Arbeits-bedingungen

13.01.2010

Schlecker: Missbrauch bei Leiharbeit bekämpfen

 

Große und kleine Regierungs- und Oppositionsparteien  erregen sich derzeit zu Recht über das Lohndumping durch Leiharbeit des Drogeriediscounters Schlecker.

 

Durch Schließung ganzer Filialen und Neueröffnung ihrer Geschäfte in anderer Form werden tausende festangestellte Mitarbeiter durch Leiharbeitskräfte ersetzt. Nach Angaben von Verdi sollen bereits 4000 Arbeitnehmer/innen davon betroffen sein. Mit Stundenlöhnen von 6,50  bis 7 Euro und befristeten  Arbeitsverträgen verdienten sie teilweise nur die Hälfte der vorherigen Stammkräfte. Außerdem gebe es für sie weniger Urlaubstage  und kein Weihnachts- sowie Urlaubsgeld. Organisiert wird dieses schäbige Tauschgeschäft durch die mit dem Unternehmen Schlecker verbundene Leiharbeitsagentur Meniar mit einem Ex-Geschäftsführer von Schlecker.  Verdi hat bereits im Sommer 2009 auf diesen unwürdigen Missbrauch der Leiharbeit hingewiesen- allerdings ohne großen Wiederhall in der Politik.  Ähnliche Praktiken werden bereits seit längerem von den Betriebsräten und Gewerkschaften an vielen Beispielen im Dienstleistungs-, Produktions- und Handwerksbereich angeprangert. Die IGMetall hat Lohn- und Sozialdumping, Armut bei Arbeit und Arbeitslosigkeit bei Leiharbeit in den Mittelpunkt ihrer Kampagne für menschwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen gestellt.

 

Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, wenn  jetzt das in der Politik aufgeflammte Interesse an sozialem Schutz der Leiharbeitnehmer in den Zusammenhang der bedeutsamen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Mai diesen Jahres gestellt wird. Dafür spricht auch das mediale Eintreten des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers für eine grundlegende Korrektur der Hartz-Gesetze und seines Arbeitsministers Karl Josef Laumann speziell für die Verbesserung des gesetzlichen Schutzes bei Leiharbeit. Dabei wird er assistiert von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:  Sie kündigte Überprüfung möglicher Missbräuche, eine Einschaltung der Bundesagentur für Arbeit und mögliche gesetzliche Änderungen an.

Gut so! Doch es wäre fatal, wenn dies nur ein Public Relations Manöver bis zu den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bliebe. Die Frage, warum hat die Politik nicht bereits im Sommer 2009 reagiert, als Verdi diesen Mißstand angeprangert hat und die Kampagne der IGMetall ebenfalls derartige Missbrauchsfälle der Leiharbeit zu Tage förderte. Aber wie überall im richtigen Leben sollte auch in der Politik nach vorne geschaut werden. Selbst wenn es um politische Pluspunkte im Landtagswahlkampf von Nordrhein-Westfalen geht, sollte diese Chance der besonderen Sensibilität der Politik und Politiker beim Schopf ergriffen werden. Immerhin geht es um tausende von Menschen und menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen bei Schlecker und anderswo.

 

Dabei sollte Frau von der Leyen ebenso wie Herr Rüttgers und Herr Laumann daran erinnert werden:  Bereits seit drei Jahren liegt ein Tarifvertrag der DGB Gewerkschaften und der großen Zeitarbeitsverbände über Mindestlöhne vor.

 

Nach dem damaligen Kompromiss der Großen Koalition hätte dieser Tarifvertrag schon längst für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt werden müssen. Dann wären Stundenlöhne unter 7Euro50 nicht mehr möglich. Dabei waren es die CDU/CSU und die FDP, die dies bisher verhindert haben. Dabei haben sie sich daran geklammert, dass Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften mit erheblich niedrigeren Stundenlöhnen vorliegen. Wegen der Konkurrenz unterschiedlicher tarifvertraglicher Regelungswerke  verweigerten sie die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit der DGB Verträge. Damit wurden die Schleusen für die Leiharbeitsagenturen geöffnet, die niedrigeren Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften anzuwenden und somit das Lohndumping und Armut bei Leiharbeit von höchstamtlicher Stelle sanktioniert.

 

Die Bundesarbeitsministerin sowie die Landesregierung von Nordrhein Westfalen müssten sich daher zuallererst dafür einsetzen, dass die Bundeskanzlerin den Knoten durchhaut und die DGB-Mindestlöhne bei Leiharbeit für allgemeinverbindlich erklären lässt. Die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen dazu liegen seit langem vor. Es gibt weder eine rechtliche noch politische Begründung dafür, den repräsentativen Mehrheitstarifvertrag der DGB Gewerkschaften durch den Minderheitentarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften verdrängen zu lassen.

Darüber hinaus wäre der Bundesarbeitsministerin zu empfehlen, die im Zuge der Hartz Gesetze 2003 erfolgte Schleusenöffnung bei der Leiharbeit endlich wieder einzudämmen. Unerlässlich hierzu ist die gesetzliche Verankerung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne die Möglichkeit der Abweichung nach unten durch Tarifverträge, wie es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz derzeit vorsieht. Darüber hinaus muss das 2003 abgeschaffte sogenannte „Synchronisationsverbot“ schleunigst wieder eingeführt werden. Heute ist es Leiharbeitsagenturen erlaubt, ihre Leiharbeitnehmer zu entlassen, wenn der Auftrag bei der Entleihfirma beendet ist. Fragt sich nur: Welche Rechtfertigung gibt es dann überhaupt für Leiharbeitsagenturen, höhere Gebühren für die Überlassung der Leiharbeitnehmer vom Entleiher zu verlangen als sie den Leiharbeitnehmern an Löhnen und sonstigen Sozialleistungen zugutekommen, wenn sie per Gesetz von ihrer Verpflichtung als Arbeitgeber für die Leiharbeitnehmer entbunden worden sind. Diese gesetzlichen Öffnungen im Zuge der Hartz Gesetze haben wesentlich zu der explosionsartigen Ausweitung der Leiharbeit in der Bundesrepublik bis zur Wirtschaftskrise  beigetragen. Dies hat zwar die Beschäftigung erhöht, aber gleichzeitig den Niedriglohnsektor ausgeweitet. Zudem waren in der Krise die Leiharbeitnehmer als erste von Entlassungen und Arbeitslosigkeit betroffen. Es ist mithin höchste Zeit, die tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Leiharbeit wieder einzugrenzen sowie Missbrauch und Dumping von Löhnen und Sozialbedingungen zu verhindern. Bleibt nur zu hoffen, dass das Interesse der Politik auch über die Landtagswahlen von Nordrhein-Westfalen erhalten bleibt.

 

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