13.12.2009
Mediale Aufregung um Riesterrente - Debatte mit gezinkten Karten
Fast könnte man meinen: Das von großem Medienwirbel begleitete jüngste Gutachten der Universität Bamberg -im Auftrag der Verbraucherzentrale- zur herben Kritik an der Riesterrente sei von der Finanzindustrie bestellt. Dabei wird in diesem Gutachten bestätigt, was bei denen, die es wissen wollen, seit längerem bekannt ist: Seit die mannigfachen sogenannten Riesterprodukte auf den Markt kamen, sind diese für den Verbraucher bezüglich der Kosten und Renditen undurchschaubar. Zudem sind sie häufig mit viel zu hohen Verwaltungskosten behaftet. Für viele Menschen kann dies zu erheblichen Nachteilen führen, da sie bei Abschluss eines Riestervertrages über eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung nicht wissen, wie sich ihr weiterer Berufs- und Lebensweg und damit die Möglichkeit der Spareinlagen gestaltet. Müssen oder wollen sie die Einzahlungen zeitweilig verringern, aussetzen oder sind andere Riesterprodukte für sie sinnvoller? Etwa bei Anstieg von Löhnen und Gehältern, Eheschließung, Familiengründung oder Ehescheidung - können Riesterprodukte mit so hohen Verwaltungsgebühren belastet werden, dass dadurch die großzügigen Zulagen des Staates aufgezehrt werden. Es kann daher durchaus sein, dass die staatlich geförderten Riesterrenten ungünstiger für den Sparer sind als nicht geförderte private Zusatzrenten. Außerdem lohnen sich Riesterrenten für ältere Arbeitnehmer überhaupt nicht, da sie für ihre Einzahlungen nur Minizusatzrenten erhalten. All dies wird bei den Beratungsgesprächen durch die Finanzdienstleister meist schamhaft unter der Decke gehalten.
Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser „Negativwerbung“ für die private Versicherungsbranche durch das neuerliche Gutachten der Bamberger Universität setzte ein wahrer Trommelwirbel in den öffentlichen Medien für die Unabdingbarkeit und Ehrenrettung der Riesterrenten ein. Von überall kommen die bekannten Warnungen bis Drohungen: Für jüngere Menschen reichen die gesetzlichen Renten immer weniger aus. Es kommen die bekannten, aber dadurch noch längst nicht richtiger gewordenen Hinweise auf die Demographie und die Notwendigkeit des privaten Alterssparens. Als ob die Demographie -Zunahme der älteren und Abnahme der jüngeren Erwerbsbevölkerung- nicht die gleichen negativen Auswirkungen auf die Finanzierung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge wie der gesetzlichen umlagefinanzierten Rente hätte. Es wird von den Lobbyisten der privaten Versicherungs- und Finanzbranche nach wie vor erfolgreich verdrängt, dass die Auszahlung der kapitalgedeckten wie der umlagebasierten Altersrenten aus dem gleichen Finanztopf gespeist werden müssen, der von der geringer werdenden Zahl der Erwerbstätigen aufzubringen ist.
Dabei grenzt die zur Schau gestellte Sorge der Finanzindustrie und ihrer Helfershelfer um die Jungen schon beinahe an Heuchelei. Denn mit der Einführung der Riesterrente ist das Rentenniveau insgesamt drastisch für alle Rentner abgesenkt worden. Hier müsste der Aufschrei erfolgen, wenn es mit den Sorgen um die jüngere Generation ernst gemeint ist. In Wirklichkeit war gerade die Finanzbranche maßgeblich daran beteiligt, über den damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester und Exbundeskanzler Gerhard Schröder die Weichen für die massive öffentliche Förderung des Aufbaus der privaten Altersvorsorge zu Lasten der gesetzlichen Altersversicherung zu stellen.
Der Ausfall des Beitrags der Arbeitgeber für die allein von den Arbeitnehmern zu finanzierenden Sparbeiträge für die Riesterrente wird mit großzügigen Zulagen des Staates bzw. hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten ausgeglichen. In die Röhre gucken müssen nun diejenigen, die sich keinen Riestervertrag leisten können oder wollen. Nach dem Desaster der globalen Finanzkrise dürfte es nicht verwundern, wenn das Vertrauen der Menschen in die private Kapitalanlage zur Altersvorsorge abnimmt. In den USA und Großbritannien haben Millionen Menschen ihre Ansprüche an die private Altersvorsorge teilweise oder sogar ganz verloren und müssen bis ins hohe Alter in zum Teil entwürdigenden Tätigkeiten um ihre Lebensexistenz kämpfen.
