Arbeitsmarkt

18.02.2010

Hartz IV im Doppelpack - Jobcenter und Kinderzuschüsse

 

Öffentlichkeit und Medien werden derzeit von Hartz IV gleich in doppelter Weise beherrscht: Es geht um die Zukunft der Job Center sowie die Regelsätze für Hartz IV und dabei vor allem der Kinderzuschüsse. In beiden Fällen war die Politik wechselnder Regierungskoalitionen nicht in der Lage, verfassungsfeste Lösungen zu finden. In beiden Fällen hat das Bundesverfassungsgericht die Reißleine gezogen und vom Gesetzgeber Änderungen verlangt: Den Job Centern wurde eine verfassungswidrige Mischverwaltung vorgeworfen. Die derzeitigen Kinderzuschüsse und teilweise auch die gesamten Regelsätze bei Hartz IV werden als intransparent, nicht bedarfsgerecht und damit verfassungswidrig gerügt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt in beiden Fällen eine gesetzliche Neuregelung bis zum 31.12.2010.

 

Bereits Ende 2007 hat Karlsruhe ein Stoppschild für die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) zur Betreuung Langzeitarbeitsloser aufgestellt. In beiden Fällen war die Politik wechselnder Regierungskoalitionen nicht in der Lage, verfassungsgemäße Lösungen für eine bedarfsgerechte Betreuung und Eingliederung der Langzeitarbeitslosen zu finden. Das Bundesverfassungsgericht sah sich gezwungen, die Reißleine zu ziehen: Die Job Center werden als verfassungswidrige Mischverwaltung kritisiert.

 

Bei den Job Centern geht es um erheblich mehr als um Organisation bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser und ihrer Familien: es geht vielmehr um Hoffnungslosigkeit oder Zukunft sowie Ausgrenzung oder Integration für 7 Millionen Menschen in Deutschland. Das sind beinahe 10 Prozent unserer Bevölkerung und bald ein Viertel der Erwerbstätigen; etwa 60 000 Beschäftigte von Arbeitsagenturen und Kommunen und ein Jahresbudget von inzwischen 48 Mrd. Euro mit steigender Tendenz. Und es geht um das Schicksal von 2,2 Millionen Kindern und Jugendlichen in Hartz IV Familien.

 

Notwendig wäre jetzt, die mühselig zusammengewachsenen organisatorischen und personellen Strukturen in den Job Centern nicht wieder auseinanderzureißen, sondern darauf aufzubauen. Dies ist in dem Gesetzesvorschlag der SPD zur Einrichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) vorgesehen, wobei der Vorteil darin besteht, die unterschiedlichen Organisations- und Personalstrukturen zusammenzuführen. Dafür ist allerdings die Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ein ungelöstes Problem ist und bleibt die Zukunft der 69 Optionskommunen. Untersuchungen und Erfahrungen belegen erhebliche Nachteile bei der Vermittlung und Integration in Arbeit. Zudem mangelt es an der notwendigen Transparenz und Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen.

 

Hier scheiden sich nach wie vor die politisch-ideologischen Geister: Roland Koch als Verhandlungsführer auf der Seite der CDU Ministerpräsidenten setzt auf die Ausweitung der kommunalen Betreuung Langzeitarbeitsloser. Der Landkreistag, der die Klage gegen die Argen vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt hatte, dankt es ihm. Für die Landkreise mit geringerer Arbeitslosigkeit, schwindenden Aufgaben und Finanzen wäre es eine willkommene  „Finanzspritze“, die enormen Mittel des Bundes für die Hartz IV Leistungen zur alleinigen Betreuung der Langzeitarbeitslosen zu erhalten. Dann gibt es ein Finanzpolster für die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften. Über die Ein-Euro Jobs mit ihren üppigen Pauschalen für Ausgaben der Träger können die Kommunalhaushalte saniert werden. Mit den beträchtlichen Infrastrukturinvestitionen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen können lokale Betriebe und Träger bedient werden. Die unliebsamen Eingliederungsleistungen - z.B. für gesundheitlich Eingeschränkte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose werden dann gerne der Bundesagentur für Arbeit gegen Gebühren überlassen.

 

Es wäre daher nur folgerichtig, wenn das „Fördern“ und damit die Eingliederung in Arbeit in den Vordergrund gestellt wird, dem Bund und damit auch der Bundesagentur für Arbeit klare Verantwortlichkeiten für die Feststellung der Erwerbsfähigkeit, die Zahlung der ALGII Leistungen und die Arbeitsmarktpolitik zu übertragen. Nur dann kann die kommunale Kirchturmpolitik überwunden und eine konsequente Eingliederungspolitik betrieben werden. Die Kommunen sollten sich auf ihre ureigensten Aufgaben konzentrieren, die flankierenden sozialen Hilfen, die für eine berufliche Eingliederung unabdingbar sind. Erfolgreiche kommunale Beschäftigungsgesellschaften könnten weiter in die arbeitsmarktpolitischen Konzepte der BA einbezogen werden.

 

Dies bedingt aber auch, dass die Pläne in der schwarz-gelben Regierungskoalition zur drastischen Einschränkung des zugesagten Bundeszuschusses für die BA vom Tisch kommen. Die finanziellen Spielräume für die Arbeitsmarktpolitik dürfen gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit nicht eingeschränkt werden. Vielmehr ist der willkürliche Eingliederungsbeitrag der BA zur Finanzierung der hälftigen Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik der ALG II Empfänger von 5 Mrd. Euro im Jahr endlich abzuschaffen und die zu stark abgesenkten Beiträge zur BA (von 6,5 auf 2,8 Prozent) wieder anzuheben. Die BA muss ihre finanzielle Eigenständigkeit und ihre Unabhängigkeit vor Auflagen der Bundesregierung, die arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen entgegenstehen, zurückgewinnen.

 

Allerdings gehen die Präferenzen für die Optionskommen über die Parteigrenzen hinweg. Jetzt hat die Spitze der SPD in Fraktion und Partei zu erkennen gegeben, dass sie sogar eine moderate Ausdehnung der Optionskommunen mittragen könnte. Die bange Frage stellt sich, ob die in der CDU gehandelte Ausweitung auf bis zu 160 Optionskommunen noch unter „moderat“ zu fassen ist. Eher nicht: vor allem aber würde dies erhebliche organisatorische und personelle Reibungsverlust gerade in einer Zeit erneut ansteigender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit nach sich ziehen.

 

Höchst fragwürdig ist, wie der zwischen Bundesarbeitsministerin von der Leyen und den CDU Ministerpräsidenten ausgehandelte Kompromiss einer Ausweitung der Optionskommunen einerseits und einer einheitlichen Bundesaufsicht andererseits praktisch umzusetzen ist. Die Bundeskanzlerin muss ihrem verbal wild um sich schlagenden Vizekanzler, Guido Westerwelle, endlich Grenzen setzen. Der FDP Vorsitzende probt erneut seine Diffamierungsorgien gegen die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft - sozusagen als Patentrezept, um die FDP aus dem Umfragetief zu holen.

 

Ähnlich sieht es aus, wenn als Konsequenz des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Grundsicherung und zu den Kindersätzen bei Hartz IV nur ein endloses politisches Gefeilsche über die richtigen Berechnungsmethoden, Leistungsarten und Regelsätze die Folge wäre. Natürlich ist dem Votum des Bundesverfassungsgerichtes zu folgen, eine transparente und bedarfsgerechte Festlegung der Leistungssätze für Kinder zu erarbeiten. Dabei müssen natürlich gerade für Kinder ausreichende Möglichkeiten für Bildung im umfassenden Sinn einbezogen werden. Genauso wichtig wäre es allerdings die Rahmenbedingungen für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen aus Hartz IV Familien zu verbessern, die Ganztagsbetreuung, das Herausholen aus dem Hartz IV Ghetto, Verbesserung der sprachlichen Voraussetzungen, Ganztags- und Gesamtschulen mit ausreichender sozialpädagogischer Betreuung.

 

Wenn jetzt darüber gejammert wird, dass eine Erhöhung der Leistungssätze für Kinder dazu führt, dass sich Arbeit noch weniger lohnt und noch mehr Menschen in Hartz IV fallen, kann dies wenig beeindrucken. Sollten wir uns nicht eher darüber empören, dass Millionen Arbeitnehmer so niedrige Löhne beziehen, dass eine eigenständige Existenz für sie und ihre Familien nicht mehr möglich ist. Wieweit ist unsere gesellschaftliche Verantwortung gesunken, wenn die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Berücksichtigung der Teilhabe an Bildung und kulturellem Leben für Kinder als unzulässige Aufblähung der Kosten für Hartz IV gebrandmarkt wird. Derartige Hartz IV Leistungen sind gut angelegte Investitionen in die Zukunft. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass diese Leistungen auch bei den Kindern ankommen.

 

Die Schieflage unseres Sozialsystems liegt nicht in zu hohen Regelsätzen für Hartz IV Kinder, sondern in zu wenig existenzsichernder Arbeit und zu niedrigen Löhnen für ihre Eltern. Hier müsste vor allem angesetzt werden. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, der vor Armut schützt, ist das beste Bollwerk vor Hartz IV als Fass ohne Boden und ohne Perspektive für unsere Kinder.

 

Arbeitsmarkt

02.02.2010

„Recht auf Arbeit“ an Stelle „Arbeitspflicht“

 

Roland Koch, Ministerpräsident von Hessen und Stellvertretender Vorsitzender der CDU sowie Arno Dübel aus Hamburg, seit 30 Jahren Langzeitarbeitslos sorgen für Schlagzeilen - und dies ausgerechnet zum fünfjährigen Geburtstag von Hartz IV.

