29.11.2011
Berliner Koalitionsvereinbarung: mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Die am 24.November 2011 von SPD und CDU in Berlin unterzeichnete Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU „Berliner Perspektiven für starke Wirtschaft, gute Arbeit und sozialen Zusammenhalt“ enthält eine Fülle guter Absichtserklärungen. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an einen Mindestlohn von 8,50 Euro gebunden wird. Gleiches gilt für das klare Bekenntnis beider Koalitionsparteien, auch in Zukunft die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Gewährung von Tariflöhnen und weiteren sozialen Bedingungen zu knüpfen. Hervorzuheben ist ebenfalls die ausdrückliche Unterstützung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Leiharbeit, die klare Ablehnung der Ausweitung von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und schlecht bezahlten Praktika. Längst „überfällig“ ist die von den Koalitionsparteien angekündigte Bundesratsinitiative zur Eindämmung der ausufernden 400 Euro Jobs. Wichtig sind auch die Verpflichtungen des Senats, allen Jugendlichen eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung zu ermöglichen sowie die Gleichstellung von Frauen voranzubringen.
Konkrete Vorschläge für die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen sind in der Koalitionsvereinbarung bei Bildung, Ausbildung, Arbeitsvermittlung sowie im öffentlichen Verkehrssystem enthalten. Allerdings reicht dies bei weitem nicht aus, die von der UN Menschenrechtskonvention geforderten Maßnahmen für die Inklusion der Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. So ist nicht erkennbar, wie die Inklusion gestaltet werden soll - insbesondere in den Bereichen „moderne Stadtentwicklung und starke Infrastruktur; bürgernahe Verwaltung; Zusammenhalt, Integration und Vielfalt sowie ein familienfreundliches und nachhaltiges Berlin.“
Wenig überzeugend sind die Vorgaben der Koalitionäre für die Bekämpfung der hohen Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin, vor allem die Förderung der öffentlichen Beschäftigung. Zwar soll die „Berliner Joboffensive“ fortgesetzt werden. Allerdings laufen die Maßnahmen des Senats für den öffentlichen Beschäftigungssektor in Berlin mit tariflicher Entlohnung aus. Ersetzt werden sie durch die vom Bund geförderte Bürgerarbeit, wobei für eine 30 Stunden Woche lediglich eine Pauschale von 900 Euro gezahlt wird. Dies reicht häufig nicht aus, für die betroffenen Menschen die Abhängigkeit von Hartz IV durch ihre Arbeit zu beenden. Der Teufelskreis von Hartz IV und nicht existenzsichernder Arbeit wird sich damit fortsetzen. Darüber hinaus bedeutet die Bürgerarbeit weiteren Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor.
Insgesamt bleibt offen, ob die mit der Koalitionsvereinbarung bei den Bürger/innen geweckten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt werden können. Dies gleicht eher der Quadratur des Kreises, da die Schuldenbremse in Berlin schon im Jahr 2016 gelten soll, obwohl dies erst ab 2020 zwingend vorgeschrieben ist. Damit muss das Land Berlin bereits in vier Jahren seine jährlichen Haushalte ohne zusätzliche Verschuldung, d.h. ohne Einnahmen aus Krediten aufstellen. Gleichzeitig werden die Bundesbürger in den Schuldenstrudel von immer mehr Euroländern hineingezogen. Dies bedeutet nicht nur Haftung und Bürgschaften, die bereits heute mehr als die gesamten Steuereinnahmen eines Jahres ausmachen. In dem Maße, in dem die überschuldeten Euroländer für ihre Kredite die Zinsen und Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr leisten und sich auf den Finanzmärkten das notwendige Kapital nicht mehr beschaffen können, werden auch höhere Zinsen, geringere Kapitalerträge sowie Kapitalausfälle, Preissteigerungen und direkte Zahlungen in der Bundesrepublik nicht zu verhindern sein. Dies wird außerdem den Abbau der Beschäftigung, höhere Arbeitslosigkeit und weitere Kürzungen sozialer Leistungen zur Folge haben. Gerade die Menschen in Berlin mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und Hartz IV werden besonders stark darunter leiden müssen.
