TTIP – Freihandel gegen Soziale Sicherung

Beitrag per E-Mail versenden

Bei den Verhandlungen zwischen EU Kommission und US Regierung über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) stehen alle Regulierungen auf dem Prüfstand, die Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft haben. Nach jetzt sechs Verhandlungsrunden gewinnt die Kritik an den Verfahren hinter verschlossenen Türen an Lautstärke. Die öffentliche Empörung richtet sich besonders gegen die Übermacht für den Schutz der ausländischen Investoren und die gesonderten Schiedsverfahren an den demokratischen Rechtswegen vorbei. Im Focus stehen dabei die Gefahren für Verbrauch, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Bildung und Kultur.

Soziale Sicherung – Konflikt zwischen EU und USA

Weitgehend ausgeblendet sind in den öffentlichen Kontroversen um TTIP die existenziellen Risiken für viele Menschen in „Old Europe“ durch die weitere Aushöhlung von Sozialstaat und Sozialer Sicherung. Dabei sind die Gegensätze zwischen USA und Europa in kaum einem anderen Bereich so stark ausgeprägt wie bei der kollektiven solidarischen Sozialversicherung. So ist die große Mehrheit der EU Bürger auf die gesetzlichen über Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Steuern finanzierten Sozialversicherungssysteme bei Alter, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit angewiesen.  Die Gewerkschaften und Arbeitgeber sind über die Selbstverwaltungen in allen Sozialversicherungssystemen an den wesentlichen Entscheidungen von Leistungen, Ausgaben, Organisation und personellen Spitzenbesetzungen maßgeblich beteiligt.

In den USA mangelt es nach wie vor an gesellschaftlicher Akzeptanz für einen derartigen finanziellen Solidarausgleich in umfassenden bundesweiten Sozialversicherungssystemen.  Ein eindrucksvolles Beispiel sind die jahrelangen erbitterten Auseinandersetzungen über die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung unter Präsident Obama, obwohl bis dahin 46 Millionen Amerikaner ohne Krankenversicherungsschutz waren. Mit der „Obama Care“ wurde erstmalig eine Versicherungspflicht in den USA eingeführt, die allerdings von den solidarischen Pflichtversicherungen in der EU und insbesondere der Bundesrepublik weit entfernt sind.

Traditionell haben in den USA die private und betriebliche Vorsorge über kapitalgedeckte Sicherungssysteme in der Gesundheitsversorgung sowie der Alterssicherung eine vorherrschende Rolle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Programme der Gesundheitsversorgung für Ältere und sozial Schwache sowie bei Arbeitslosigkeit und Armut, die von Bund und Einzelstaaten gemeinsam finanziert werden.  So ist der Anteil von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen am Bruttoinlandsprodukt in den USA um etwa die Hälfte niedriger als zum Beispiel in der Bundesrepublik, die im EU Vergleich einen mittleren Platz einnimmt.

Die Gefahr ist deshalb groß, dass US Konzerne den deutschen Staat wegen Wettbewerbsnachteilen infolge der erheblich höheren Sozialversicherungsbeiträge und damit auch ihrer Arbeitskosten über die gesonderten Schiedsverfahren verklagen und auch obsiegen. Die gerade beschlossenen Rentenreformen mit zusätzlichen Ausgaben von 10 Mrd. Euro sowie die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung der Leistungen in der Pflegesicherung mit einem Anstieg der Beiträge um 0,5 Prozent könnten ebenso wie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes konkrete Anlässe für die Einleitung derartiger Klagen an den regulären Rechtswegen vorbei sein. Die gesetzliche Krankenversicherung befürchtet Klageverfahren von US Investoren gegen Patentschutz, Preisregulierung und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln oder Warnung vor Gesundheitsschädigung z.B. des Rauchens. Dies bedeutet nicht nur eine Gefährdung der gesetzlichen Krankenversicherung sondern auch der Patientensicherheit.