 

Koch hat für mediale Aufregung gesorgt, in dem er von Arbeitslosen verlangte, sie müssten zur Arbeit -auch gemeinnütziger Tätigkeiten- herangezogen werden, wenn sie Leistungen vom Staat beziehen. Prompt lief dies durch die Medien als „Arbeitspflicht“ oder noch schlimmer als „Zwangsarbeit“.

Nun ist dies nicht damit abzutun, dass -wie häufig- gerne aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, um höhere Aufmerksamkeit in dem harten Medienwettbewerb zu erlangen oder einmal wieder nicht sorgfältig recherchiert wurde, was Koch wirklich gesagt hat. Fakt ist, dass eine derartige Androhung schärferen Arbeitsdrucks und härterer  Sanktionen gegenüber Arbeitslosen nicht viel anders bewertet werden kann.

 

Gerade Roland Koch müsste doch nur allzu genau wissen, dass bereits heute der gesetzliche Druck auf Arbeitslose massiv ist und  eine weitere Verschärfung nur noch eine Arbeitspflicht sein kann, die im Übrigen nach unserem Grundgesetz gar nicht zulässig ist. Nach dem Gesetz zu Hartz IV müssen Langzeitarbeitslose seit 2005 jede Tätigkeit annehmen. Die untere Grenze ist nur durch Sittenwidrigkeit gezogen - d.h. zumutbar sind Tätigkeiten bis zu 30 Prozent unter tariflichen und ortsüblichen Löhnen. Dies hat mit dazu beigetragen, dass wir in der Bundesrepublik bei Ausmaß und Entwicklung  von Niedriglohnsektoren und Armut bei Arbeit gegenüber unseren vergleichbaren europäischen Nachbarstaaten inzwischen die „Rote Laterne“ halten.

 

Diese gesetzliche Verschärfung ist in dem denkwürdigen nächtlichen Ringen der rot-grünen Bundestagsmehrheit mit der Bundesrats-Mehrheit von CDU/CSU im Vermittlungsausschuss um Hartz IV Mitte 2004 durchgesetzt worden. Roland Koch hat bei diesem Verhandlungspoker   eine maßgebliche Rolle gespielt. Dabei haben sicherlich noch seine Erlebnisse aus einer vorherigen USA Reise nach Wisconsin, USA eine Rolle gespielt, wo Arbeitslose zu gemeinnützigen Tätigkeiten veranlasst wurden. Wie Recherchen in der Zwischenzeit ergaben, hat dieses Experiment zwar erheblichen Druck auf Arbeitslose ausgeübt, jedoch wenig Erfolge bei einer nachhaltigen Eingliederung in existenzsichernde Arbeit im Ersten Arbeitsmarkt erbringen können.

 

Nicht viel besser sieht es auch mit dem durch Hartz IV verschärften Druck auf Arbeitslose aus. Etwa 600 000 werden pro Jahr durch die sogenannten Ein-Euro-Maßnahmen geschleust. Für einen Teil der Betroffenen ist dies ein dringend notwendiges -wenn auch äußerst geringes- Zubrot zu Hartz IV sowie die Möglichkeit, wieder einer geregelten Tätigkeit nachgehen zu können und der „Tristesse“ des Alltags eines Langzeitarbeitslosen zumindest für einige Zeit zu entkommen. Allerdings ist dies im Allgemeinen nicht von langer Dauer, da sie auch während ihrer Arbeit nicht aus der Hartz IV Falle entkommen und nach einem halben Jahr wieder vor den Toren der Job Center stehen. Wie der Bundesrechnungshof  immer wieder eindringlich warnt, tragen diese Ein-Euro-Jobs zudem zur Streichung vollwertiger Vollzeit- und Teilzeitstellen bei. Die Eingliederung in  nachhaltige  Beschäftigung auf dem Ersten und Zweiten Arbeitsmarkt für die Betroffenen ist sehr gering.

 

Roland Koch wäre daher gut beraten, an Stelle eines weiteren Anziehens der Daumenschrauben für Arbeitslose dafür zu sorgen, dass genügend öffentliche und private Tätigkeiten für Arbeitslose mit existenzsicherndem Einkommen und sozialer Sicherung angeboten werden. Dies ist die einzig erfolgversprechende Methode um mit „Fördern und Fordern“ -wie es Hartz IV nach dessen eigener erklärter Zielsetzung  legitimieren soll- die nachhaltige Eingliederung der Arbeitslosen in Arbeit zu erreichen.

 

Unser Grundgesetz sieht freie Berufswahl für alle Staatsbürger vor und dies gilt selbstverständlich auch für Arbeitslose.  An Stelle sie durch noch mehr Druck und Sanktionen nach unten drücken zu wollen, ist im Gegenteil das „Fördern“ zu verstärken. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass  verschiedene Länderverfassungen ein Recht auf Arbeit vorsehen. Natürlich kann der Staat nicht die erforderlichen Arbeitsplätze für die über 2 Millionen erwerbsfähigen arbeitslosen ALG II Empfänger vorhalten. Aber er kann und muss seiner Verpflichtung zur Schaffung ausreichender gemeinnütziger  existenzsichernder Tätigkeit weit besser nachkommen als bisher.

 

Selbst heute verlangt die Hartz IV Gesetzgebung, dass Langzeitarbeitslosen zunächst gemeinnützige  oder privatwirtschaftliche Tätigkeiten mit tariflichen oder ortsüblichen Löhnen angeboten werden. Diese Verpflichtung  wurde aber durch die Verschärfung der Zumutbarkeit  der von Langzeitarbeitslosen anzunehmenden Tätigkeiten bei Androhung der Streichung ihrer ALG II Leistungen ausgehöhlt. Warum sollte eine Kommune oder ein sonstiger Arbeitgeber, Langzeitarbeitslose zu existenzsichernden Löhnen einstellen, wenn Sie ihm zu Stundensätzen zwischen 1Euro bis 1Euro 50 angeboten werden und dann noch bis zu 500 Euro zusätzlich gezahlt werden können. Warum sollte ein JobCenter Mühen und Kosten aufwenden, Langzeitarbeitslose in existenzsichernde Tätigkeiten einzugliedern, wenn sie einfacher und billiger in Ein-Euro Jobs  zu vermitteln sind? Es wäre gut, wenn die derzeitigen vollmundigen  Erklärungen von Politikern aller Couleur zu Reformen von Hartz IV dazu führen, dass die Verpflichtung des Staates zur nachhaltigen Eingliederung  Arbeitsloser in den Mittelpunkt der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik  gerückt wird.

 

Der Vorstoß von  Roland Koch, die Daumenschrauben für Arbeitslose noch mehr anzuziehen gehört in die Kategorie „politische Blindgänger“ - wäre da nicht Arno Dübel- inzwischen ein langzeitarbeitsloser Medienstar aus Hamburg:  Ob am 12.Januar bei Maischberger, am 24. Januar bei Anne Will, am 26. Januar in der Münchner Runde, auf der Titelseite der Bild-Zeitung, demnächst  in weiteren TV Shows - überall verkündet  Dübel einem Millionenpublikum seine Botschaft: Warum arbeiten, solange es Hartz IV gibt. Dabei betont er, dass er als „Single“ keine weiteren Verpflichtungen hat und sich mit aller Bescheidenheit seit 30 Jahren auf ein Leben in Langzeitarbeitslosigkeit mit öffentlichen Transfers und seit 2005 auf Hartz IV eingerichtet hat. Nun ist Arno Dübel sicherlich ein bedauernswerter Einzelfall der Marginalisierung von Menschen in unserer Leistungsgesellschaft. Vielleicht kann es auch zur Hoffnung Anlass geben, wenn er am Ende der Münchner Runde -auch öffentlichkeitswirksam- betont, jetzt ernsthaft zu prüfen, ob er eine Arbeit annehmen soll und dabei um Unterstützung bittet. Allerdings ist er nach seinen Auftritten in den Medien schon längst keine Einzelperson mehr, sondern eine Symbol-Figur. Es erinnert an „Florida Rolf“,  der schon vor Jahren durch die Medien geisterte. Die öffentliche Empörung  war groß, wieso sich Langzeitarbeitslose  einen Aufenthalt im sonnigen Florida leisten konnten, während viele Arbeitnehmer malochen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, und an einen Urlaub in Florida nicht denken können. Ende der 1970er Jahre war dies die Lehrerin, die auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit zur Reitlehrerin umschulte. Mit diesem exotischen Beispiel, das durch die Medien getrieben wurde, konnte der politische Boden für die Einschränkung der öffentlichen Förderung der beruflichen Umschulung eingeläutet werden.

 

Diese medial hochgespielten Fälle des vermuteten oder tatsächlichen Missbrauchs öffentlicher Leistungen wurden besonders gerne von denjenigen Kräften in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft herangezogen, denen der Sozialstaat sowieso ein Dorn im Auge ist, und die die solidarische gesetzliche Sozialversicherung reduzieren wollen. Teilweise sind sie interessiert an einem weiteren Druck auf die Löhne, teilweise wollen sie die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme verringern. Natürlich gibt es auch genügend Lobbyisten der privaten Finanzindustrie, die einfach ein größeres Stück vom Kuchen der Versicherung der Lebensrisiken abbekommen wollen.

