Verschiebemanöver in Bundeshaushalt

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat jetzt erneut die Alarmglocken geläutet: Die Finanzierung des Rentenpakets mit Mütterrenten und 63er Regelung vorwiegend auf Kosten der Beitragszahler wird die Beiträge bis 2030 um 0,4 Prozentpunkte erhöhen, das Rentenniveau um 0,5 Prozentpunkte senken und bereits 2015 die Rentensteigerungen um 1,4 Prozentpunkte verringern. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner, die niemals in den Genuss von Mütterrenten und 63er Regelung kommen, müssen einmal mehr die Zeche für die Wahlpropaganda des ausgeglichenen Bundeshaushaltes bezahlen- mit höheren Beiträgen und schlechteren Rentenleistungen, die zu millionenfacher Altersarmut in den nächsten Jahrzehnten führen werden. Das bereits erheblich angeschlagene Vertrauen in die gesetzliche Sozialversicherung wird weiter ausgehöhlt.

Verschiebemanöver aus der Sozialversicherung in den Bundeshaushalt sind schon immer ein beliebtes Spielfeld der Finanzpolitiker aller politischen Couleur. Seit den internationalen, europäischen und nationalen Finanzkrisen und der Installierung rigoroser Schuldenbremsen im Grundgesetz gilt dies umso mehr. Für die sog. „schwarze Null“ im Bundeshaushalt ab 2015 zieht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble alle diesbezüglichen Verschieberegister. Das gilt unabhängig davon, ob er die Finanzen bei der vorherigen und derzeitigen Großen Koalition oder der  schwarz-gelben Vorgängerregierung verantwortet. Die Arbeitnehmer werden für ihre enorme Wirtschaftsleistung nicht etwa belohnt, wie eigentlich zu erwarten wäre, sondern gleich mehrfach bestraft. Zum einen müssen sie über die kalte Steuerprogression höhere Steuern bezahlen, so dass in den vergangenen Jahren von den Lohnsteigerungen wenig bis nichts übrig geblieben ist. Wenn dann infolge ihrer kräftig gestiegenen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung hohe Überschüsse angehäuft werden konnten, hat dies die Begehrlichkeiten des Bundesfinanzministers erneut beflügelt.

Seit 2010 wird über die jährlichen Haushaltsstrukturgesetze in die Kassen der Sozialversicherungen gegriffen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden pro Jahr über einen willkürlich abgesenkten Bundeszuschuss zwei Mrd. Euro in den Bundeshaushalt transferiert, bei der Krankenversicherung waren dies in den beiden letzten Jahren 6 Mrd. Euro. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Beiträge zur Krankenversicherung steigen werden. Allerdings gilt dies nur für die Versicherten, da die Beiträge für die Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren sind- ein weiterer gravierender Schritt zur Aushöhlung der solidarischen Krankenversicherung, wobei die paritätische Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern schon längst ausgehebelt ist.

Am meisten wird die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesfinanzminister gemolken. Zwei Mrd. Euro müssen pro Jahr bei den Kosten für Verwaltung und Personal abgedrückt werden. Darüber hinaus wird der jährliche Zuschuss von einem Mehrwertsteuerpunkt stufenweise ganz gestrichen. Damit fehlen für die Arbeitsmarktpolitik am Ende zwischen 8 und 9 Mrd. Euro. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung arbeitsloser Menschen wurden  in den letzten Jahren halbiert, obwohl die Langzeitarbeitslosigkeit trotz genereller Verbesserung in Wirtschaft und Beschäftigung weiterhin überdurchschnittlich hoch ist. Bleibt nur zu fragen, wie lange lassen sich dies Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose noch gefallen?

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