Bekämpfung von Missbräuchen bei Leiharbeit und Werkverträgen?

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Nach monatelangem erbittertem Streit  hat sich das Bundeskabinett am 1. Juni 2016 dazu durchgerungen, den vom BMAS seit Monaten vorliegenden Gesetzentwurf gegen Missbräuche bei Leiharbeit und Werkverträgen zu verabschieden. Begonnen werden kann somit das parlamentarische Verfahren zu dem Gesetzentwurf mit dem pompösen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“. Noch rechtzeitig vor den nächsten Bundestagswahlen im September nächsten Jahres wird ein weiterer Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Groko in Angriff genommen.

Aus der Reform ist bereits vor dem Kabinettsbeschluss ein „Reförmchen“ geworden. Viele betroffene Arbeitnehmer in Leiharbeit und unter Werkverträgen werden von den Verbesserungen bei der Entlohnung sowie der Übernahme in reguläre Beschäftigung kaum mehr Schutz sowie bessere Löhne und Arbeitsbedingungen haben. Dabei ist es ein Armutszeugnis für die Groko, dass die CSU den von den Koalitionären bereits getroffenen Kompromiss noch einmal um Monate herauszögern konnte. Letztlich dürfte es vor allem den für beide große Parteien schlechten Ergebnissen der jüngsten Landtagswahlen sowie dem Aufstieg der AFD im Windschatten der Pegida Bewegungen zu verdanken sein, dass die CSU ihre Obstruktionspolitik aufgegeben hat.

In der Begründung des vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs heißt es: „Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden…“ und weiter „Mit diesem Gesetz sollen der Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert sowie die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal sichergestellt und konkretisiert werden.“ Ob dieser nach dem Lamento der Wirtschaft bereits erheblich abgespeckte Gesetzentwurf tatsächlich seinem Auftrag gerecht wird, kann bezweifelt werden.

>>> hier der link zu meinem Gastbeitrag für die DW

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