 

Bleibt nur zu hoffen, dass die derzeitige erstaunlich große und breite Aufmerksamkeit für Arno Dübel in den Medien nicht auch von denjenigen Kräften befördert und missbraucht wird, die eine neue Runde der Sparmaßnahmen in der sozialen Sicherung und zuvörderst bei den Hartz IV Leistungen einleiten wollen. Das Bundesverfassungsgericht könnte ihnen in seinem mit großer Spannung erwarteten Urteil zu Hartz IV - Höhe der Grundsicherung sowie Kinderzuschläge - am 9. Februar einen Strich durch die Rechnung machen. Oder sollte der Medienstar Arno Dübel geradezu als „Menetekel“ für die Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie die vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen Reform- und spendierbereiten Politiker aufgebaut werden?

 

Arbeitsmarkt

16.01.2010

Hartz IV nach fünf Jahren am Scheideweg: Grundlegende Korrektur oder wahltaktische Kosmetik?

 

Die  zentrale Botschaft zum fünften Jahrestages von Hartz IV lautet: die Politik wäre gut beraten, wenn sie statt neue Wahlgeschenke anzukündigen, sich ernsthaft um das Fördern und die berufliche Eingliederung der arbeitslosen Menschen in Existenz sichernde Arbeit bekümmern würde.

Die politische und mediale Gemengelage zur Korrektur von Hartz IV wird immer lauter und unübersichtlicher, je näher der Termin für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen rückt.

Zum fünften Jahrestag dieses Paradigmenwechsels im deutschen Sozialstaat war zunächst der mehrstimmige Bewertungschor aus der Wissenschaft zu hören - in der bekannten Schlachtordnung: von der Belobigung für das Beschäftigungswunder am deutschen Arbeitsmarkt während des wirtschaftlichen Booms und auch in der Krisenphase. Dabei sind die lautesten Töne von Professor Dr. Klaus F. Zimmermann zu hören, Leiter des einst renommierten und jetzt in die negativen Schlagzeilen geratenen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung(DIW) sowie des 1998 mit Beginn der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder neu geschaffenen Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Dabei war Zimmermann immer schon ein besonders vehementer Protagonist der Schröder‘schen Agenda Politik. Seine fast tägliche Belobigung der Hartz Gesetze sind noch in guter Erinnerung. Inzwischen macht der besonders medienwirksame Agenda-Professor allerdings Schlagzeilen wegen seiner Auseinandersetzungen mit dem Bundesrechnungshof und der Berliner Finanzverwaltung wegen fragwürdiger Ausgaben, einschließlich der hohen Kosten einer Washingtoner Dependance. Am anderen Ende des wissenschaftlichen Meinungsspektrums steht das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen mit seinen deutlichen Warnungen über den explosionsartigen Anstieg von Niedriglohnsektoren und Armut bei Arbeit. Nicht zu vergessen ist, daß die wissenschaftliche Begleitung immanenter Teil des  Paradigmenwechsels in der Arbeitsmarktpolitik zu Hartz war und dafür massive öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden.

Jetzt  ist die Politik am Zuge: Nach eher vorsichtigen Tönen von Bundespolitikern der vorherigen Großkoalition kommen jetzt die Rufe nach grundsätzlicher Revision vor allem von der Spitze der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus CDU und FDP mit deutlicher Unterstützung der Bundesarbeitsministerin: So – als ob die CDU  nicht vor fünf Jahren mit von der Partei gewesen wäre, die ursprünglichen Vorschläge  der Hartz Kommission im Vermittlungsverfahren des Bundesrates erheblich zu verschärfen.

Dabei muß Bundeskanzlerin Angela Merkel neidlos zugestanden werden: Sie hat es meisterhaft geschafft, den Schwarzen Peter für die missglückten Teile der Hartz Gesetze im Lager der SPD zu deponieren. Die deutliche Verbesserung der Beschäftigung und entsprechend der Rückgang der Arbeitslosigkeit in der wirtschaftlichen Boomphase sowie die auch internationale viel bestaunte und teilweise übernommene Bewältigung der Beschäftigungskrise hat sich die Bundeskanzlerin gekonnt selbst auf die Fahnen geschrieben. Genauso ungeniert hat ihr Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers jetzt zugeschlagen und den Hartz IV Landtagswahlkampf in NRW eingeläutet - Höhere ALG II Zahlungen für diejenigen, die vorher lange  gearbeitet und Beiträge sowie Steuern gezahlt haben; höhere Zuschläge für Kinder in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften; höhere Zuverdienstmöglichkeiten für erwerbsfähige Hartz IV Empfänger und höhere Freibeträge bei der Anrechnung von Vermögen zur Alterssicherung.

Fragt sich nur, warum sich Jürgen  Rüttgers nicht bereits früher für diese berechtigten und von den Gewerkschaften sowie Sozialverbänden immer wieder geforderten Korrekturen ein- und durchgesetzt hat. Zu vermissen ist vor allem sein politischer Einsatz für die Durchsetzung von tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhnen, um den Durchmarsch in den Niedriglohnsektor aufzuhalten. Allerdings muss ihm gerechterweise zugutegehalten werden, dass er bereits vor Jahren als erster CDU-Ministerpräsident  die verheerenden Auswirkungen von Hartz IV im Verbund mit der drastischen Verkürzung von ALGI  politisch aufgegriffen hat. Unabhängig von jedweder politischen Motivforschung ist ihm jedenfalls nicht abzusprechen, dass er politischer „Spiritus Rektor“ für eine moderate Verlängerung von ALG I für ältere Arbeitnehmer war. Durchgesetzt wurde sie allerdings erst in der Großen Regierungskoalition in der Verantwortung des SPD Bundesarbeitsministers  Olaf Scholz.

Jetzt bleibt abzuwarten, was er von seinen Vorstellungen in der schwarz-gelben Regierungskoalition tatsächlich umsetzen kann. Dabei dürfte er sich bei den Forderungen leicht tun, die bereits von der Regierungskoalition beschlossen sind: Die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen sowie der Freibeträge beim Vermögen für die Alterssicherung.  Erhebliche Probleme zeichnen sich ab, geeignete  Regelungen  für die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen zu finden,  ohne die Zahl der Hartz IV Empfänger weiter zu erhöhen und den Abstand zu den gering verdienenden Erwerbstätigen zu verringern. Die Überlegungen, die Anrechnungsfreiheit erst ab einer Einkommensgrenze von 200 Euro zu beginnen, scheinen hierbei einen sinnvollen Weg zu weisen. Ansonsten wird es dabei bleiben, dass ALGII Empfänger in der Armutsfalle gefangen sind und kaum herauskommen können.

 Die Verbesserung der Kinderzuschläge wird in Kürze wegen des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sowieso erforderlich werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wäre gut beraten, nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu warten. Seit Mitte des vergangenen Jahres liegt das diesbezügliche Urteil des Bundessozialgerichtes vor. Danach müssen die Kinderzuschläge, die bislang als prozentualer Anteil der Leistungen für Erwachsene berechnet werden, auf eine Bedarfs- und kindergerechte  Bewertung umgestellt werden. Nach Untersuchungen im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes würde dies bedeuten, dass erheblich höhere Leistungen zu zahlen wären. Auch dürfte in gleicher Richtung das ebenfalls anhängige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe und Struktur der Grundsicherung für die Bundesregierung neues Handeln erfordern. 

Die FDP in NRW setzt sich mit an die Spitze der Bewegung und will den selbst für Experten schwer durchschaubaren Dschungel von ALG II und damit verbundener Transferleistungen in ein einheitliches Bürgergeld umwandeln. Oberflächlich betrachtet ist dies in seiner Simplizität so einleuchtend wie der propagierte  Stufentarif im Steuersystem auf einem Bierdeckel - aber deshalb nicht praktikabel, geschweige denn wirtschaftlich und sozial vertretbar. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die FDP Propaganda des einheitlichen Bürgergeldes nach den Nordrhein-Westfalen Wahlen bald wieder verflüchtigt.

Was bei dem vielstimmigen Chor der Hartz- Korrekturen fehlt, ist jedoch ein Paradigmenwechsel von Hartz IV zu mehr Förderung und nachhaltige Eingliederung in Arbeit. Dies ist eine der größten Schwachstellen von Hartz IV und lässt das als große Sozialreform propagierte Agenda-Projekt fiskalisch   immer mehr zu einem Fass ohne Boden werden.  Mit einem Jahresbudget, das bereits an die 50 Mrd. Euro heranreicht. Dazu gehört zuallererst  eine umgehende Lösung für die Organisationsform der Job Center nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007. Hierbei ist das Kunststück zu vollbringen, die jeweilige eigenständige Verantwortung von Arbeitsagenturen und Kommunen sicher zu stellen und andererseits ihre Zusammenarbeit bei der Betreuung und beruflichen Eingliederung der Hartz IV Empfänger zu gewährleisten. Dies ist eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass der Grundsatz und damit auch die Rechtfertigung von Hartz IV „Fordern und Fördern“ überhaupt umgesetzt werden kann, ohne dass die 7 Millionen betroffenen Menschen wie auch die etwa 50 000  Mitarbeiter in den Job Centern im Dschungel der Bürokratie hin und hergeschoben werden.