Die Glaubwürdigkeit für die private Finanzbranche wird mit Zusicherungen zu erkaufen versucht, dass es jetzt darauf ankomme, die Transparenz von Kosten und Erträgen bei den verschiedenen Riesterprodukten zu verbessern. Dabei wird die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gleich in die Verantwortung genommen - sozusagen als Generalbevollmächtigte für die Seriosität und Zuverlässigkeit der Riesterrenten zu sorgen.
Natürlich kann niemand etwas dagegen haben, dass die Finanzbranche die Transparenz der Verwaltungskosten und Renditen ihrer Altersorsorgeprodukte verbessern soll. Schon mit der Einführung der Riesterente im Altersvermögensgesetz von 2001 sind verschiedene Bedingungen für die Zertifizierung von Riesterrenten als Voraussetzung für die öffentliche Förderung genannt. Danach muss zu Beginn der Auszahlungsphase -grundsätzlich ab dem 60.Lebensjahr- mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung plus staatliche Zulage) garantiert werden. Dies ist eine wichtige, aber auch die einzige wirklich handfeste Absicherung, für die Menschen. Eher vage sind die gesetzlichen Vorschriften für die Informationspflichten über die Verwendung der Vorsorgebeiträge und vor allem über die Höhe der Verwaltungskosten. Höchst problematisch ist die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten auf nur fünf Jahre zu verteilen. Dies kann dazu führen, dass bei Vertragsänderung oder Kündigung keinerlei Rendite mehr übrig bleibt, da die Verwaltungs- und Abschlusskosten alles aufzehren. In den gesetzlichen Änderungen 2005 wurden die Zertifizierungsvorschriften sogar gelockert, vorgeblich um durch die Vereinfachung der Bürokratie die Riesterrente für die Bürger attraktiver zu machen - natürlich dann mit weniger Sicherheiten. Es bleibt die bange Vermutung, dass es bei diesen Lockerungsübungen vor allem darum ging, die Attraktivität der Riesterrenten für die Finanzvermittler zu erhöhen.
Allerdings ist diese Erkenntnis alles andere als neu. Bereits vor wenigen Jahren hatte die Verbraucherzentrale – damals noch unter dem Vorsitz von Frau Professor Edda Möller- ebenfalls erheblichen medialen Wirbel verursacht, da sie Gutachten veröffentlichte, die auf eben diese undurchsichtigen und bei weitem zu hohen Verwaltungsgebühren der Riesterrenten hinwies. Alle Beteiligten waren sich damals schnell einig, dass der Gesetzgeber zur Tat schreiten und die Rahmenbedingungen verbessern sollte. Die Ergebnisse gingen in die umgekehrte Richtung: Verstärkt wurden vor allem die Werbeanstrengungen sowohl von Seiten der Bundesregierung wie auch der privaten Finanzbranche. Kaum ein öffentlicher Werbeplatz, keine Fernbahn-, S-Bahn und U-Bahn Station blieb frei von riesengroßen Riester-Postern. Eine an den Interessen der Menschen orientierte Verbesserung ist bislang jedenfalls nicht erfolgt. Das macht die jüngste Untersuchung im Auftrag der Verbraucherzentrale jedenfalls deutlich.
Nicht zu vergessen ist der öffentliche Aufschrei, als die ARD in ihrer Monitor Sendung vor etwa einem Jahr eine Untersuchung der Freien Universität Berlin veröffentlichte. Darin wurde deutlich, dass sich „Riestern“ für viele Menschen nicht lohnt, die von Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz IV betroffen sind. Als nachrangige Sozialleistung wird das ALG II um die Riesterrente gekürzt. Gerade die Menschen im unteren sozialen Bereich, für die die Riesterrente mit ihren öffentlichen Zulagen - nach dem erklärten Willen ihrer Initiatoren - gedacht war, können sie am wenigsten nutzen. Dafür profitieren vor allem die Besserverdienenden von der großzügigen steuerlichen Förderung, die sich laut Deutscher Bundesbank 2009 auf insgesamt 12,5 Mrd. Euro beläuft. Aufkommen für diese Steuersubventionen müssen allerdings auch die Geringverdiener oder diejenigen, die zeitweilig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Sie können sich eine eigene Riesterrente überhaupt nicht leisten oder müssen ihre Riesterersparnisse erst einmal aufbrauchen, bevor sie bei Langzeitarbeitslosigkeit ALG II Leistungen erhalten.
