15.08.2010
Niedriglohn: Fass ohne Boden
Nicht nachvollziehbar ist die Empörung des Bundesarbeitsministeriums über die Darstellung in der Frankfurter Rundschau, dass seit 2005 über 50 Mrd. Euro aus Steuergeldern zur Aufstockung von Niedriglöhnen ausgegeben werden mussten - Tendenz weiter steigend. Dabei ist dies nichts anderes als das kleine „Einmal Eins“ mit Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium selbst. Wenn inzwischen pro Jahr mehr als 11 Mrd. Euro zur Aufstockung von Niedrigstlöhnen ausgegeben werden müssen, summiert sich dies in den fünf Jahren seit 2005 auf über 50 Mrd. Euro. Fragt sich nur: Warum auf einmal dieser Sturm der Entrüstung gegenüber der Darstellung der durch Politik und Gesetzgebung gezielt beabsichtigten Schaffung eines gigantischen Kombilohnsektors? Kann es vielleicht sein, dass jetzt erst erkannt wird, was mit der gesetzlichen Schleusenöffnung bei befristeter Beschäftigung, Leiharbeit, geringfügiger Beschäftigung, Ein Euro Jobs und der Zumutbarkeit der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen -mit Löhnen nach unten offen- angerichtet wurde: Eine sich beschleunigende Entlastung der Wirtschaft auf dem Rücken der betroffenen Menschen und der Steuerzahler. Die vom Staat für die Aufstockung zur Verfügung gestellten Steuermilliarden sind erlassene Lohnverpflichtungen der Arbeitgeber. Sobald ein Arbeitgeber vor dem gesetzlich zugelassenen Lohndumping Gebrauch macht, müssen andere nachziehen - sonst sind sie aus dem Geschäft - sei es im Gaststättengewerbe, im Einzelhandel oder in Bildungseinrichtungen. Schon längst sind nicht mehr nur die gering qualifizierten Tätigkeiten betroffen. Der Niedriglohnsektor breitet sich immer mehr auch in höher qualifizierten Tätigkeiten aus.
Völlig absurd ist es, wenn jetzt aus dem Bundesarbeitsministerium empört verlautet, von den 1,4 Mio. Aufstockern seien drei Viertel geringfügig beschäftigt. Daher sei das wahre Niedriglohnproblem viel geringer. Dies ist unverantwortliche Vogel Strauß Politik. Die gesetzliche Erleichterung der 400 Euro Jobs ist geradezu eine gesetzliche Einladung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Stelle existenzsichernder sozialversicherungspflichtiger Vollzeit- oder Teilzeitarbeit derartige Miniarbeitsverhältnisse unterhalb der Existenzsicherung einzugehen. Zum einen gilt hier: Brutto für Netto! Was viele Arbeitnehmer dazu verführt, sich auf diese Niedrigstlohnjobs einzulassen. Zum anderen braucht niemand ein schlechtes Gewissen oder Existenzangst zu haben: Hartz IV macht‘s möglich und der Steuerzahler finanziert die Grundsicherungslücke. Dabei zeigt sich immer mehr: Einmal in dieser Armutsspirale gefangen - ist ein Entkommen in existenzsichernde Beschäftigung kaum mehr möglich. Und es trifft zu Drei Viertel wieder einmal die Frauen.
Dem Bundesarbeitsministerium wäre daher anzuraten: An Stelle der medialen Empörung über den explodierenden Niedriglohnsektor endlich die Reißleine zu ziehen. Dazu muss zuvörderst die Wirtschaft wieder in die Verantwortung für existenzsichernde Löhne genommen werden. Eine der entscheidenden Voraussetzungen ist die Schließung der gesetzlichen Schleusen für die Ausbreitung der Niedriglohnsektoren. Vor allem müssen grundsätzlich alle Arbeitsverhältnisse -bis auf eine Bagatellgrenze- wieder in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Dann würden für Arbeitgeber die Anreize entfallen, reguläre Teilzeit- und Vollzeitstellen in Miniarbeitsverhältnisse aufzuspalten und für die Arbeitnehmer, sich auf derartige Arbeitsverhältnisse einzulassen. Darüber hinaus muss -wie in allen vergleichbaren Ländern der Europäischen Union um uns herum- ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze eingeführt werden. Die Verantwortung für die Zahlung existenzsichernder Löhne muss wieder an die Wirtschaft zurückgegeben werden. Wir können doch nicht allen Ernstes den Weg in den subventionierten Kombilohnsektor weiter gehen wollen. Dabei wird es auch in Zukunft immer besonders benachteiligte Personengruppen geben, für deren Beschäftigung Lohnsubventionen zu leisten sind. Dies ist und bleibt Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, jedoch gezielt, kontrolliert und somit als Ausnahme. Das Argument, durch Mindestlöhne würden Arbeitsplätze vernichtet wird nicht besser dadurch, dass es jetzt wieder lautstark vorgetragen wird. Zum einen zeigt die Entwicklung in den vergleichbaren europäischen Nachbarstaaten, dass einheitliche gesetzliche Mindestlöhne zwischen weit über 8 Euro und bis zu 10 Euro die Stunde keinesfalls zur Vernichtung von Arbeit, sondern umgekehrt zur Stärkung der Binnennachfrage und Beschäftigung führen. Zum anderen brächte dies eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Haushalte und damit der Erhöhung der finanziellen Spielräume für die notwendigen Zukunfts- und Wachstumsinvestitionen bei Bildung, Forschung und Infrastruktur. Die Bundesregierung sollte daher froh sein, wenn diese Zusammenhänge durch die transparente Darstellung auch der „hässlichen“ Fakten einer breiten Öffentlichkeit klar vor Augen geführt werden. Es könnte ihr dann leichter gelingen, die notwendige Umsteuerung auf dem Arbeitsmarkt einzuleiten, die Niedriglohnsektoren wieder eingrenzen und damit dem Hartz IV Fass endlich einen festen Boden zu verschaffen.