Gegenwehr tut not

Es bleibt die entscheidende Frage, ob die seit Bekanntwerden des Investitionsschutzabkommens und der Schiedsverfahren eskalierende öffentliche Empörung in wirksame Gegenwehr umgesetzt werden kann. Dabei mangelt es nicht an Initiativen der Globalisierungskritiker, wobei der Protest-Funke allerdings bisher nicht überzuspringen vermochte. Vor allem haben sich die kampferprobten Gewerkschaften bislang weitgehend auf kritische Stellungnahmen und Aufklärung beschränkt. Das mag auch damit zusammenhängen, dass sie die Schaffung des Binnenmarktes zwischen der EU und den USA grundsätzlich unterstützen.

Allerdings stellen  sie den Unterhändlern der EU Kommission klare Bedingungen für ein TTIP wie die Einbeziehung aller Stakeholder in die Verhandlungen und die Überwachung bei der praktischen Umsetzung der Abkommen sowie das Verbot jeglichen Abbaus von Arbeitnehmerrechten. Als vordringlich verweisen sie vor allem auf die Einhaltung der Gewerkschaftsrechte, womit sich die USA besonders schwer tun. Das Ergebnis sind gewerkschaftsfreie Staaten, die nicht nur von amerikanischen und ausländischen Konzernen gerne für Investitionen mit geringeren Arbeitsstandards genutzt werden. Weitere Forderungen der Gewerkschaften sind: Öffentliche Dienste bei Bildung, Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung, Postzustellung, öffentlichem Nahverkehr und Kultur sind vollständig aus den Verhandlungen von TTIP herauszulassen. Ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA wird zwar als unnötig erachtet, jedoch nicht ausgeschlossen. Allerdings müsse in jedem Fall  die Aushöhlung der demokratischen Rechtsstrukturen durch private Schiedsverfahren verhindert werden.

Die Gewerkschaften müssen erkennen, dass ihre Forderungen ungehört verhallen, wenn sie sich nicht auch jetzt wieder an die Spitze der Bewegung stellen, wie 2004 zur Verhinderung von Dumping bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen durch die damalige „Bolkestein Richtlinie“. Dies kann für die 500 Mio. Bürger in der EU zu einem bitteren Erwachen führen, insbesondere, wenn Renten, Gesundheitsversorgung oder Arbeitslosenversicherung von den Schiedsgerichten „ aufs Korn genommen“ werden. Die Zukunft von Sozialstaat und Demokratie sind mehr wert als der weltgrößte Binnenmarkt.

>>> link zu meinem Gastbeitrag in der TAZ auf

2s Kommentare zu “TTIP – Freihandel gegen Soziale Sicherung”

  1. H.Ewerth

    Auch wenn Sozialversicherungen in den USA in den meisten Bereichen auf einem niedrigeren Niveau liegen, als in Deutschland, einiges durchaus vergleichbar. Die gesetzliche Alterssicherung in denn USA basiert, wie in Deutschland, auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, je zur Hälfte,ist Umlagefinanziert, und liegt auf einem vergleichbaren Niveau. Unterschiede zwischen den gesetzlichen Renten in den USA und in Deutschland. In Deutschland muss man z.B. länger arbeiten, um auf das amerikanische Niveau zu kommen. Und in den USA sind alle Erwerbstätige pflichtversichert, auch Selbstständige.
    Was das Gesundheitssystem betrifft: in den USA gibt es auch Verschreibungspflicht für Medikamente, sowie auch Patentschutz. Die USA war das erste Land, das die Pflicht zur Warnung vor Gesundheitsschädigung des Rauchens eingeführt hat.
    Es gibt in den USA keine gewerkschaftsfreie Staaten, denn die Koalitionsfreiheit basiert auf Bundesgesetz und der Verfassung. Richtig ist, dass die gewerkschaftliche Mitgliedschaft vor allem im privaten Sektor seit Jahrzehnten erheblich gesunken ist, die Unterstützung für Gewerkschaften in der Bevölkerung ebenfalls.
    Öffentliche Dienste in den USA: Bildung ist nach wie vor eine Mischung aus öffentlichen und privaten Schulen und Universitäten, wobei der Löwensanteil der Bildung in öffentlichen Institutionen stattfindet. Wasservorgung und Nahverkehr sind überwiegend öffentlich, normale Postzustellung (Briefe) ist nur staatlich. Quelle NDS

