Berliner Sozialgipfel: Wohnen/Mieten in Berlin

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Am 9. Februar 2016 fand ein erstes Arbeitsgespräch zwischen dem Berliner Sozialgipfelbündnis und dem Senator für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, statt. Mitglieder des Berliner Sozialgipfelbündnisses sind: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Berliner Mieterverein, DGB, Humanistischer Verband Deutschlands (HVD), Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Sozialverband Deutschland (SoVD), Verband der Kriegsbeschädigten (VdK); Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi); Volkssolidarität.

20160209_150835Mit diesem Gespräch erfolgte eine Fortsetzung und Vertiefung des Berliner Sozialgipfels am 7. September 2015 zu dem Themenbereich „Mehr Mieterschutz statt mehr Miete“. Dabei hatte es bereits eine Podiumsdiskussion mit Senator Geisel gegeben.

Zur Einführung des Arbeitsgesprächs stellte Senator Geisel die Bevölkerungsprognose für Berlin dar. Danach wird sich das Wachstum der Bevölkerung in den nächsten Jahren fortsetzen. Erwartet wird, dass die Bevölkerung in Berlin bis 2020 um etwa 400 000 zunehmen wird – bei etwa 175 000 Flüchtlingen/Asylanten. Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und auch die beschlossene Steigerung des öffentlich geförderten Wohnraums reichen bei Weitem nicht aus. Dies gilt insbesondere für den Barriere armen und barrierefreien Wohnraum. Senator Geisel machte auch auf die Notwendigkeit aufmerksam, bei der erforderlichen mittel- und langfristigen Planung im Baubereich die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur zu beachten – insbesondere die Zunahme der Altersstrukturen, den hohen Anteil von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Zuzüge aus dem Inland sowie europäischen Ausland und die erheblichen Zugänge von Flüchtlingen/Asylanten mit unsicherem Aufenthaltsstatus und Verbleib.

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Intensiv erörtert wurden in dem gemeinsamen Arbeitsgespräch vor allem: Ausbau des öffentlich geförderten Wohnraums, Festlegung von Anteilen für barrierefreie, Barriere Arme und rollstuhlgerechte Wohnungen, Versorgung der Flüchtlinge/Asylanten mit Wohnraum und der erforderlichen Infrastruktur einschließlich Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen; Verhinderung von Fehlbelegungen bei öffentlich geförderten Wohnungen sowie Fehlbesetzung in privaten Wohnungsbestand, z.B. durch Leerstände und/oder Ferienwohnungen.

Geplant als eine erste gemeinsame Initiative des Berliner Sozialgipfelbündnisses mit dem Senat ist die Abschaffung der Verpflichtung zum Rückbau barrierefreier Wohnungsgestaltung bei Auszug durch betroffene Menschen mit Behinderungen über den Bundesrat zur Änderung von § 554a BGB.

Diese Arbeitsgespräche sollen in regelmäßigen Abständen fortgeführt werden.

>>> Hier mein Beitrag

>>> Hier die offizielle Presseerklärung

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