EU Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – Feigenblatt für EU Fiskalpakt

Beitrag per E-Mail versenden

Erst vor wenigen Tagen hat die EU Kommission ein “Beschäftigungspaket” zur Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit in der EU vorgelegt. Mit der Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, einer umfassenden Arbeitsmarktpolitik und eines “echten europäischen” Arbeitsmarktes sollen bis 2020 17 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Allerdings beschränken sich diese Vorstellungen weitgehend auf Forderungen und Apelle an die Mitgliedsstaaten. Ein überzeugendes Konzept zur Durchsetzung und Finanzierung ist nicht erkennbar.

Den Bürgern Europas wird für die Finanzindustrie sowie die überschuldeten Euroländer eine Last nach der anderen aufgebürdet. Von der für die EU insgesamt aufgetürmten finanziellen Haftung in der unvorstellbaren Größenordnung von  etwa 1,8 Billionen Euro entfallen auf die Bundesrepublik inzwischen mehr als eine halbe Billion Euro. Mindestens ebenso schwer wirken die Kürzungsauflagen als Gegenleistung in den Krisenländern für die finanziellen Rettungsoperationen: drastische Einbrüche bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Löhnen, Sozialleistungen sowie arbeits- und sozialrechtlichem Schutz. Auch in den übrigen Mitgliedsländern der EU sind die Auswirkungen der Wirtschaftsrezession bereits deutlich spürbar. Die Arbeitslosenquote hat in der gesamten EU im Durchschnitt die 10-Prozentmarke überschritten. Dabei sind die hauptsächlichen Opfer der Finanz- und Wirtschaftskrisen junge Menschen, die sie am wenigsten verursacht haben: Bereits mehr als jeder fünfte junge Mensch in der EU (bis 25 Jahre) ist von Arbeitslosigkeit betroffen. In den Krisenländern – Griechenland, Portugal und Spanien – sind inzwischen die Hälfte der jungen Menschen ohne Ausbildung, Beschäftigung.

EU Fiskalpakt: politische Schieflage in der EU

Der EU Fiskalpakt ist ein weiteres deutliches Zeichen für die gravierenden wirtschafts- und sozialpolitischen Defizite in der EU. Mit seltener Akribie werden die finanziellen Lasten für das Überleben des Euro stetig nach oben geschraubt sowie mit konkreten Auflagen und ausgeklügelten Überwachungsmechanismen für die Kürzung sozialer Ausgaben und Leistungen verbunden. Dabei sollen die demokratischen Prozesse in den Mitgliedsländern und der EU durch einsame Entscheidungen „intimer“ Regierungszirkel – vor allem Deutschland und Frankreich – ausgehöhlt werden. Dazu ist sarkastisch festzustellen: Was der Neoliberalismus auf europäischer und nationaler Ebene seit Ende der 1970er Jahre bei dem kontinuierlichen Sozialabbau nicht geschafft hat, wird jetzt durch die Hintertür der Finanzkrisen durchgesetzt.

Auch die Bundesbürger werden gleich von zwei Seiten in die Zange genommen:  Bereits die „Schuldenbremse“ im Grundgesetz wird zu rigorosen Einsparungen der öffentlichen Haushalte genutzt. Dies wird noch verschärft durch die sich infolge der Finanzkrisen auftürmenden Schuldenberge öffentlicher Haushalte. Die bitteren Folgen sind trotz der guten Konjunktur, Beschäftigung sowie der Mehreinnahmen von Steuern und der Überschüsse bei den Sozialversicherungen bereits spürbar: erheblicher Abbau bei den Sozialleistungen für Arbeitslose, Familien und Alleinerziehende in ersten Kürzungspaket der Bundesregierung von 2010 bis 2013 und ein weiterer Aderlass bei den sozialen Sicherungssystemen sowie der Arbeitsförderung in der gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Finanzplanung bis 2016. Gleichzeitig schreiten Abbau und Privatisierung lebenswichtiger öffentlicher Güter und Dienstleistungen in den Kommunen voran.

Wohin „die Reise geht“ hat erst kürzlich der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Italiener Mario Draghi, unverblümt in öffentlichen Interviews dargestellt: Der Sozialstaat europäischer Prägung hat keine Zukunft. So kann es kaum verwundern, dass  bei dem monatelangen politischen Gezerre um den EU Fiskalpakt lediglich am Rande vor der Gefahr des „Kaputtsparens“ in den Euro-Krisenländern sowie der Wirtschaftsrezession in der EU  gewarnt wurde.

Die Forderungen nach einem „Marschallplan“ für Griechenland erleiden daher eher das Schicksal von Lippenbekenntnissen. Entsprechend erschöpfen sich hierbei die Vorschläge im EU Fiskalpakt zur gemeinschaftlichen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf die bekannten Verfahren kaum mehr überschaubarer  nationaler und europäischer Berichte sowie einer nicht minder umfangreichen Flut von Konferenzen und Tagungen – öffentlichkeitswirksam verpackt unter solch klingenden Bezeichnungen wie „Europäisches Semester“ . Dabei drückt dies vor allem die Ohnmacht der EU aus, eine wirksame Koordinierung nicht nur in der Finanz- und Wirtschaftspolitik, sondern auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik durchzusetzen.

