieder-)Aufnahme des Synchronisationsverbotes, d.h. Leiharbeitnehmer dürfen nicht entlassen werden, wenn der Auftrag des Einsatzes in einem Entleihbetrieb beendet ist. Leiharbeitgeber haben Verantwortung für die Weiterbeschäftigung ihrer Mitarbeiter, dies ist wichtiger Teil ihrer Rolle als Arbeitgeber.

Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitskräften muss grundsätzlich ohne Aufweichungen gelten.

Die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im gleichen Betrieb muss begrenzt werden; Kettenarbeitsverträge als Leiharbeitsverhältnisse sind zu unterbinden.

Leiharbeitnehmern sind ausreichende Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Weiterbildung zu geben, wie dies z.B. in Frankreich an der Tagesordnung ist.

Darüber hinaus sind die dem Bundesarbeitsministerium vorliegenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Zeitarbeitsarbeitgeberverbänden nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz umgehend für allgemeinverbindlich zu erklären. Die SPD muss darauf hinwirken, dass die CDU/CSU ihre Blockadehaltung endlich aufgibt. Die Tarifverträge des DGB erfassen zwei Drittel der Leiharbeitnehmer und sind daher die repräsentativen Tarifverträge.

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