 Genauso wichtig ist der Ersatz der  gesetzlich und politisch explosionsartig ausgeweiteten  Ein-Euro-Jobs durch öffentliche Beschäftigungsprojekte mit existenzsichernden Löhnen und ausreichender sozialer Sicherung. Nach wie vor ist das kurzfristige Abdrängen Langzeitarbeitsloser in derartige öffentliche Tätigkeiten zumeist ohne Zukunftsperspektive der „Renner“ unter den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ALG II-Empfänger. Sie sind für die Jobcenter sowie die Träger der Maßnahmen besonders kostengünstig. Für die betroffenen Menschen haben sie den großen Nachteil, dass sie nicht aus der ALG II-Falle entkommen und zumeist nach einem halben Jahr wieder vor den Türen der Jobcenter stehen.

 Zu verbessern ist auch die praktische Umsetzung der Qualifizierung als wesentliche Voraussetzung für die berufliche Eingliederung. Während bisher Langzeitarbeitslose vor allem in kurzfristige Trainingsmaßnahmen eingegliedert wurden, wäre die Stärkung mittel- und längerfristiger Qualifizierungsmaßnahmen dringend notwendig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat erst kürzlich dargestellt, dass umfassender berufliche Qualifizierungsmaßnahmen auch nachhaltigere Eingliederungserfolge haben und sich damit durchaus rechnen. Hier ist gerade in der Bundesrepublik noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten zu leisten - bei den Arbeitgebern wie den Arbeitnehmern: Lebenslanges Lernen muss  zu einem selbstverständlichen Anliegen auch in mittleren und kleinen Betrieben sowie für Arbeitnehmer aller Altersstufen und sonstiger persönlicher Merkmale werden.

Gerade hat uns der Fall Schlecker und die Leiharbeit mit aller Brutalität  erneut vor Augen geführt, welche Missbräuche zu Lasten der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Schleusenöffnung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Zuge des Hartz Paradigmenwechsels 2003 ermöglicht wurden. Hier müssen auch gesetzlich schleunigst die Scheunentore für die  Leiharbeitsagenturen geschlossen werden. Unerlässlich sind die gesetzliche Verankerung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sowie die Verpflichtung der Leiharbeitgeber, ihrer arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit als Arbeitgeber nachkommen zu müssen.

Nicht viel besser steht es um die gesetzlich ebenfalls unter dem Markenzeichen Hartz  hervorgerufene Explosion der geringfügigen Beschäftigung. Zwei Drittel dieser Minijobber sind Frauen, viele sind Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer/innen. Betroffen sind schon längst nicht mehr nur gering qualifizierte Tätigkeiten, sondern diese prekäre Beschäftigung geht inzwischen bis in den akademischen Bereich. Nur wenige kommen aus dieser Armutsfalle wieder heraus. Der Anteil an Vollzeitbeschäftigung in Deutschland ist einer neuen Internationalen Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge inzwischen auf 60 Prozent gesunken. Das sogenannte Jobwunder der vergangenen Boomperiode hat eine bittere Kehrseite: der Rückgang von Arbeitsvolumen und natürlich entsprechend auch der Entlohnung. Dies hat sich in der Krisenphase verschärft durch die starke Ausweitung der Kurzarbeit fortgesetzt. Zwar konnten hierdurch Entlassungen und Arbeitslosigkeit verhindert werden. Gleichzeitig sind  jedoch die Löhne erheblich gesunken. Auch hier besteht dringender gesetzlicher Nachbesserungsbedarf: die geringfügige Teilzeitarbeit muss drastisch eingeschränkt werden. Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass inzwischen 7 Mio. Menschen in Deutschland in derartige Hungerjobs abgedrängt werden.

Bleibt zu hoffen, dass die derzeitige politische Diskussion der ganz Großen Koalition der politischen Parteien einen erneuten Paradigmenwechsel schafft und endlich die Eingliederung in Existenz sichernde Arbeit in den Mittelpunkt der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik gestellt wird. Vielleicht helfen dabei nicht nur die Landtagswahlen von Nordrhein-Westfalen, sondern auch die Demographie: Wir können es uns in Zukunft noch weniger leisten, auf die Qualifikationen von Millionen Menschen in unserem Lande zu verzichten.

 

Arbeitsmarkt

13.01.2010

Schlecker: Missbrauch bei Leiharbeit bekämpfen

 

Große und kleine Regierungs- und Oppositionsparteien  erregen sich derzeit zu Recht über das Lohndumping durch Leiharbeit des Drogeriediscounters Schlecker.

Durch Schließung ganzer Filialen und Neueröffnung ihrer Geschäfte in anderer Form werden tausende festangestellte Mitarbeiter durch Leiharbeitskräfte ersetzt. Nach Angaben von Verdi sollen bereits 4000 Arbeitnehmer/innen davon betroffen sein. Mit Stundenlöhnen von 6,50  bis 7 Euro und befristeten  Arbeitsverträgen verdienten sie teilweise nur die Hälfte der vorherigen Stammkräfte. Außerdem gebe es für sie weniger Urlaubstage  und kein Weihnachts- sowie Urlaubsgeld. Organisiert wird dieses schäbige Tauschgeschäft durch die mit dem Unternehmen Schlecker verbundene Leiharbeitsagentur Meniar mit einem Ex-Geschäftsführer von Schlecker.  Verdi hat bereits im Sommer 2009 auf diesen unwürdigen Missbrauch der Leiharbeit hingewiesen- allerdings ohne großen Wiederhall in der Politik.  Ähnliche Praktiken werden bereits seit längerem von den Betriebsräten und Gewerkschaften an vielen Beispielen im Dienstleistungs-, Produktions- und Handwerksbereich angeprangert. Die IGMetall hat Lohn- und Sozialdumping, Armut bei Arbeit und Arbeitslosigkeit bei Leiharbeit in den Mittelpunkt ihrer Kampagne für menschwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen gestellt.

Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, wenn  jetzt das in der Politik aufgeflammte Interesse an sozialem Schutz der Leiharbeitnehmer in den Zusammenhang der bedeutsamen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Mai diesen Jahres gestellt wird. Dafür spricht auch das mediale Eintreten des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers für eine grundlegende Korrektur der Hartz-Gesetze und seines Arbeitsministers Karl Josef Laumann speziell für die Verbesserung des gesetzlichen Schutzes bei Leiharbeit. Dabei wird er assistiert von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:  Sie kündigte Überprüfung möglicher Missbräuche, eine Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit und mögliche gesetzliche Änderungen an.

Gut so! Doch es wäre fatal, wenn dies nur ein Public Relations Manöver bis zu den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bliebe. Die Frage, warum hat die Politik nicht bereits im Sommer 2009 reagiert, als Verdi diesen Mißstand angeprangert hat und die Kampagne der IGMetall ebenfalls derartige Missbrauchsfälle der Leiharbeit zu Tage förderte. Aber wie überall im richtigen Leben sollte auch in der Politik nach vorne geschaut werden. Selbst wenn es um politische Pluspunkte im Landtagswahlkampf von Nordrhein-Westfalen geht, sollte diese Chance der besonderen Sensibilität der Politik und Politiker beim Schopf ergriffen werden. Immerhin geht es um tausende von Menschen und menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen bei Schlecker und anderswo.

Dabei sollte Frau von der Leyen ebenso wie Herr Rüttgers und Herr Laumann daran erinnert werden:  Bereits seit drei Jahren liegt ein Tarifvertrag der DGB Gewerkschaften und der großen Zeitarbeitsverbände über Mindestlöhne vor. Nach dem damaligen Kompromiss der Großen Koalition hätte dieser Tarifvertrag schon längst für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt werden müssen. Dann wären Stundenlöhne unter 7Euro50 nicht mehr möglich. Dabei waren es die CDU/CSU und die FDP, die dies bisher verhindert haben. Dabei haben sie sich daran geklammert, dass Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften mit erheblich niedrigeren Stundenlöhnen vorliegen. Wegen der Konkurrenz unterschiedlicher tarifvertraglicher Regelungswerke  verweigerten sie die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit der DGB Verträge. Damit wurden die Schleusen für die Leiharbeitsagenturen geöffnet, die niedrigeren Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften anzuwenden und somit das Lohndumping und Armut bei Leiharbeit von höchstamtlicher Stelle sanktioniert.

Die Bundesarbeitsministerin sowie die Landesregierung von Nordrhein Westfalen müssten sich daher zuallererst dafür einsetzen, dass die Bundeskanzlerin den Knoten durchhaut und die DGB-Mindestlöhne bei Leiharbeit für allgemeinverbindlich erklären lässt. Die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen dazu liegen seit langem vor. Es gibt weder eine rechtliche noch politische Begründung dafür, den repräsentativen Mehrheitstarifvertrag der DGB Gewerkschaften durch den Minderheitentarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften verdrängen zu lassen.