EU Beschäftigungspaket „ohne Biss“

Wenig überzeugend sind auch die jüngsten Vorschläge der EU Kommission für ein „Beschäftigungspaket“ zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sie stehen in keinem Verhältnis zu der eskalierenden Arbeits- und Perspektivlosigkeit der Arbeitslosen und dabei der vielen jungen Menschen in der EU. Bereits Ende letzten Jahres hatte sie einen ersten Aufschlag mit einem „Beschäftigungspakt“ für Jugendliche gemacht. In beiden Fällen halten die konkreten Vorschläge nicht das, was sie versprechen. Vor allem sind sie „ohne Biss“, da überzeugende Vorschläge zur Durchsetzung und vor allem Finanzierung fehlen. Dies ist wirtschaftlich, sozial und politisch eine gefährliche Zeitbombe für die Zukunft der Europäischen Union.

Zweifellos richtig ist die Zielsetzung: Die Schaffung von mehr als 17 Millionen Arbeitsplätzen bis 2020 soll durch die Förderung der Beschäftigung in kleinen und mittleren Betrieben sowie den Einsatz umfassender aktivierender Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsförderung auf nationaler Ebene erfolgen.

Allerdings sind dies lediglich vage Absichtserklärungen ohne ausreichenden rechtlichen, institutionellen und finanziellen Rahmen in der EU sowie in den Mitgliedsstaaten. Die Kommission weist zwar in ihren Vorschlägen auf die bedeutende Rolle nicht nur der Mitgliedsregierungen, sondern auch der Tarifparteien -mithin der Arbeitgeber und Gewerkschaften- hin. Allerdings erschöpfen sich die konkreten Vorschläge auf gemeinsame Konferenzen und Tagungen.

Brain Drain – keine Lösung

Ohne Zweifel ist es notwendig -wie die EU Kommission fordert- die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer in der EU zu verbessern. Dazu müssen insbesondere beitragen: die Transparenz offener Stellen sowie verfügbarer Arbeitnehmer nach Quantität und Qualität, die gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen sowie die Verbesserung der sprachlichen Voraussetzungen. Ob dies den notwenigen Erfolg hat, hängt jedoch entscheidend von der Bereitschaft der Wirtschaft und der jeweiligen Kommunen ab, den jungen Menschen den Übergang in ein anderes Land und eine andere Kultur zu ermöglichen. Dabei ist zudem darauf zu achten, dass gerade die Krisenländer durch einen „Brain Drain“ ihrer qualifizierten Jugend nicht noch weiter bei der wirtschaftlichen Entwicklung gehindert werden.

Schwer nachvollziehbar ist der Appell der EU Kommission, für Rumänien und Bulgarien, sofort die volle Freizügigkeit der Arbeitnehmer herzustellen. Diese beiden osteuropäischen Länder haben als „vorläufig“ letzte erst 2007 die Mitgliedschaft in der EU erlangt. Die freie Zuwanderung der dort Beschäftigten in andere Mitgliedsländer kann daher bis 2014 aufgeschoben werden, wie dies z.B. in der Bundesrepublik vorgesehen ist. Wenn den Beschäftigten aus Rumänien und Bulgarien sofort die freie Zuwanderung und Aufnahme einer Arbeit in den übrigen Mitgliedsländern ermöglicht werden soll, kann dies den Konkurrenzdruck für die vielen jungen Arbeitslosen insbesondere in den Krisenländern verschärfen und den  Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen erhöhen.

Eiertanz um Mindestlöhne

Immer wieder wird der „geteilte Arbeitsmarkt“ in den überschuldeten Ländern Griechenland, Spanien und Portugal für die hohe Jugendarbeitslosigkeit mit nahezu 50 Prozent verantwortlich gemacht: den mit hohem arbeitsrechtlichen Schutz versehenen Arbeitsplätzen der langjährig Beschäftigten stehen die jungen Menschen mit prekärer Beschäftigung gegenüber. Dies erinnert fatal an das „Austreiben des Teufels mit Beelzebub“. Beabsichtigt wird damit der Abbau von:  Kündigungsschutz, Abfindungen, Tarif- und Mitbestimmungsrecht ebenso wie für die soziale Absicherung über Arbeitslosenunterstützung und Renten. Dies geht aus verschiedenen Konzepten der EU Kommission zur Erläuterung ihrer arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen hervor.

Äußerst zurückhaltend sind die Vorschläge der EU Kommission in dem jetzt vorgelegten Beschäftigungspaket zur Verhinderung des Dumpings von Löhnen und Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen. In den letzten Monaten sind dazu in den europäischen Krisenländern umfassende Arbeitsmarktreformen politisch durchgeboxt worden. Allerdings fehlt für die immer wieder als notwendig geforderte Einführung und Ausweitung betrieblicher Ausbildungssysteme jegliches überzeugende Konzept. Die wiederholten Vorschläge zur Arbeitsförderung durch den Europäischen Sozialfonds bleiben gegenstandslos ohne zusätzliche finanzielle Mittel sowie den Verzicht auf den hohen finanziellen Eigenanteil, der gerade in den Krisenländern nicht geleistet werden kann. Eine klare Aussage, dass tarifliche und gesetzliche Mindestlöhne hier einen wirksamen Riegel vorschieben müssen, wird nicht getroffen. Dabei könnte sich die EU Kommission hierbei nicht nur auf die EU Entsenderichtlinie stützen, sondern vor allem auch auf die gesetzlichen Mindestlöhne, die inzwischen für die große Mehrheit ihrer Mitgliedsländer gelten.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


drei + = 6