21.04.2010
Mindestlöhne für Deutschland
(Friedrich-Ebert Stiftung, Berlin)
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Lassen Sie mich beginnen mit einem Dank an die Friedrich Ebert Stiftung und hier insbesondere Ruth Brandherm, die Leiterin des Gesprächskreises Arbeit und Qualifizierung, dass sie hier wieder einmal ein Thema aufgreift, dass vielen Arbeitnehmern besonders auf den Nägeln brennt -nämlich eine menschwürdige Entlohnung.
Nun sollte man meinen, dass selbstverständlich ist:
Wer arbeitet, muss auch einen anständigen, fairen Lohn erhalten. Dieser muss in erster Linie der hohen Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen in unserer Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen. Wer Vollzeit arbeitet, muss von diesem Lohn eine menschenwürdige Existenz für sich und seine Familie sicherstellen können. Eingeschlossen darin ist auch die volle Teilhabe am kulturellen und sonstigen gesellschaftlichen Leben.
Dies ist -national und international- eine wesentliche Aufgabe der Tarifautonomie - also der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen.
In der Bundesrepublik hat sich die im Grundgesetz geschützte Tarifautonomie über viele Jahrzehnte bewährt und zu der beispielhaften wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen.
In den letzten Jahren ist jedoch die soziale Balance immer mehr aus den Fugen geraten:
Hohe Arbeitslosigkeit und ständiger Sozialabbau haben zu einem dramatischen Anstieg von Niedriglohnsektoren sowie Armut bei Arbeit und im Alter geführt. Diese Spaltung unserer Gesellschaft hat sich auch in Zeiten der guten Konjunktur fortgesetzt. Eine weitere Verschärfung in der weltweiten Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungskrise ist zu befürchten.
Auch die Tarifautonomie ist davon betroffen: Massiver Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen sowie Rückzug der Arbeitgeber aus den Tarifverträgen haben die gewerkschaftliche Lohn- und Tarifpolitik beeinträchtigt.
Ausgehend von den Neuen Bundesländern hat die Anzahl der durch Tarifverträge geschützten Arbeitnehmer in Ost und West abgenommen. Darüber hinaus fehlt den Gewerkschaften in einigen Branchen Mächtigkeit und Druck der Organisation bei den betroffenen Arbeitnehmern, um anständige Löhne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
In jüngerer Vergangenheit haben auch eher konservative internationale Organisationen Alarm geschlagen: Die Zunahme der Niedriglohnbereiche in der Bundesrepublik ist nach Zeit und Ausmaß heftiger verlaufen als in anderen vergleichbaren Industrieländern.
Erst kürzlich hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in ihrem Bericht über die internationale Lohnentwicklung ein Schlaglicht auf die Gefährdung der Arbeitnehmer auch in Deutschland geworfen: Unter den Industrieländern zählen die Bundesrepublik, Polen und die USA zu jenen Staaten, in denen der Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen am größten ist. Dabei ist nicht zu vernachlässigen; Dies trifft Frauen in besonders hartem Ausmaß.
Ebenfalls ist hierbei der enge Zusammenhang zu der in den nächsten Jahrzehnten steigenden Altersarmut zu sehen. Die jüngsten Rentenberichte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Bundesregierung machen dies mit aller Deutlichkeit klar.
In der durch Dumping von Löhnen und Arbeitsbedingungen stark gefährdeten Baubranche haben sich die Tarifparteien bereits vor mehr als 10 Jahren auf tarifliche Mindestlöhne geeinigt. Mit Hilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes konnte ihre Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche durchgesetzt werden. Inzwischen sind diese tariflichen Mindestlöhne auch auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgedehnt und verschiedentlich erhöht worden. Beide Tarifparteien haben immer wieder deutlich gemacht, dass durch ihre Mindestlöhne „Dumping“ und die Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik verhindert werden konnte.
Die damalige Große Koalition der Bundesregierung hat auf Initiative des ehemaligen Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD) eine Ausdehnung der Wirtschaftsbranchen beschlossen, in denen tarifliche Mindestlöhne unter dem erleichterten Verfahren für allgemeingültig erklärt werden können. Vorgelegt wurden bis zum Stichtag im März 2008 tariflich vereinbarte Mindestlöhne für weitere Branchen: Abfallwirtschaft, Gesundheitsberufe, Sicherheitsdienste, Großwäschereien, öffentlich geförderte Weiterbildung, spezielle Bergbaudienste. Geschützt durch tarifliche Mindestlöhne wären damit etwa 3 Mio. Arbeitnehmer.
Darüber hinaus wurde das Gesetz zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aus dem Jahr 1951wieder zum Leben erweckt: Vorgesehen sind dabei Verfahren für die Verhandlung der Tarifparteien auf regionaler Ebene für Branchen und Tätigkeiten, in denen es keine Tarifverbände gibt.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Bekämpfung der weltweiten Finanz- , Wirtschafts- und Beschäftigungskrise Anfang 2009 haben SPD und Gewerkschaften durchsetzen können, dass die bereits seit einem dreiviertel Jahr vorgelegten tariflichen Mindestlöhne für die weiteren Branchen endlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz als allgemeinverbindlich erklärt werden sollen.