Hilfreich wäre, wenn es jetzt nicht nur bei einer generellen medialen Empörung bliebe und dies nicht wieder als Anlass für die Ehrenrettung und Verstärkung der Propaganda für die Riesterrente und die Finanzindustrie genutzt würde. Vielmehr kommt es darauf an, den Ursachen der berechtigten Kritik auf den Grund zu gehen, um sie abzustellen. Die wichtigste Voraussetzung wäre, der älteren und jüngeren Generation eine ausreichende gesetzliche Altersrente zu gewährleisten. Eine wesentliche Bedingung dazu ist die Abschaffung der willkürlichen massiven Absenkung des Rentenniveaus durch den sog. Riesterfaktor in der gesetzlichen Rentenformel. Dieser war von der vorherigen Regierungskoalition für zwei Jahre ausgesetzt worden, um den Rentnern nach mehreren Jahren Nullrunden erstmalig wieder nennenswerte Rentenzuwächse zu ermöglichen - auch ein Beitrag zur Konjunkturstützung. Wird er jetzt wieder eingeführt und sogar -wie es das Gesetz vorsieht- seine zweijährige Aussetzung in den nächsten Jahren nachgeholt, bedeutet dies für lange Zeit keine Rentensteigerungen bei Zuwächsen der Belastungen gerade für die Rentner aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem zu erwartenden Anstieg bei den Lebenshaltungskosten. Finanziert werden könnte dies aus einer Abschmelzung der großzügigen Steuersubventionen für Riesterrenten. Die Besserverdienenden dürften durchaus ohne unzumutbare Opfergänge in der Lage sein, bei Bedarf eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, ohne dass die Masse der Steuerzahler dafür in Anspruch genommen werden.
24.11.2009
Rentenbericht 2009 auf Sand gebaut?
Für die mehr als 20 Mio. Rentner in Deutschland ist dies sicherlich keine frohe Botschaft vor Weihnachten: Zwei Jahre Nullrunden bei den Renten haben sie zu erwarten. Das heißt, erheblich weniger im Portemonnaie, da die Kosten für die Gesundheit, die Pflege und die Lebenshaltung weiter steigen. Dabei kommen sie noch mit einem blauen Auge davon. Hätte sich Ex-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht in der vorherigen Großen Regierungskoalition gegen erhebliche Widerstände von CDU/CSU und FDP –die jetzt die Bundesregierung stellen- durchgesetzt, müssten die Rentner mit dem Schrecken von Minusrenten leben. Diese Gefahr ist derzeit zumindest gebannt.
Fraglich ist allerdings, wie es in Zukunft weitergeht: Die nach den beiden erwarteten Nullrunden 2010 und 2011 im Rentenbericht vorausgesagten Rentensteigerungen bis 2023 von im Durchschnitt 1,6 Prozent pro Jahr sind auf Sand gebaut. Sie gehen davon aus, dass die Bruttolöhne und -gehälter zwischen 2011 und 2013 um durchschnittlich 2,3 Prozent im Jahr und danach bis zum Jahr 2020 sogar um 3 Prozent steigen. In dem amtlichen Rentenbericht wird natürlich kein Rezept mitgeliefert, wie diese beachtlichen Lohnsteigerungen über mehr als 10 Jahre durchgesetzt werden sollen. Die noch bei weitem nicht überwundene weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, deren negative Arbeitsmarktwirkungen erst im nächsten und übernächsten Jahr voll wirksam werden, sowie die sich erneut aufbauenden Spekulationsblasen, geben Anlass zu erheblichen Zweifeln an derartigen kontinuierlichen Zuwächsen von Löhnen und Renten.
Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre zukünftige Alterssicherungspolitik auf realistische Annahmen zu gründen. Dies bedeutet im Klartext, erheblich mehr Jahre Nullrunden für die Rentner. Gleichzeitig macht dies den dringenden Handlungsbedarf deutlich: Bereits der vorherige amtliche Rentenbericht 2008 hatte die Alarmglocken zu der drohenden massenhaften Altersarmut eingeläutet - wenn nicht endlich eine Umkehr in der Rentenpolitik erfolgt. Dabei sollten die „Ordnungspolitiker“ in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft beim Wort genommen werden. Wenn zu Recht eine Ausrichtung der Renten an der Lohnentwicklung gefordert wird, müsste zuallererst der Riesterfaktor abgeschafft werden. Er sieht vor, dass die Einkommen zur Bemessung der Renten um einen fiktiven Betrag (vier Prozent vom Bruttoeinkommen) für die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge verringert werden - unabhängig davon, ob dies tatsächlich erfolgt. Hiermit wurde die gravierendste Manipulation der Rentenformel vorgenommen und das Rentenniveau für die zukünftigen Rentnergenerationen massiv abgesenkt. Auch wenn sie gar keine kapitalgedeckte Zusatzrente (Riesterrente) mit öffentlicher Förderung angespart haben. Dieser Riesterfaktor war vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz für zwei Jahre (2008 und 2009) ausgesetzt worden. Damit wurde erstmalig seit mehreren Jahren eine spürbare Rentenerhöhung möglich. Allerdings muss die damit ausgesetzte Minderung des Rentenniveaus wieder nachgeholt werden, so dass erneut jahrelange Nullrunden für die Renten drohen.
Genauso überfällig ist es, die immer größer werdenden Löcher in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die explosionsartige Ausweitung prekärer Beschäftigung - Leiharbeit, 4oo- sowie 1- Eurojobs, Selbständigkeit am Rande der Existenz – zu schließen. Solang hier kein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird, muss der finanzielle Ausgleich an die Rentenkassen über Steuern erfolgen.
Schließlich und letztlich muß endlich der sozial und ökonomisch nicht vertretbare Anachronismus beseitigt werden, dass die Solidarität in der Altersversorgung nur für Arbeiter und Angestellte und deren Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt. Eine finanziell tragbare gesetzliche Rentenversicherung, die vor Altersarmut wirksam schützt, die Lebensexistenz für die große Mehrheit der Menschen absichern kann und die Beitragszahler nicht überfordert, bedarf der Einbeziehung aller Erwerbstätigen und auch der höheren Einkommen.
FDP: Altersteilzeit ab 60 - ein Danaergeschenk
Wenn die FDP jetzt lauthals die Rente mit 60 propagiert, kann dies leicht zu einem Bumerang für die älteren Menschen werden. Ihre Rentenleistungen würden durch hohe Abschläge um bis zu einem Viertel reduziert und dies bis zum Ende des Lebens. Die Altersarmut würde weiter steigen.
Eine flexiblere Regelung des Rentenzugangsalters durch eine Kombination von Altersteilzeit und Teilrente ist für viele ältere Arbeitnehmer hilfreich. Untersuchungen und Erfahrungen zeigen deutlich, dass nur noch wenige Menschen überhaupt aus arbeitsmarktlichen und gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, über das 60. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Dazu müssen vor allem die Regelungen zur Teilrente in der gesetzlichen Alterssicherung erheblich flexibler gestaltet werden. Zudem müssen Wege gefunden werden, Altersteilzeit nicht nur für die Arbeitnehmer in großen Konzernen, sondern auch in kleineren Betrieben zu ermöglichen.
Gerade bei dem zu erwartenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in der noch keinesfalls bewältigten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Fortführung der Altersteilzeit sowie ihre Ausdehnung auf kleinere Betriebe ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Generationenbrücke-d.h. die Förderung der Beschäftigung Jüngerer sowie die Übernahme Ausgebildeter einerseits und andererseits die Möglichkeit der Älteren ohne den unwürdigen Zwischenstopp in Hartz IV oder Erwerbsminderung in die Altersteilzeit und dann in die Altersrente zu gehen. Dazu muss die finanzielle Förderung der Altersteilzeit, die 2009 auslaufen soll, zunächst erhalten bleiben.
