Rente mit 67: Opfer nicht zu Tätern machen!

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Zu Beginn des Neuen Jahres ist die „Rente mit 67“ in Kraft getreten. In Stufen wird das gesetzliche Renteneintrittsalter von bislang 65 Jahre bis 2029 auf 67 Jahre erhöht. Im Vorfeld dieser von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnten Gesetzesänderung hat es heftige politische Auseinandersetzungen gegeben, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen konsequent abwehrte. In Anbetracht der demographischen Entwicklung bezeichnete sie die „Rente mit 67“ als alternativlos. Zum Jahresauftakt hat der Ministerpräsident von Bayern, Horst Seehofer (CSU) die Schwesterpartei CDU und ihren Koalitionspartner FDP „aufgemischt“, indem er verkündete, mit ihm sei die „Rente mit 67“ nicht zu machen, solange die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sich nicht spürbar verbessere. Zwar hat er damit vielen Menschen aus der Seele gesprochen. Es bleibt jedoch die entscheidende Frage, warum er nicht rechtzeitig die politische Reißleine gezogen und dieses Gesetz zur kollektiven Rentenkürzung mit beschlossen hat.

Seit 1. Januar 2012 gibt es die Rente mit 67: Die Bundesbürger müssen stufenweise mehr arbeiten; ab 2029 ist dann eine abschlagsfreie Altersrente erst mit 67 Jahre zu erreichen.

Nach dem Gesetz musste die Bundesregierung 2010 prüfen, ob die Voraussetzungen für diese pauschale Heraufsetzung der Altersgrenze auf dem Arbeitsmarkt und beim Gesundheitsschutz zu rechtfertigen sei. Obwohl selbst in dem von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Bericht in beiden Fällen erhebliche Defizite festgestellt worden waren, blieb die Einführung der Rente mit 67 ab 2012 aufrecht erhalten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wurde nicht müde, die angebliche „Alternativlosigkeit“ der Rente mit 67 darzustellen. Gleich zu Anfang dieses Jahres hat Ursula von der Leyen sie als die einzig gerechte Lösung infolge der demographisch bedingten Zunahme der älteren Menschen sowie der Erhöhung der Lebenserwartung und damit des längeren Bezugs der Altersrenten bezeichnet. Dabei versteht sie auch hierbei die Renten-Dramaturgie meisterhaft unter das Volk zu streuen: In den vergangenen 50 Jahren hätten die Menschen in Deutschland 10 Jahre länger ihre Altersrenten bezogen. Die finanziellen Lasten für die steigenden Rentenleistungen dürfen nicht der schrumpfenden nachwachsenden Generation überlassen werden. Dies klingt auf den ersten Blick einleuchtend, ist aber wenig überzeugend, um damit die Rente mit 67 zu begründen. Seit Ende der 1980er Jahre wurden in verschiedenen Regierungskoalitionen Absenkungen des Rentenniveaus zur Anpassung an die demographische Entwicklung und Begrenzung der Rentenversicherungsbeiträge vorgenommen. Selbst amtliche Rentenberichte auch der schwarz-gelben Regierungskoalition können die drohende Gefahr massenhafter Altersarmut in den nächsten Jahrzehnten nicht unter den Teppich kehren. Da gehört schon eine beachtliche Portion „Chuzpe“ dazu, die Rente mit 67 und damit weitere Rentenkürzungen als gerechte Sozialpolitik zu propagieren.

Statistisches Feuerwerk für die Rente mit 67

Zu offensichtlich ist zudem das mediale Begleitprogramm um die Jahreswende. Das Neue Jahr wurde geradezu mit einem statistischen Feuerwerk an amtlichen Zahlen über die Erhöhung der Beschäftigung Älterer begonnen. Seit 2000 habe sich die Erwerbstätigkeit der 55 bis 65-jährigen Menschen auf dem Arbeitsmarkt verdoppelt wurde jubiliert. Dass dies auch eine Folge des Anstiegs der Zahl der älteren Menschen in dieser Altersgruppe auf dem Arbeitsmarkt ist, wurde erst „kleinlaut“ mehrere Tage später hinter hergeschoben. So zeigt die Beschäftigungsquote (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als Anteil der Bevölkerung) in dieser Altersgruppe zwar einen beachtlichen Anstieg, aber eben erheblich niedriger als die Schlagzeile von der Verdoppelung der Erwerbstätigkeit. Nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ist die Erwerbstätigenquote (alle Erwerbstätigen) der 55- 65 Jährigen in der Bundesrepublik von 2000 bis 2009 um 18 Prozentpunkte auf 55,9 Prozent gestiegen. Dass damit die Erwerbstätigkeit in dieser Altersgruppe stärker gestiegen ist als für die jüngeren Jahrgänge liegt vor allem an dem gewaltigen Nachholbedarf seit der  Einschränkung der jahrzehntelangen Frühverrentungspolitik.

