Vernebelungstaktik in Rentenpolitik

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Die vom bayrischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, angestoßene politische Debatte um eine Wende gegen die „neoliberale Rentenpolitik“ der Riester Reform hat die Gegner außerhalb und innerhalb der eigenen politischen Reihen auf den Plan gerufen. Entbrannt ist bereits die Auseinandersetzung, ob und wann überhaupt von Altersarmut in der Bundesrepublik gesprochen werden kann. Die Kritiker an Seehofers „Renten-Volte“ aus Wirtschaft und Politik befürchten steigende Kosten und Rentenbeiträge. Besonders hartleibig wird für Erhalt und Ausbau der sogenannten zweiten und dritten Säule in der Alterssicherung gestritten: den Betriebsrenten und der privaten Zusatzrente. Vizekanzler Sigmar Gabriel versucht die Rentenwende von Seehofer noch zu toppen. Auch er will jetzt das Rentenniveau wieder anheben und droht dabei sogar mit Koalitionsbruch. Allerdings erfährt er bereits empfindliche Dämpfer aus der Spitze der eigenen Partei. Die Riesterrente sei vom Grundsatz her das richtige Konzept, müsse jedoch nachgebessert werden.

Besonders krass titelt die FAZ einen ihrer Beiträge als „Märchen von der Altersarmut“. Richtig ist, dass bei einem jahresdurchschnittlichen Einkommen von 2 Prozent die Altersrenten bis 2029 um etwa 40 Prozent ansteigen. Gleichzeitig wird jedoch ihr Niveau (netto vor Steuern) von 54 Prozent 2001 auf etwa 44 Prozent 2030 absinken. Das heißt, dass dann der sogenannte Standardrentner mit 45 Jahren Vollerwerbstätigkeit und Durchschnittseinkommen nur noch 44 Prozent des Durchschnittseinkommens als Altersrente erwarten kann. Infolge des erheblichen Anstiegs von prekärer Beschäftigung und Niedriglohnsektoren auf etwa ein Fünftel der abhängig beschäftigten Arbeitnehmer können viele Arbeitnehmer eine derartige Standardrente bei weitem nicht erreichen. Trotz jahrzehntelanger harter Arbeit „landen“ sie bei Altersrenten unterhalb der Armutsgefährdungsquote (60 Prozent des mittleren Einkommens) sowie der an der Bedürftigkeit bemessenen Fürsorgeleistung des Gundsicherungsniveaus.

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Überdurchschnittlich betroffen sind vor allem Arbeitslose und viele Frauen, deren beitragspflichtige Erwerbszeiten häufig durchbrochen sind. Nach verschiedenen Schätzungen könnte dies 2030 für etwa die Hälfte der Altersrenten gelten. Dies ist zwar nicht immer mit Altersarmut gleichzusetzen, wenn z.B. Partnereinkommen oder Vermögen vorhanden ist. Allerdings wird insgesamt eine dramatische Erhöhung der Altersarmut erfolgen, die bereits für Arbeitslose, Frauen und dabei vor allem Alleinerziehende auf dem Weg ist. Die medialen Versuche der letzten Wochen, das Risiko der Altersarmut klein zu reden, führen in die „Irre“.

Eine interessengeleitete Verkennung der Tatsachen ist auch das ständige Lamento über die Erhöhung der Beiträge, wenn das Rentenniveau wieder erhöht wird. Für die Riesterrente müssen allein die Arbeitnehmer bereits jetzt bis zu 4 Prozent ihres Einkommens zusätzlich zu ihren Rentenbeiträgen aufwenden, während die Arbeitgeber aus der finanziellen Parität entlassen sind und von der gesetzlichen Deckelung der Beiträge auf 20 Prozent 2020 und 22 Prozent 2030 profitieren. Der CDU Wirtschaftsflügel will diesen zusätzlichen Eigenbeitrag der Arbeitnehmer für eine kapitalgedeckte Alterssicherung noch stärker erhöhen. Dies wäre nur ein weiteres Arbeitsbeschaffungs- und Gewinnmehrungsprogramm für die private Finanzbranche – als hätte sie mit ihrer Jagd nach Rendite und Managerboni sowie teilweise verantwortungsloser Anlagepolitik nicht schon genügend finanzielles und soziales Unheil angerichtet.

Wie bereits bei ihrer Verabschiedung 2001 wird auch bei den derzeitigen medialen Schlagabtauschen der entscheidende „Sündenfall“ der Riester Reform unter den Teppich gekehrt. Nicht nur ist die Parität bei ihrer Finanzierung per Gesetz abgeschafft. Auch wurde die Berechnung der Altersrenten für alle Rentner verschlechtert. Dabei wird fiktiv davon ausgegangen, dass alle Arbeitnehmer Zusatzrenten für 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens abgeschlossen haben. Entsprechend verringert sich das Nettoeinkommen, von dem die Altersrenten berechnet werden. Der Abschluss von etwa 16 Millionen Riesterrenten stagniert seit Jahren und betrifft zunehmend weniger Arbeitnehmer und Rentner.

Ebenfalls verschwiegen wird der Tatbestand, dass durch die Verschlechterung der Erwerbsminderungsrenten in der Riester Reform beim Zugang, der Höhe und den Abschlägen für mehr als die Hälfte der Betroffenen Altersarmut bereits heute die Folge ist. Die diesbezüglichen Verbesserungen im Rentenpaket der Groko 2015 haben zwar Verbesserungen gebracht, die aber keinesfalls ausreichen, die Altersarmut erfolgreich zu bekämpfen.

Was ebenfalls in der jetzt erneut begonnenen Rentendiskussion ausgespart bleibt, ist die Verschlechterung der Rentenleistungen durch die pauschale Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 von 2012 bis 2029. Die dazu im Gesetz enthaltenen erforderlichen Voraussetzungen sind längst nicht erfüllt: die Verbesserung der gesundheitlichen Voraussetzungen durch den erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie vor allem auch die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmöglichkeiten. Umgekehrt nehmen die psycho-somatischen Belastungen sowie Erkrankungen zu. Gleichfalls steigen die Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung für bereits über 50- und 55-jährige Arbeitnehmer sowie Menschen mit Behinderungen trotz der insgesamt guten Lage auf dem Arbeitsmarkt erheblich an.

Die von Wirtschaft und Politik vorgeschlagene Förderung der betrieblichen Altersrenten kann zwar für einen Teil der Arbeitnehmer, insbesondere in größeren Betrieben und mit durchgängigen Erwerbsbiographien sowie vor allem starken Gewerkschaften und Betriebsräten, die Alterssicherung verbessern. Allerdings würde dies auch die sozialen Ungerechtigkeiten noch erhöhen. Die große Mehrzahl der Arbeitnehmer in Kleinbetrieben, mit prekärer Beschäftigung und vor allem Frauen, die eine Aufstockung ihrer Renten am dringendsten brauchen, würden nichts davon haben. Gleichzeitig müssen sie die Kosten über Beiträge oder Steuern aufbringen. Wenig überzeugend ist die von der SPD vorgeschlagene Förderung der betrieblichen Altersversorgung für die geringer Verdienenden und in Kleinbetrieben Beschäftigten über Zulagen. Dies hat sich bereits für die Riesterrente als Fehlschlag erwiesen.

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