Der "Knackpunkt" bleibt jedoch: unter welchen finanziellen Bedingungen die flexible Rente mit 60 a la FDP erfolgen soll. Bleibt die gesetzliche Regelung der Erhöhung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 ab 2012 bestehen, werden die Abschläge bei der gesetzlichen Altersrente ab 60 immer größer. Bereits jetzt würden sie 18 Prozent betragen. Was dies bei einer Durchschnittsrente für Männer von etwa 1000 Euro und nur der Hälfte für Frauen bedeutet, wenn die Abschläge dann stufenweise bis auf 25 Prozent steigen, kann sich jeder ausrechnen. Dass die FDP dies mit ihrem Vorstoß der flexiblen Altersrente ab 60 durchaus einkalkuliert, zeigt ihr Vorschlag, die Hinzuverdienst grenzen für Rentner abzuschaffen. Fragt sich nur, wo denn über 6o- jährige Menschen überhaupt noch eine menschenwürdige Arbeit finden sollen, die sie auch gesundheitlich leisten können.
30.06.2009
Aussetzung der pauschalen Heraufsetzung der Regelaltersgrenze
2010 soll die Bundesregierung an Bundestag und Bundesrat nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz (§ 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI) über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Bericht erstatten. Zudem soll sie eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.
Das Netzwerk für eine gerechte Rente (DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland SoVD, Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschland, Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen, Deutscher Frauenrat, Seniorenverband - Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen, der Jahresringe Gesamtverband e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V.) hat in seinen Monitoring-Berichten festgestellt, dass die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für eine Anhebung des Rentenalters auch in den Jahren der guten konjunkturellen Entwicklung und der Verbesserung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer keinesfalls vorliegen. Darüberhinaus werden sich die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich erst im kommenden Jahr voll auswirken dürfte, erheblich verschlechtern. Dies ist bereits jetzt deutlich erkennbar.
Es ist wirtschaftlich, sozial und politisch nicht vertretbar, in dieser größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren, an der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab 2012 festzuhalten. Selbst wenn diese Heraufsetzung des Rentenalters in Stufen bis zum Jahre 2029 ausgedehnt werden soll, bedeutet dies für die Arbeitnehmer eine erhebliche Verunsicherung und zerstört das Vertrauen in die solidarische gesetzliche Rentenversicherung. Wie amtliche Berichte der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesregierung deutlich zeigen, müssen Millionen Menschen befürchten, trotz jahrzehntelanger harter Arbeit sowie hohen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern im Alter in die Armut zu fallen. Dies ist die Folge jahrzehntelanger gesetzlicher Absenkungen des Rentenniveaus. Dies wir durch die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiter verschärft. Dabei soll keinesfalls vernachlässigt werden, dass immer unter Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Veränderungen eine Balance zwischen der Belastung der Beitragszahler und der Rentner gefunden werden muss. Durch die jahrzehntelangen Verschlechterungen des Rentenniveaus und der Rentenleistungen sind die Belastungen in den kommenden Jahrzehnten einseitig auf die Rentner und die Rentenleistungen verlagert worden.
Die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Heraufsetzung der Altersrente ab 2010 muss ohne Tricks und Ausweichmanöver vorgenommen werden. Nach allen bisherigen Erkenntnissen kann nur der Schluss gezogen werden, die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auszusetzen. Dies wäre im Übrigen ein wichtiger Beitrag zur Konjunkturpolitik und der dringend notwendigen Stärkung der Binnennachfrage. Rentner und Renteneinkommen werden in den nächsten Jahrzehnten ein Drittel unserer Bevölkerung betreffen und damit auch eine gewichtige Nachfragemacht in unserer Wirtschaft darstellen.
Zur Bekämpfung der weltweit größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren ist die Große Koalition neue Wege mit erheblichen Tabu-Brüchen gegangen: Hunderte von Milliarden schwere Rettungsschirme auf Kosten der Steuerzahler für die marode Finanzindustrie und notleidende Wirtschaftsbetriebe bis hin zur Einflussnahme des Staates auf Unternehmensentscheidungen und in Einzelfällen sogar Übernahme der Mehrheitsanteile. Auch mit der Abwrackprämie sowie der erheblichen Erweiterung und Erleichterung der Kurzarbeit ist die Bundesregierung unkonventionelle Wege gegangen - mit gutem Erfolg. In Deutschland konnte der Anstieg der Arbeitslosigkeit bislang in Grenzen gehalten werden. Die Aussetzung der pauschalen Heraufsetzung auf 67 Jahre ab 2012 aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen würde daher durchaus in eine derartige Konjunktur-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik passen. Sie ist nicht nur eine folgerichtige Antwort auf die Krise, sondern eine notwendige Maßnahme, um weitere Arbeitslosigkeit und Armut zu verhindern.