    Antworten
    • Der Kommentar zur gesetzlichen Rentenversicherung in den USA ist offensichtlich aus dem Internet Portal “ansahl com” entnommen Dabei wäre es hilfreich, auch die weiteren Darstellungen aufzunehmen, um ein realistisches Bild bei einer Gegenüberstellung des deutschen und amerikanischen Rentensystems zu ermöglichen. Dies betrifft den Kernsatz, dass das gesetzliche US Rentensystem vom Grundsatz her immer nur eine Grundsicherung ermöglichen sollte und daher kapitalgedeckte Systeme von Anfang an erforderlich waren und sind. Bezüglich der Altersgrenze gilt für alle nach 1960 Geborenen 67 Jahre. Bei Rentenbeginn vor 67 Jahren (ab 62 Jahren ist dies möglich, was offensichtlich auch häufig in Anspruch genommen wird) erfolgen erhebliche Rentenabschläge-höher als in der Bundesrepublik. Dies müsste bei einem Vergleich der beiden Rentensysteme einbezogen werden.
      Richtig ist jedoch, dass sich nach den verheerenden Riester- und Rürupreformen, auch in der Bundesrepublik das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung für wachsende Teile der zukünftigen Rentnergenerationen nur noch auf Grundsicherungsniveau oder sogar darunter bewegen wird.
      Das US amerikanische Rentensystem mit einem traditionell größeren Schwergewicht auf kapitalgedeckten Systemen ist von den Finanzkrisen erheblich getroffen und viele Rentner durch das “Wegbrechen” der betrieblichen Altersversorgung sowie hohe Verluste bei den privaten kapitalgedeckten Altersrenten erheblich gebeutelt worden.- ein Negativ-Lehrbeispiel für die Appologeten einer ähnlichen Entwicklung in der Bundesrepublik: Gesetzliche Renten als Grundsicherung und Ergänzung durch private kapitalgedeckte Alterssicherung.
      Es ist daher der umgekehrte Schluß zu ziehen: Anhebung des Niveaus der gesetzlichen Alterssicherung durch die Riestertreppe nach oben und Abschaffung aller weiteren willkürlichen Kürzungsfaktoren a la Rürup aus der Rentenformel.

      In bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung wurde keinesfalls behauptet, dass in den USA Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig seien, es keinen Patentschutz oder keinen Raucherschutz gebe. Ausschlaggebend ist vielmehr, welche Anteile von Arzneimitteln jeweils betroffen sind. In der gesetzlichen Krankenversichung der Bundesrepublik wird jedenfalls befürchtet, dass dies zu einem weiteren Konfliktpotential mit Klagen vor Schiedsgerichten von US Konzernen genutzt werden könnte.

      In bezug auf die Gefährdung der gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik durch TTIP mit seinem Investitionsschutzabkommen und den Schiedsverfahren wurde vor allem auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und damit Arbeitskosten sowie sonstiger Handelshemnisse infolge sozialversicherungsrechtlicher Regulierungen abgestellt, die von amerikanischen Konzernen als Wettbewerbshürden angesehen werden . Schon allein in der gesetzlichen Rentenversicherung klafft bei der Höhe der Pflichtbeiträge eine riesige Lücke zwischen den USA und Deutschland, die sich noch durch die deutschen Pflichtbeiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erheblich vergrößert.

      Dass in den USA in einzelnen Südstaaten faktische Gewerkschaftsfreiheit herrscht, wird von führenden Vertretern der amerikanischen Gewerkschaften immer wieder in der Internationalen Arbeitsorganisation und dem zuständigen Ausschuß für Vereinigungsfreiheit vorgebracht und von Betriebsräten namhafter Deutscher Konzerne mit US Investitionen bestätigt. Ein neueres öffentlich bekannt gewordenes prominentes Beispiel ist die gescheiterte Gründung eines Betriebsrates bei VW in Chatanooga Tennessee. Die mehrheitliche Ablehnung durch die Arbeitnehmer selbst war sicherlich nicht unabhängig vom politischen Einfluß durch die Republikaner zustande gekommen. Dies ist zumindest das Urteil der zuständigen amerikanischen und deutschen Gewerkschaften.

      Antworten

Hinterlassen sie einen Kommentar zu H.Ewerth

Hier klicken, um die Antwort abzubrechen.

Pflichtfelder *


neun × = 81