Darüber hinaus wäre der Bundesarbeitsministerin zu empfehlen, die im Zuge der Hartz Gesetze 2003 erfolgte Schleusenöffnung bei der Leiharbeit endlich wieder einzudämmen. Unerlässlich hierzu ist die gesetzliche Verankerung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne die Möglichkeit der Abweichung nach unten durch Tarifverträge, wie es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz derzeit vorsieht. Darüber hinaus muss das 2003 abgeschaffte sogenannte „Synchronisationsverbot“ schleunigst wieder eingeführt werden. Heute ist es Leiharbeitsagenturen erlaubt, ihre Leiharbeitnehmer zu entlassen, wenn der Auftrag bei der Entleihfirma beendet ist. Fragt sich nur: Welche Rechtfertigung gibt es dann überhaupt für Leiharbeitsagenturen, höhere Gebühren für die Überlassung der Leiharbeitnehmer vom Entleiher zu verlangen als sie den Leiharbeitnehmern an Löhnen und sonstigen Sozialleistungen zugutekommen, wenn sie per Gesetz von ihrer Verpflichtung als Arbeitgeber für die Leiharbeitnehmer entbunden worden sind. Diese gesetzlichen Öffnungen im Zuge der Hartz Gesetze haben wesentlich zu der explosionsartigen Ausweitung der Leiharbeit in der Bundesrepublik bis zur Wirtschaftskrise  beigetragen. Dies hat zwar die Beschäftigung erhöht, aber gleichzeitig den Niedriglohnsektor ausgeweitet. Zudem waren in der Krise die Leiharbeitnehmer als erste von Entlassungen und Arbeitslosigkeit betroffen. Es ist mithin höchste Zeit, die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Leiharbeit wieder einzugrenzen sowie Missbrauch und Dumping von Löhnen und Sozialbedingungen zu verhindern. Bleibt nur zu hoffen, dass das Interesse der Politik auch über die Landtagswahlen von Nordrhein-Westfalen erhalten bleibt.

 

 

Arbeitsmarkt

22.12.2009

Organisationsreform Hartz IV - eine unendliche Geschichte

 

Der politische Streit um die Neuordnung der Job Center zur Betreuung Langzeitarbeitsloser ist in eine neue Runde getreten. Leidtragende sind 7 Mio. Menschen, die zum Leben auf Hartz IV angewiesen sind sowie die etwa 50 000 Mitarbeiter in den Job Centern. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die derzeitige Mischform der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Lösung bis 2010 gefordert.

Jetzt rächt sich für Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass ihre Bundestagsfraktion von CDU/CSU Ende 2008 ausgerechnet hierbei ein Exempel gegen den ungeliebten Koalitionspartner und Rivalen SPD ein Dreivierteljahr vor den Bundestagswahlen  statuierte. Dabei hatten noch wenige Wochen zuvor der Ministerpräsident von Nordrhein Westfalen Jürgen Rüttgers (CDU)  im Auftrag der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) im Auftrag vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Kompromiss für die Neuorganisation der ARGEn gesucht und gefunden. Dieser lief darauf hinaus, durch eine Änderung des Grundgesetzes die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen  mit ihren jeweils selbständigen Verantwortlichkeiten in einer neuen gemeinsamen Organisation „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ rechtlich abzusichern. Hierfür hatte er die Zustimmung der Arbeits- und Sozialminister der Länder mobilisieren können, war jedoch an der Blockade durch die CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert.

Nach den jüngsten Vorschlägen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen droht das Damoklesschwert der Auflösung dieser 2005 neu geschaffenen Ämtern aus Arbeitsagenturen und Kommunen. Beide sollen -wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt und auch der Koalitionsvertrag vorsieht- ihre jeweiligen Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Grundsätzlich gewähren die Arbeitsagenturen die Leistung des Arbeitslosengeldes II sowie die Maßnahmen zur Integration der Langzeitarbeitslosen, die Kommunen die flankierenden sozialen Maßnahmen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.  Beide Seiten sollen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Dazu soll die Bundesagentur Vorschläge vorlegen und die Bundesregierung Musterverträge ausarbeiten. Darüber hinaus sollen wechselseitig Beauftragungen an die jeweils andere Seite für die Durchführung einzelner Aufgaben möglich sein. Für die Kommunen ist ein größerer Einfluss bei der Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit einzelner Hilfesuchender vorgesehen. Zur Konfliktlösung könnte der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.

Bereits diese Eckpunkte zur Neuorganisation von Hartz IV weisen auf erhebliche Ungereimtheiten und Reibungsverluste bei der Umsetzung: Schon die Zusammenarbeit beider Behördenstränge in den ARGEn mit gesetzlicher Verpflichtung zur Zusammenarbeit hat auch nach drei Jahren der Anpassung erhebliche Schwachstellen aufgewiesen. Wie soll dies dann bei freiwilliger Zusammenarbeit der beiden eigenständigen Behördenstränge überwunden werden.  Und, die Beschäftigten aus beiden Ämtern, die sich mühselig –mehr oder weniger erfolgreich- zusammengerauft haben, werden wieder auseinandergerissen.

Schon in der ursprünglichen Gesetzgebung war das politische „Experiment“ von ARGEn und Optionskommunen zeitlich begrenzt.

- Bereits diese Ungewissheit hat dazu geführt, dass viele Mitarbeiter in den ARGEn nur befristet eingestellt wurden.

- Die politischen Ränkespiele über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes  haben dazu geführt, dass Mitarbeiter nach beruflichen Alternativen suchen. Dieser insbesondere qualitative personelle Aderlass in den Job Centern gefährdet den mühseligen Aufbau einer wirksamen Arbeit für die hilfesuchenden Menschen.

- Die in einem „Husarenritt“ aus dem Boden gestampfte und dann mühselig angepasste gemeinsame EDV müsste wieder getrennt werden, sofern die Kommunen nicht entscheiden, dass sie auch weiterhin die IT der BA einsetzen.

Abgesehen von den hohen Kosten und Reibungsverlusten: Auch bei allen Bemühungen zur Zusammenarbeit,  werden Reibungsverluste und Schnittstellen zwischen den beiden Behördensträngen nicht zu verhindern sein. Dies wird letztlich auf dem Rücken der betroffenen Menschen und damit der „Ärmsten der Armen“ ausgetragen. Genau dies zu überwinden, war die erklärte Zielsetzung der ungeliebten Hartz IV Reform.

Völlig unklar ist zudem was in Zukunft mit den Optionskommunen geschehen soll. Der missglückte Gesetzeskompromiss für Hartz IV 2005 hat 69 Optionskommunen zugelassen, in denen die Kommunen alleine für die gesamte Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind.  Untersuchungen haben deutlich gemacht, daß die Erfolge der alleinigen Verantwortlichkeit der Kommunen bei der nachhaltigen Eingliederung Langzeitarbeitsloser noch geringer sind als die der gemeinsamen Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen in den ARGEn. Was für die betroffenen Menschen von Hartz IV -als „größte Sozialreform“ gepriesen- übrig bleibt, ist vor allem der unerträgliche Druck auf Langzeitarbeitslose mit der unwürdigen Abdrängung in Ein- und 400-Euro-Jobs sowie „Armut bei Arbeit“.

Gerade hat uns das Statistische Bundesamt den weiteren Anstieg von Niedriglöhnen und Armut bei Arbeit mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Zahl der Vollzeitjobs ist in den vergangenen 10 Jahren um 1,4 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig gestiegen sind die Teilzeittätigkeiten um 36 Prozent. Der Skandal ist aber der erneute Anstieg der geringfügigen Teilzeitjobs auf über 7 Millionen. Zwei Drittel der Minijobber sind Frauen. Als Alleinerziehende, als Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase oder in der zusätzlichen Verantwortung für Pflegeleistungen in der Familie kommen sie damit nicht aus der Niedriglohn- und Armutsfalle heraus. Hierfür müssen wir alle aus unseren Steuern auch noch 50 Mrd. Euro im Jahr aufbringen - mit steigender Tendenz, da ein Entkommen aus der „Hartz IV Falle“ höchst unwahrscheinlich ist. Dies gilt noch mehr in Zeiten erneut steigender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit.

Es wäre daher wirtschaftlich, sozial und politisch unverantwortlich, die politischen Ränkespiele bei der Organisation von Hartz IV auf dem Rücken von Millionen leidtragender Menschen fortzuführen. An Stelle erneuter langwieriger Befassung mit der eigenen Organisation müssten in der gegenwärtigen Beschäftigungskrise alle Kräfte bei den Job Centern auf die Integration der Arbeitslosen gerichtet werden. Es muss schnellstmöglich ein Lösung gefunden und durchgesetzt werden. Fatal wäre, wenn der Gesetzesvorschlag von Olaf Scholz - eigenständige Verantwortlichkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen unter einem gemeinsamen Dach mit der Änderung des Grundgesetzes - schon allein deshalb keine Berücksichtigung bei der Konsenssuche findet, weil er jetzt erneut von der SPD eingebracht wird. 

 

Arbeitsmarkt

10.12.2009

Gute Noten für Deutschland

 

Jetzt hat uns auch die Internationale Arbeitsorganisation in ihrem jährlichen Bericht über die „Welt der Arbeit“ bestätigt:  Im weltweiten Maßstab ist es in der Bundesrepublik bislang gelungen, trotz vergleichsweise großer Wachstumseinbrüche den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Grenzen zu halten. Um einen falschen Zungenschlag zu vermeiden: Sowohl ein Niveau der registrierten Arbeitslosen von 3,4 Millionen im November 2009 und ein Anstieg von über 220 000 gegenüber dem Vorjahr ist wirtschaftlich, sozial und für die betroffenen Menschen verheerend.  Jedoch konnten  erdrutschartige Verschlechterungen auf dem Arbeitsmarkt -wie diese über einige andere Länder hereinbrachen- bei uns bisher verhindert werden.

Weltweit  sind seit Beginn der globalen Finanzkrise 20 Mio. Arbeitsplätze vernichtet worden, davon allein 6,1 Millionen in der Europäischen Gemeinschaft. Das tatsächliche Ausmaß der Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt ist allerdings weit größer. Nicht bekannt ist vor allem auch der Anstieg der Arbeitslosigkeit, wenn die Arbeitsmarktprogramme zur Arbeitsumverteilung und Kurzarbeit auslaufen.