Die Bundesregierung hat auf Initiative unseres Bundesarbeitsministers Olaf Scholz bereits wichtige Weichen zur Glaubwürdigkeit der Altersrente gesetzt, indem sie die Minderung der Rentensteigerungen durch den Riester-Faktor ausgesetzt und eine Sicherungsklausel gegen eine Absenkung der Rentenzahlungen per Gesetz beschlossen hat. Dies sind wesentliche Beiträge zur Ergänzung der dringend erforderlichen Konjunkturpakete, um einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Die pauschale Heraufsetzung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahren in Stufen zwischen 2012 und 2029 wird die Absenkung des Rentenniveaus weiter verschärfen. Schon jetzt ist bereits die Hälfte aller Menschen, die neu in die gesetzliche Altersrente gehen, von Rentenabschlägen betroffen. In den neuen Bundesländern sind dies sogar 63 Prozent bei den Männern und 74,5 Prozent bei den Frauen. Dies ist zum einen eine Folge der hohen gesundheitlichen Belastungen im Arbeitsleben. Trotz jahrzehntelangen Forschungen und Modellprojekten sind altersgerechte Arbeitsbedingungen über einige strahlende Leuchttürme in der Wirtschaft nicht hinausgekommen. Viele Arbeitnehmer können die Belastungen ihrer Arbeit kaum bis zum 60sten Lebensjahr – und noch weniger darüber hinaus überhaupt durchhalten. Überdies findet in Betrieben und Verwaltungen ein gewaltiger Prozess des Mobbing gegen Ältere statt, so dass viele gezwungenermaßen den Rückzug aus dem Erwerbsleben antreten. Dies ist aber auch eine Folge der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, wobei für diese Zeiten nur minimale Rentenbeiträge gezahlt werden. Die Rentenabschläge betragen pro Jahr eines vorzeitigen Eintritts in die Altersrente 3,6 Prozent.
Verschärft wird dies durch die Reformen auf dem Arbeitsmarkt: die massive Verkürzung der Dauer des ALGI und den Absturz in die bedürftigkeitsorientierte Grundsicherung ALGII, das gesetzliche Verschließen aller Möglichkeiten zum vorzeitigen Bezug der Altersrente ohne Abschläge sowie die erhebliche Verschlechterung der Erwerbsminderungsrenten, die zudem auch mit Abschlägen bis zu 10,8 Prozent versehen werden.
Durch massive arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen auf Initiative unseres damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering konnten die über 50-jährigen und teilweise auch über 55-jährigen Arbeitslosen in den beiden Jahren der guten konjunkturellen Entwicklung bis etwa Mitte 2008 in Beschäftigung gebracht werden. Dies gilt allerdings nicht für die über 60-Jährigen, die nach wie vor nur zu etwa einem Drittel überhaupt erwerbstätig sind. Zudem ist bereits jetzt abzusehen, dass im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und Verschlechterung der Beschäftigungschancen dies vor allem wieder ältere Arbeitnehmer treffen wird. Ihre Chancen auf eine Beschäftigung werden weiter abnehmen. Das bedeutet, dass für viele ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose nach der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 die Rentenabschläge noch höher ausfallen werden. Da zudem Langzeitarbeitslose mit 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente gehen müssen, hätten sie heute mit Abschlägen von 7,2 Prozent zu rechnen- bei einer Regelaltersgrenze von 67 mit 14,4 Prozent - und dies für ihr gesamtes weiteres Leben.
Wie aktuelle Umfragen zeigen, ist die große Mehrheit der Bevölkerung klar gegen die geplante Heraufsetzung der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wenig stichhaltig sind die Argumente, ein Aufschub würde zu erhöhten Belastungen für die jüngere Generation als Beitragszahler führen. Die gesetzliche Altersrente hat nach wie vor erhebliche Lasten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu tragen, die von allen Steuerzahlern und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind (insbesondere die deutsche Renteneinheit). Darüberhinaus werden die steuerlichen Subventionen für die private Altersversorgung nach Angaben der Deutschen Bundesbank 2009 12,5 Mrd. Euro verschlingen. Es sind mithin genügend Spielräume vorhanden, die Aussetzung der Rente mit 67 ab 2012 zu finanzieren, ohne die Beitragszahler unzulässig zu belasten.