Was Frau von der Leyen auch nicht deutlich macht, ist die geringe Aussagefähigkeit des pauschalen statistischen Anstiegs der Beschäftigungs- oder Erwerbsquote einer Altersgruppe über 10 Jahre – zwischen 55 und 65 Jahre. Teilweise werden die Beschäftigungserfolge noch schöner gerechnet, wenn die Altersgruppe auf 50 bis 65 Jahre ausgedehnt wird. Dabei soll keinesfalls verkannt werden, dass die vielfältigen kostspieligen Programme der Arbeitsverwaltung sowie der Politik auf allen Ebenen mit dazu beigetragen haben, mehr über 50-jährige Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen- wenn nicht auf dem ersten, dann auf dem zweiten Arbeitsmarkt – leider auch in den ausgeuferten Ein-Euro Jobs mit erheblichem Missbrauch und ohne Beschäftigungsperspektiven für die Betroffenen.

Zur Rechtfertigung der Rente mit 67 ist dieses Öffentlichkeitsgewitter über die angebliche Explosion der Beschäftigung Älterer nicht geeignet. Schließlich geht es bei der Heraufsetzung des Rentenalters nicht um 50-Jährige, 55-Jährige und auch nicht um 60-Jährige. Völlig verdrängt wird bei diesen statistischen Klimmzügen, dass es bei der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters um Menschen ab einem Alter von 65 Jahren geht. Hierzu schweigt die amtliche Statistik. Veröffentlicht wird lediglich die Beschäftigungsquote der 60 bis 65-Jährigen insgesamt, die mit 27,5 Prozent im Juni 2011 alles andere als Anlass zum Jubeln gibt. Selbst in der gesamten Fünf-Jahres Gruppe der 60 bis 65 Jährigen sind mithin 67,7 Prozent nicht mehr erwerbstätig. Glaubt Frau von der Leyen im Ernst, dass diese riesige Beschäftigungslücke, die zudem das wirkliche Problem der rentennahen Jahrgänge noch verschönt, in den nächsten Jahren des Anstiegs des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahren geschlossen werden kann? Aus Einzeluntersuchungen ist abzuleiten, dass die Erwerbstätigkeit der wirklich rentennahen Jahrgänge ab 63 Jahre mit etwa 10 Prozent verschwindend gering ist. Die gesetzliche Rentenversicherung hat gerade erst mitgeteilt, dass das durchschnittliche Rentenzugangsalter seit dem Jahr 2000 von 62,3 Prozent auf 63,5 Prozent gestiegen ist- mithin immer noch weit entfernt von dem bisherigen gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren liegt. Ebenfalls müssten die Alarmglocken im Bundesarbeitsministerium klingen, wenn bereits die Hälfte aller Altersrentner vorzeitig in den Ruhestand geht, d.h. erhebliche Abschläge ihrer Altersrenten von 3,6 Prozent pro Jahr bis an ihr Lebensende hinnimmt. Skandalös ist zudem der hohe Anteil der Minijobber bei den älteren Beschäftigten. Den 7,7 Mio. Erwerbstätigen zwischen 50 und 65 Jahren stehen 1,3 Mio. Minijobber gegenüber, davon 860 000 in der Altersgruppe der 55-65 Jährigen. Auch kommt selbst das Bundesarbeitsministerium nicht umhin, festzustellen, dass über 55-Jährige trotz allen virtuellen Gejammers über die Arbeits- und Fachkräftelücke kaum mehr eine Chance auf menschenwürdige Arbeit haben und somit einen steigenden Anteil der Langzeitarbeitslosen stellen. Die Rente mit 67 bedeutet: Noch mehr Ältere müssen aus Hartz IV in die  Armutsrente – unabhängig davon, ob sie früher jahrzehntelang hart malocht, sowie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt haben.

Alternativen für Rente mit 67

Ebenso unbeantwortet bleibt die entscheidende Frage, wieso die Rente mit 67 eine „alternativlose“ Entlastung der jüngeren Generation darstellt. Nach amtlichen Berechnungen macht der tatsächliche Entlastungseffekt der Rente mit 67 in der Endstufe gerade einmal 0,5 Beitragsprozentpunkte aus. Nicht einsehbar ist, warum die Bundesregierung nicht als nächstes Ziel erst einmal ansteuert, die Beschäftigung der 60 bis 65 Jährigen und vor allem der wirklich rentennahen Jahrgänge zu verbessern. Gelänge es das durchschnittliche Renteneintrittsalter um einen weiteren Prozentpunkt heraufzusetzen, könnten die jüngeren Generationen finanziell erheblich entlastet werden. Wenn es Frau von der Leyen zudem gelänge, ihr Vorhaben zur Einbeziehung der Selbständigen ohne eine ausreichende gesetzliche Alterssicherung durchzusetzen, könnten die Rentenversicherungsbeiträge verringert werden. Mit der Behauptung von der „Alternativlosigkeit“ verabschiedet sich die Politik von ihrer ureigenen Aufgabe, alternative Lösungen aufzuzeigen. Dies gilt ganz besonders für die von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnten Rente mit 67. Anstelle die betroffenen älteren Arbeitnehmer als „Opfer“ durch weitere Rentenkürzungen zu „Tätern“ zu machen, sollte die Politik die Alternative einer Aussetzung der Rente mit 67 beschließen.

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