Die ILO warnt vor einem Anstieg der Arbeitslosigkeit weltweit auf 43 Millionen, wenn keine geeigneten beschäftigungspolitischen Maßnahmen ergriffen werden oder die bisherigen Konjunkturmaßnahmen zu früh auslaufen. Gefährdet von Arbeitslosigkeit sind vor allem gering Qualifizierte, Ältere und Migranten.

Beigetragen zu dem vergleichsweise geringen Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland hat die Konjunkturpolitik mit ihrer starken Orientierung auf beschäftigungssichernde Maßnahmen - vor allem die Umverteilung der Arbeit durch Verringerung der Arbeitszeiten und insbesondere Kurzarbeit, aber auch die Abwrackprämie für Altautos und die Förderung der öffentlichen Infrastruktur. Besonders gewürdigt wird gerade im internationalen Vergleich die stabilisierende Wirkung der sozialen Sicherungssysteme. Insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsmarktpolitik haben eine bedeutende Rolle bei der Sicherung von Einkommen, Nachfrage und Beschäftigung in Deutschland übernommen.

Wie die ILO feststellt, haben zwei Drittel der Länder, für die Beschäftigungsdaten verfügbar waren, keine Arbeitslosenunterstützung. Darüber hinaus haben die Arbeitslosenversicherungsysteme dort -wo sie vorhanden sind- erhebliche Lücken bei den einbezogenen Personengruppen sowie den gewährten Leistungen. Für die große Mehrzahl der im informellen Sektor beschäftigten Menschen in den Entwicklungsländern gibt es überhaupt keine formale Arbeitslosenversicherung.

In Deutschland konnte mit der zeitlichen Ausdehnung, finanziellen Förderung und Erleichterung der Zahlung des konjunkturbedingten Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate im Jahr 2009 bis zu einer  halben Million Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt werden.  Hinzu kommt die Sicherung vieler Arbeitsplätze durch Abbau von Überstunden und Arbeitszeitkonten in den Betrieben.

Wie der ILO  Bericht eindrucksvoll zeigt, hat Deutschland  einen beinahe doppelt so hohen Wachstumseinbruch erlitten als die 27 Staaten der Europäischen Gemeinschaft hinnehmen mussten. Doch der Rückgang der Beschäftigung blieb bei einem Bruchteil des Beschäftigungseinbruchs in der EU. Auch in den USA ist der Wachstumsverlust erheblich geringer, aber die Beschäftigungsrückgänge machten ein Mehrfaches der Arbeitsplatzverluste in Deutschland aus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Maßnahmen der Arbeitszeitverkürzung und Kurzarbeit mit Einkommensverlusten für die betroffenen Arbeitnehmer, zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber, aber vor allem der Bundesagentur für Arbeit  verbunden sind. Zudem bleibt abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß Kurzarbeit durch Beschäftigung abgelöst werden kann oder doch noch zu Entlassungen und Arbeitslosigkeit führt.

In ihren Prognosen kommt die ILO zu der Einschätzung:  Selbst wenn der für das nächste Jahr erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit 2011 beendet werden kann, wird erst 2013 wieder die volle Stärke der Beschäftigung wie vor der Krise 2008 erreicht.

Aufschlussreich sind auch die Schlussfolgerungen in dem ILO Bericht - insbesondere für die Bundesrepublik:

Dabei wird zuerst auf die besondere Rolle der antizyklischen sozialen Sicherung verwiesen, die im  nächsten Jahr der wachsenden Gefährdungen auf dem Arbeitsmarkt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit auch die Beschäftigung sichert. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung  das krisenbedingte Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Gesundheitsfonds mit Zuschüssen ausgleicht. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur konjunkturellen Stabilisierung. Den Vorstellungen der FDP zum Abbau der Sozialen Sicherung, die teilweise in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eingegangen sind, sollte daher eine Absage erteilt werden. Der vorgesehene Kahlschlag bei der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung von Kopfpauschalen und Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge mit der Folge höherer finanzieller Belastungen für viele Beitragszahler und schlechtere Leistungen für viele Kranke würde die labile Wirtschafts- und Beschäftigungssituation weiter gefährden. Entsprechendes gilt auch für die Vorstellungen der FDP aus ihrem Wahlprogramm zur Privatisierung der Arbeitslosenversicherung, drastischem Abbau der Arbeitsmarktpolitik sowie weiteren Einschränkungen der gesetzlichen Rentenleistungen. Gerade die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, wie sehr die solidarischen gesetzlichen Sozialversicherungssysteme als wirtschaftliche Stabilisatoren wirken und wie unerlässlich sie auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sind.

Zu beachten ist zweitens die Warnung der ILO vor einem vorschnellen Ausstieg aus der  gesamtwirtschaftlichen Nachfrageförderung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre missratene Klientelpolitik der Steuersenkungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht fortzusetzen. Hiermit gefährdet sie vor allem ihre eigene finanzielle Handlungsfähigkeit in der bei weitem noch nicht ausgestandenen Krise. Empfohlen werden von der ILO hingegen Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommen im Niedriglohnsektor. Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Freibeträge beim Altersvermögen sowie der Zuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger sind richtige Schritte - reichen aber bei weitem nicht aus. Vordringlich ist eine bedarfsgerechte Bemessung und entsprechend Verbesserung der Kinderzuschläge in Hartz IV Haushalten, wie dies das Bundessozialgericht verlangt hat. Dringend erforderlich sind weitere Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Ausbreitung der Niedriglohnsektoren sowie der Armut bei Arbeit und im Alter.

Zu Recht verweist die ILO drittens auf die Notwendigkeit, ein Konzept für den mittelfristigen Abbau des hohen Schuldenberges  zu entwickeln, der zur Bewältigung der weltweiten Finanzkrise aufgehäuft wurde. Die Bundesregierung sollte dies bei ihrer zukünftigen Steuerpolitik berücksichtigen. Massive Steuersenkungen -wie im Wahlkampf vollmundig versprochen- passen nicht in eine nachhaltige Finanz- und Wirtschaftspolitik. Diese ist sowohl dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht, der Währungsstabilität, einer hohen Beschäftigung sowie dem Stabilitätspakt der EU mit einer Nettoneuverschuldung im Jahr von maximal 3 Prozent verpflichtet. Vor allem muss sie gegenüber den kommenden Generationen verantwortet werden können.

Zutreffend sind viertens die Empfehlungen der ILO zu einer nachhaltigen Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung in Dienstleistungen und Ökologie. Während die Bundesrepublik im ersteren Bereich gegenüber anderen vergleichbaren Ländern erhebliche Defizite aufweist,  steht sie bei der „grünen Wirtschaft“ erheblich besser da. Aber auch hier könnte sie noch erhebliche ungenutzte Potentiale ausschöpfen. Hier kann Deutschland hinter Großbritannien auf die größte Verringerung der CO2 haltigen Produktion, gemessen am Beschäftigungsanteil im Vergleich zu anderen großen Industrienationen, verweisen. 

 

Arbeitsmarkt

01.12.2009

Weiterbildung als Element guter Arbeit für Ältere

 

Zuallererst möchte ich mich bei der Friedrich Ebert Stiftung bedanken, dass sie die zunehmende Problematik der alternden Menschen im Erwerbsleben auch in dieser Veranstaltung aufgreift. Dies ist eine wichtige Fortsetzung und Ergänzung der Fachtagung „Perspektive Arbeit und Alter - Gesellschaftspolitische Handlungsfelder“  vom 5. November 2007.

 

Wie die damalige Leiterin des Projekts „Gesellschaftliche Integration“ Franziska Richter in ihrem Vorwort zur Dokumentation dieser Fachtagung feststellt: Es komme darauf an, „wie den Auswirkungen des demographischen Wandels und insbesondere der zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft begegnet werden kann. Ganz entscheidend wird dabei sein, die Potentiale der Älteren für den Arbeitsmarkt zu erkennen und zu nutzen.“

 

Ich selbst habe dabei festgestellt: “Wir haben unzureichende altersgerechte Beschäftigungschancen und Arbeitsbedingungen, erhebliche Defizite beim lebenslangen Lernen, hohe Abschläge bei den Renten und steigende Kosten für die Sozialversicherung. Es ist also höchste Zeit, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die Qualifikationen der älter werdenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Erwerbsleben bestmöglich zu nutzen.“

 

Heute -zwei Jahre später- hat dies nichts von seiner Gültigkeit verloren, im Gegenteil: Die demographisch bedingte Alterung unserer Erwerbsbevölkerung schreitet mit großen Schritten voran. Dabei hat der Rückgang bei den jüngeren Arbeitnehmern in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zur Begrenzung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit beigetragen. In der hoffentlich bald beginnenden wirtschaftlichen Erholungsphase werden der Mangel an Nachwuchs- und Fachkräften umgekehrt zu einer Bremse für die weitere Entwicklung von Wirtschaft und Wohlstand.

 

Umso wichtiger ist die bessere Ausschöpfung der Qualifikationspotentiale bei allen, die bisher zu den Benachteiligten auf dem Arbeitsmarkt gehören: gering qualifizierte jüngere Arbeitnehmer, Mädchen und junge Frauen, Migranten sowie behinderte Menschen. Dazu gehören auch und insbesondere die älter werdenden Menschen im Erwerbsleben.

 

Während der zwei Jahre guter konjunktureller Entwicklung 2007 und 2008 ist es mit massiven arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen gelungen, die Erwerbsbeteiligung der Arbeitnehmer über 50 und teilweise auch über 55 Jahre erheblich zu verbessern.

