Gesundheitspolitik im Betrieb - Praktische Beispiele
Vortrag anlässlich eines Workshops im Rahmen des Europäischen Gesundheitskongresses in München, 22./23. Oktober 2009
Die Gesundheitspolitik im Betrieb hat erneuten Auftrieb im Zusammenhang mit der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre - in Stufen zwischen 2012 und 2029 - erhalten. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet (Überprüfungsklausel in § 154 SGB VI), 2010 zu überprüfen, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“ Schon jetzt ist auf der Grundlage verschiedener Untersuchungen aus jüngerer Zeit festzustellen, dass weder die arbeitsmarktlichen noch die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen.

- Im Gespräch auf dem Gesundheitskongress