Trotzdem geht dieser politische Prozess höchst schleppend voran.
Eine weitere Verzögerung -wenn nicht sogar Abbruch- ist durch die Koalitionsvereinbarung der seit Oktober 2010 amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel zu befürchten. Nach der Koalitionsvereinbarung sollen alle bereits vorgelegten tariflichen Mindestlöhne überprüft und gegebenenfalls die Verfahren zur Erklärung ihrer Allgemeinverbindlichkeit ausgesetzt werden.
So verwundert es nicht, dass die von der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen heute vorgelegten Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung wenig Neues enthalten - schon gar nicht bei der weiteren überfälligen Allgemeinverbindlichkeit der tariflichen Mindestlöhne zur Leiharbeit. Allerdings muss sich Frau von der Leyen fragen lassen, wie sie ihr Versprechen einhalten will, den Schutz für Leiharbeitnehmer zu verbessern, um in Zukunft ähnliche Fälle -wie das massive Lohndumping bei Schlecker- zu verhindern.
Mit welchen Schwierigkeiten und Verhinderungspraktiken dabei zu rechnen ist, zeigt das Schicksal der zwischen den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlöhne für die Briefdienstleistungen, um der Billiglohn- und Dumping Konkurrenz durch private in- und ausländische Anbieter entgegenzuwirken. Mittels einer neu geschaffenen Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband wurde ein erheblich niedriger Tariflicher Mindestlohn ausgehandelt. Auf dem Klageweg hat der neu geschaffene Arbeitgeberverband unter seinem Vorsitzenden Florian Gerster eine Aussetzung des höheren Mindestlohnes erreicht. Die Gerichtsverfahren dauern an.
Ein Skandal ist jedoch, dass die seit Mitte 2006 vorliegenden von den DGB Gewerkschaften mit den großen Leiharbeitsverbänden ausgehandelten Mindestlöhne für die Leiharbeit immer noch immer nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
Das Ergebnis ist ein hohes Maß an unanständig niedrigen Löhnen für Leiharbeitnehmer- teilweise unter 6 und 5 Euro die Stunde. Entsprechend ist die Zahl der „Aufstocker“ (Bezug von ALG II bei Vollzeit-Leiharbeit) besonders hoch. Dabei können sich die Arbeitgeber auf niedrigere Tarifverträge stützten, die damals von dem Christlichen Gewerkschaftsbund mit einem Zeitarbeitsverband aus der Taufe gehoben wurden - vor allem um die höheren Tariflöhne der DGB Gewerkschaften zu unterwandern.
In den Gewerkschaften hat sich nach jahrelangem Ringen (mehrheitlich) die Einsicht durchgesetzt - erforderlich ist eine zweigleisige Strategie durch:
-gesetzliche Regelungen für die Durchsetzung tariflich vereinbarter Mindestlöhne.
-die gesetzliche Festlegung einer unteren gesetzlichen Auffanglinie für die Löhne, die nicht unterschritten werden darf. Diese Grenze wurde jüngst von 7, 50 auf 8, 50 Euro (Brutto-Stundenlohn) angehoben.
Dies gewinnt weiter an Brisanz, als 2011 in der Europäischen Union die volle Freizügigkeit von Arbeitskräften gelten wird. In 21 der 27 Mitgliedsländern der EU gibt es seit Jahren gesetzliche Mindestlöhne: In Großbritannien, Irland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden liegen sie inzwischen bei oder über dem vom DGB jetzt angestrebten Niveau von 8,50 Euro.
In keinem dieser Länder gibt es Anhaltspunkte für die Behauptungen der Kritiker: Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze. Im Gegenteil haben Mindestlöhne erheblich zur Stärkung der Binnenkonjunktur und damit der Beschäftigung beigetragen.
Wenig überzeugend sind auch die Argumente, in der Bundesrepublik gebe es bereits mit der Grundsicherung (ALGII) eine ausreichende untere finanzielle Auffanglinie.
- Zum einen bedeutet dies eine Entlassung der Arbeitgeber aus ihrer Verpflichtung, zumindest existenzsichernde Löhne zu zahlen, da der Staat über ALGII die Aufstockbeträge zur Existenzsicherung leistet. Dieser Weg pauschaler Kombilöhne führt in die Sackgasse von subventionierten Lohnsektoren.
- Zum anderen würde dies immer mehr Arbeitnehmer und später Rentner in die Unwürdigkeit und Unmündigkeit der Abhängigkeit von Hartz IV und der ständigen Bedürftigkeitsprüfungen abdrängen.
- Zum dritten ist dies für die Steuerzahler bei jetzt schon annähernd 7 Millionen Menschen in Hartz IV mit einem Jahresausgabevolumen von etwa 50 Mrd. Euro ein Fass ohne Boden.
Die Politik ist daher zu umgehenden Handeln aufgefordert:
Notwendig sind die Ausdehnung der tariflichen Mindestlöhne sowie die Einführung eines ausreichenden gesetzlichen Mindestlohnes zur Verstärkung des tariflichen und gesetzlichen Schutzes der in- und ausländischen Arbeitnehmer vor Lohndumping und Arbeitslosigkeit.