 

Es kommt jetzt darauf an, sicherzustellen, dass diese positiven Ansätze in der Krise nicht verschüttet werden.

 

Hierbei ist die umfassende Nutzung der erweiterten und verbesserten Kurzarbeiterregelung eine wichtige Hilfe: In Politik und Wirtschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es sich wirtschaftlich rechnet, eingearbeitete Mitarbeiter auch in Krisenzeiten möglichst lange in Beschäftigung zu halten. Allerdings werden die nächsten Monate zeigen, ob die wirtschaftliche Erholung ausreicht, aus der Kurzarbeit wieder in volle Beschäftigung überzugehen.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen der Verhinderung und Linderung von Arbeitslosigkeit erforderlich werden. Für ältere Arbeitnehmer ist die Übernahme in Transfergesellschaften und die zumindest befristete Verlängerung des Bezugs von ALG I besonders wichtig.

 

In allen Fällen würde es sich für die betroffenen Menschen sowie die Wirtschaft  buchstäblich auszahlen, wenn die arbeitsfreie Zeit zur Qualifizierung genutzt würde. Es ist daher bedauerlich, dass die Möglichkeiten und Angebote der BA kaum genutzt werden. Auch dies ist ein guter Grund aus aktuellem Anlass für diese Fachtagung, die sich mit der Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer befasst.

 

Dabei ist ein weiteres Merkmal dieser Fachtagung besonders wichtig. Die Weiterbildung wird nicht als isolierte statische Aktion behandelt, sondern als ein lebenslanger Prozess im Rahmen des Gesamtkonzepts für gute Arbeit. Auch Arbeit und Beruf sind keine statischen Größen zu bestimmten Zeitpunkten, sondern lebenslange Prozesse, die sich  dynamisch weiterentwickeln.

 

Die steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Zuge der fortschreitenden Globalisierung erfordern die bestmögliche Entwicklung und Nutzung der Ressource Arbeitskraft und damit die alterns- und altersgerechte  Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

 

Die Zukunftsperspektive der betrieblichen Personalpolitik muss auf Prävention sowie die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet sein. Hierbei spielt der Prozess des  Lernens im Lebensverlauf“ eine entscheidende Rolle.

 

Hierzu gibt es bereits  verschiedene Ansätze der Tarifparteien, die berufliche Weiterbildung in den Branchen und Betrieben zu verankern. Beispielhaft sind die Qualifizierungstarifverträge von IG Metall, IGBCE und Verdi sowie die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk und Qualifikation in der Bauwirtschaft. Neuere tarifliche und betriebliche Vereinbarungen sehen die Bildung von Arbeitszeit- oder Lernzeitkonten vor, die auch für berufliche Weiterbildung genutzt werden können.

 

Die gesetzliche Verbesserung des Insolvenzschutzes von Langzeitkonten im Rahmen tariflicher und  betrieblicher Regelungen erleichtert die Vereinbarung auch der längerfristigen Lernzeitkonten.

 

Allerdings bestehen in der Bundesrepublik bei der präventiven Personal- und  Arbeitsmarktpolitik einschließlich der lebenslangen Weiterbildung nach wie vor erhebliche Defizite. Dies sind wichtige Herausforderungen in der Zukunft für die Wirtschaft, die Tarifparteien sowie die Arbeitsmarktpolitik, und hier insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Schaffung von Transparenz für die Personal- und Weiterbildungspolitik

 

Es ist dringend an der Zeit, die vielfältigen Ansätze der Weiterbildung - betrieblich, überbetrieblich und außerbetrieblich - transparent zu machen und aufeinander abzustimmen.

 

Zu erarbeiten sind Konzepte der Weiterbildung mit der spezifischen Schwerpunktsetzung auf der beruflichen Weiterbildung und dabei der besonderen Lernbedingungen älter werdender  und älterer Arbeitnehmer.

Die berufliche Weiterbildung muss auf Prävention sowie Förderung und Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit während des gesamten Berufslebens bis in das höhere Lebensalter ausgerichtet werden.

 

Weiterbildungsberatung für kleinere und mittlere Betriebe

Dabei besteht ein hoher Bedarf an Weiterbildungsberatung  insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben. Jüngere Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA (IAB) weisen auf erhebliche Defizite gerade bei der beruflichen Weiterbildung in diesem Bereich hin.

 

Festzustellen ist, dass in vielen Betrieben oft langfristig angelegte und kontinuierlich nachgehaltene Strategien zum vorausschauenden Personalmanagement fehlen.

 

Die IAB-Betriebspanels zeigen, dass sowohl die Nachfrage nach Fachkräften als auch die Schwierigkeiten der Betriebe, Stellen für Fachkräfte zu besetzen, zugenommen haben. Insbesondere Kleinbetriebe der Wissenswirtschaft und Betriebe im Westen Deutschlands haben Probleme bei der Besetzung mit Fachkräften. Noch immer haben Klein- und Mittelbetriebe weit unterdurchschnittliche Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Entsprechendes gilt für gering qualifizierte Arbeitnehmer. Die Fachkräftestudien und Programme mehrerer Bundesländer belegen regionalen Handlungsbedarf.

 

Systematische Personalentwicklung ist eine notwendige Voraussetzung, um Strategien des lebenslangen Lernens und der Anpassungsfortbildung über alle Altersgruppen, Qualifikationsebenen und Beschäftigungsfelder hinweg zu entwickeln.

 

Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitungen einerseits sowie Gewerkschaften und Betriebsräten andererseits erforderlich. Hierbei könnte auch  die Bildung von Qualifizierungsverbünden zwischen großen, mittleren und kleineren Betrieben hilfreich sein. Dazu ist die Kooperation mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern auszubauen.

 

Zu stärken ist ebenfalls die Weiterbildung in Zeitarbeitsunternehmen. Hierbei könnte auch die verleihfreie Zeit für die Weiterbildung der Leiharbeitnehmer sinnvoll genutzt werden. Ein Beispiel hierfür bietet der Tarifvertrag der START Zeitarbeitsfirma des Landes NRW mit den Arbeitgeberverbänden und dem DGB. Tariflich vereinbart wurde die Einführung von Arbeitszeit- bzw. Lernzeitkonten mit dem Recht und der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Weiterbildung in Abstimmung mit dem Betriebsrat.

 

Im Rahmen einer derartigen demographiefesten Personal– und Weiterbildungspolitik sind folgende Schritte vorzunehmen:

 

Erstellung von kurz-, mittel- und langfristigen praxisorientierten Analysen der Qualifikationsbedarfe einerseits sowie der Qualifikationsprofile und –potentiale der Beschäftigten andererseits;

 

Erarbeitung von  passgenauen Strategien zur Weiterbildung unter Einbeziehung der verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Instrumente;

 

Dabei ist auch die Aufstiegsfortbildung aus beruflicher Qualifikation in ein Hochschulstudium einzubeziehen bzw. die berufliche Qualifizierung von Geringqualifizierten zu Teilfach-/Fachkräften;

 

Begleitung des Betriebes bei der Durchführung und Evaluation der Weiterbildungsstrategien.

 

Einführung eines Bildungspasses

 

Als ein persönlicher Anreiz zur Weiterbildung könnte ein „Bildungspass“ eingeführt werden. In einem solchen Bildungspass müssten alle beruflichen Qualifizierungen eingetragen werden. Dazu gehören sowohl die formalen wie auch informelle Qualifizierungswege. Allerdings müssten für die Berechtigung zur Eintragung klare Kriterien vorgegeben werden.

Z.B. könnten auf diese Weise „credit points“ gesammelt werden, die für eine weiterführende Qualifizierung und berufliche Entwicklung  berechtigen sowie bei Wechsel von Arbeitsplatz und Arbeitgeber „mitgenommen“ werden können.

 

Die Weiterbildung als Element guter Arbeit für Ältere hat erneuten Auftrieb im Zusammenhang mit der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre -in Stufen zwischen 2012 und 2029 - erhalten. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet (Überprüfungsklausel in § 154 SGB VI), 2010 zu überprüfen, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Dabei zeigen alle verfügbaren Untersuchungen erhebliche Schwachstellen bei den Arbeitsbedingungen für älter werdende Arbeitnehmer.  Dabei sind die Risikofaktoren Gesundheitsbelastungen infolge ungünstiger Arbeitsbedingungen im weiteren Sinne zu verstehen. Es geht nicht nur um krankmachende physische und psychische Aspekte der Arbeit, sondern um die Arbeitsorganisation im Weiteren Sinne - einschließlich der Qualifikation.

 

Aufschlussreich ist der Unterschied der finnischen Vorgehensweise bei der Politik zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit älter werdender Belegschaften. Dort wurde in jahrelangen Forschungen und Kampagnen versucht, zuerst die auf die Arbeitswelt bezogenen Voraussetzungen für eine längere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu identifizieren und zu schaffen, bevor an eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters herangegangen werden soll.

 

Wie vielfältig die gesundheitlichen Gefährdungen heute für Arbeitnehmer in höherem Lebensalter sind, zeigt der DGB Index „Gute Arbeit“, der jährlich von allen Gewerkschaften erhoben wird und wobei 8ooo Arbeitnehmer befragt werden. Am Beispiel der Schicht- und Nachtarbeit bzw. stark versetzten Arbeitszeiten lässt sich dies besonders deutlich aufzeigen.

 

Die Verbesserung einer umfassenden integrierten präventiven Personal-, Gesundheits- und Qualifizierungspolitik in den Betrieben gewinnt  vor dem Hintergrund des demographisch bedingten Rückgangs der Erwerbsbevölkerung sowie der zu erwartenden Fachkräftelücke zunehmend an Bedeutung. So wies die Expertenkommission „Zukunftsfähige betriebliche Gesundheitspolitik‘“ schon 2004 auf den investiven Charakter von Ausgaben der Unternehmen für Prävention in der Gesundheit und Qualifizierung hin.

Erforderlich sind weitreichende Investitionen über das herkömmliche Spektrum von  Arbeitsschutzbestimmungen und betrieblicher Gesundheitspolitik hinaus - bis zu umfassenden lebenslangen Qualifizierungsangeboten, betrieblicher Organisations- und Personalentwicklung sowie Aktivitäten der überbetrieblichen, branchenbezogenen Arbeits- und Tarifgestaltung. Zu ergänzen ist die betriebliche Gesundheitspolitik durch einen geeigneten gesetzlichen Rahmen zur integrierten Prävention in der Gesundheitspolitik und ein Recht auf lebenslanges Lernen.

 

Arbeitsmarkt

24.11.2009

Kurzarbeit - eine Wunderwaffe?

 

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind in der Bundesrepublik  lang bewährte Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Allerdings haben sie in der weltweiten Finanz- und  Wirtschaftskrise  geradezu eine soziale, ökonomische und politische „Verklärung“ erfahren. Von einem  arbeitsmarktpolitischen Instrument zur Überbrückung kurzfristiger Absatzschwankungen wurde  die Kurzarbeit zum wirksamsten Instrument der Konjunkturpolitik und Beschäftigungssicherung. Dass in  Deutschland  zwar in diesem  Jahr mit annähernd sechs Prozent der bei weitem größte Einbruch in das Wirtschaftswachstum seit Bestehen der Bundesrepublik erfolgte und trotzdem bislang ein massenhafter Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden konnte, ist vor allem auf die Ausweitung der  Kurzarbeit zurückzuführen. Ohne dies wäre die Zahl der Arbeitslosen um eine halbe Million höher ausgefallen. Es ist daher folgerichtig, wenn die Neue Bundesregierung die Verlängerung der  Dauer und  die finanzielle Erleichterung des Kurzarbeitergeldes  fortsetzen will. Hinzu kommt die „friedenstiftende“  Wirkung dieses Instruments. So wird sein konjunktur- und beschäftigungspolitischer Einsatz unisono von beiden Tarifparteien- Arbeitgebern und Gewerkschaften- sowie   den Partnern verschiedener Regierungskoalitionen mit unterschiedlicher parteipolitischer Farbgebung  unterstützt.

Das europäische Ausland hat dieses  „Arbeitsmarktwunder“ in der Bundesrepublik bereits seit längerem mit großem Interesse betrachtet und teilweise auch selbst  übernommen. Beinahe revolutionär mutet es allerdings an, wenn jetzt auch von dem namhaften Ökonomen und Nobelpreisträger Paul Krugman in den USA der unmittelbare Eingriff in den Arbeitsmarkt zur Verringerung von Arbeitslosigkeit der Administration Obama empfohlen wird.  Diesen Vorschlag machte er jüngst  in einem umfangreichen Beitrag in der  Tageszeitung New York Times.

Die Regierung  Obama hat mit groß dimensionierten Konjunkturprogrammen  versucht, den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu begrenzen - allerdings mit mäßigem Erfolg. Die Arbeitslosigkeit droht weiter zu steigen. So gleicht es schon beinahe dem „Mut der Verzweiflung“,  dass Krugman jetzt empfiehlt, den direkten Eingriff in den Arbeitsmarkt über die öffentlich geförderte Umverteilung der Arbeit durch Kurzarbeit –wie in der Bundesrepublik-  für den Einsatz in den USA ernsthaft zu prüfen. Bezeichnend für die vorherrschende amerikanische Wirtschaftsphilosophie  ist sein Bedauern, dass die Konjunkturprogramme nicht  in wesentlich  größeren  Dimensionen gegen die fehlende Verbrauchernachfrage in Stellung gebracht werden können. Auch führt er noch andere Einwände an:  Produktivität und Wirtschaftswachstum können durch die Konservierung veralteter Wirtschafts- und Unternehmensstrukturen  absinken. Zudem verursachen derartige direkte Eingriffe in den Arbeitsmarkt -wie am deutschen Beispiel des Kurzarbeitergeldes zu sehen- erhebliche zusätzliche Kosten.

 Nichtsdestotrotz läuft sein Resümee des Pro und Contra  -auch und gerade vor dem Hintergrund des amerikanischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktgeschehens– darauf hinaus:  Es  könne nicht tatenlos zugesehen werden, wie die Arbeitslosigkeit trotz bereits erheblicher Konjunkturprogramm weiter steigt.

Die Überlegungen des Nobelpreis-Ökonomen Krugmann zeigen:  Wie beim Krisenmanagement im Finanzsektor könnten die USA auch in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik unkonventionelle Wege gehen.

 

Arbeitsmarkt

24.11.2009

Schutzschirm für Leiharbeitnehmer erfordert gesetzliche Korrekturen

 

 

Tagtäglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften über die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die inzwischen auch die Bundesrepublik erreicht hat. Noch ist der Arbeitsmarkt insgesamt in stabiler Verfassung.

 

Für das nächste Jahr ist allerdings mit einem Rückgang der Beschäftigung und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Da sich die Wirtschaftsprognosen ständig ändern und nach unten angepasst werden müssen, ist die Vorhersage des Ausmaßes der Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt eher Kaffeesatzleserei.

 

Allerdings erleben wir die bittere Kehrseite des Beschäftigungsbooms in der Leiharbeit. Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist seit der gesetzlichen Schleusenöffnung im Zuge der Hartz-Reformen 2004 auf etwa 730 000 geradezu explodiert.

 

Ein guter Teil des Rückgangs der Zahl der Arbeitslosen ist auf den Anstieg der Leiharbeit zurückzuführen. Dies hat mit zur Ausweitung der Niedriglohnsektoren beigetragen, die inzwischen in Deutschland stärker ausgeprägt sind als in unseren europäischen Nachbarländern. Etwa ein Achtel von ihnen muss als „Working Poor“ zusätzlich Hartz IV beziehen, um überhaupt leben zu können.

 

Jetzt sind die Leiharbeiter die ersten Opfer der Wirtschaftsrezession – vor allem in der Automobil- und Elektroindustrie mit ihren vielen Zuliefer- und Händlerbetrieben. Wenn die Bundesagentur für Arbeit als Ausnahmeregelung Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer gewährt, ist das für die betroffenen Menschen eine wichtige Überbrückungshilfe, wenn hierdurch ihre Entlassung verhindert werden kann. Dies gilt insbesondere, da die Zeitdauer des Kurzarbeitergeldes jetzt auf 18 Monate verlängert worden ist. Als Mindest-Gegenleistung müssen die Leiharbeitsagenturen verpflichtet werden, ihre Leiharbeitnehmer in der arbeitsfreien Zeit zu qualifizieren.

 

Allerdings ist dringend erforderlich, dass den Leiharbeitsagenturen gesetzliche Grenzen gesetzt und die Löcher beim arbeits- und sozialrechtlichen Schutz für die Arbeitnehmer wieder geschlossen werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass mit der gesetzlichen Öffnung 2004 das so genannte Synchronisationsverbot aufgehoben wurde. Leiharbeitsagenturen, können somit ihre Leiharbeitnehmer entlassen, wenn der Vertrag mit dem Entleihbetrieb ausläuft. Genau dies geschieht jetzt massenhaft.

 

Mit welchem Recht dürfen Leiharbeitsagenturen hohe Gebühren von den Entleihbetrieben kassieren, wenn sie das Risiko der Weiterbeschäftigung der Leiharbeitnehmer gar nicht tragen müssen. Dafür erhalten sie jetzt auch noch aus den Mitteln der Beitragszahler Kurzarbeitergeld.

 

Die überfällige Korrektur des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss endlich auf den Weg gebracht werden:

 

Erforderlich ist die (Wieder-)Aufnahme des Synchronisationsverbotes, d.h. Leiharbeitnehmer dürfen nicht entlassen werden, wenn der Auftrag des Einsatzes in einem Entleihbetrieb beendet ist. Leiharbeitgeber haben Verantwortung für die Weiterbeschäftigung ihrer Mitarbeiter, dies ist wichtiger Teil ihrer Rolle als Arbeitgeber.

 

Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zwischen Leiharbeitnehmern und Stammarbeitskräften muss grundsätzlich ohne Aufweichungen gelten.

 

Die Dauer des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im gleichen Betrieb muss begrenzt werden; Kettenarbeitsverträge als Leiharbeitsverhältnisse sind zu unterbinden.

 

Leiharbeitnehmern sind ausreichende Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Weiterbildung zu geben, wie dies z.B. in Frankreich an der Tagesordnung ist.

 

Darüber hinaus sind die dem Bundesarbeitsministerium vorliegenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Zeitarbeitsarbeitgeberverbänden nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz umgehend für allgemeinverbindlich zu erklären. Die SPD muss darauf hinwirken, dass die CDU/CSU ihre Blockadehaltung endlich aufgibt. Die Tarifverträge des DGB erfassen zwei Drittel der Leiharbeitnehmer und sind daher die repräsentativen Tarifverträge.

 

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