Poker um Hartz IV – Gelingt der SPD der Befreiungsschlag?

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Wir erleben derzeit ein Medienschauspiel besonderer Art. Nach dem “ergebnisoffenen” Spitzengespräch  am 24. Januar werfen sich CDU und SPD gegenseitig eine Politik der Blockade vor. Dabei werden die dürftigen Ergebnisse -vor allem die längst überfällige Übertragung des Bildungspaketes für Kinder auf die Kommunen- schöngeredet. Bei den harten Themen -wie der Höhe der Regelsätze und Mindestlöhne- ist die Regierungskoalition selbst zerstritten.

Das Bundesverfassungsgericht hat für den Beginn des Jahres 2011 eine transparente Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und dabei insbesondere der Leistungen für Kinder verlangt. Die Bundesarbeitsministerin hat die beschämende Minierhöhung der ALG II Sätze um 5 Euro auf 364 Euro mit einer Öffentlichkeitsoffensive über impraktikable Vorschläge zur Einführung einer Chipkarte für Freizeit- und Bildungsleistungen an Kinder in Hartz IV hinausgezögert. Nun ist nicht zu bezweifeln, dass Musik-, Sport- und Nachhilfeunterricht die Integration von Kindern fördern kann. Die Vorschläge, dass dies über zigtausende von Einzelverträgen erfolgen soll, werden vor allem den Anbietern solcher Leistungen zu weiteren Einnahmequellen verhelfen. Bereits jetzt rauchen die Schlote der „Hartz IV Fabrik“ von privaten Trainingseinrichtungen, Arbeitsvermittlern, Rechtsanwälten und Wohlfahrtskonzernen. Bei diesem Medien- und Machtspektakel wird  verdrängt, worum es geht: um die Existenz von annähernd 7 Millionen Menschen in Hartz IV, etwa 2,3 Millionen Kindern und einem Jahresetat von inzwischen beinahe 50 Mrd. Euro mit steigender Tendenz.

Für Frau von der Leyen geht es um ein weiteres Meisterstück ihrer Public Relations Kunst und damit natürlich auch die politische Zukunft für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Manuela Schwesig und die SPD haben viel Aufholarbeit nach den verlorenen Bundestagswahlen 2009 zu leisten. Besonders schwierig sind die politischen Balanceakte zwischen der sozial bemäntelten Bundesarbeitsministerin und der Partei „Die Linke“, deren Aufstieg eng mit der Empörung vieler Menschen über Hartz IV verbunden ist.  Frau Schwesig hat zwar die „Gnade“ des späten Auftretens auf der bundespolitischen Bühne und war damit nicht an den Abstimmungen über Hartz IV beteiligt. Allerdings muss sie den Riss in der SPD über den Umgang mit der umstrittenen Hartz IV Reform überspielen. Bisher konnte sie für Ihre Partei mit klaren Forderungen auftreten: Transparenz und Verbesserung der Regelsätze; Sozialarbeiter in allen Grundschulen; sowie Mindestlöhne zuvörderst bei der Leiharbeit. Gelungen ist zumindest, den Streit in der Regierungskoalition deutlich zu machen. So verweigern zwar alle drei Koalitionspartner konstant eine weitere Anhebung der Regelsätze; die Bereitschaft der Bundesarbeitsministerin zu einem Einstieg in Mindestlöhne wird von der FDP nach wie vor blockiert.

Bei der Einsetzung von Sozialarbeitern scheint es Bewegung zu geben – allerdings auf erheblich niedrigerem Niveau als von der SPD gefordert. Wichtig ist die Bereitschaft der Regierungskoalition, auch die Kinder aus „Wohngeldfamilien“ in das „Teilhabepaket“ einzubeziehen. Ein Fortschritt ist die von der Opposition durchgesetzte Übertragung der Verwaltung von den damit völlig überforderten Mitarbeitern der Arbeitsagenturen auf die Kommunen, die mit ihrer Kinder- und Jugendhilfe hierbei genügend Erfahrung einbringen.

Frau Schwesig hat noch einen weiteren Balanceakt zu bestehen: Jede Verzögerung der Reform bedeutet, dass selbst diese zusätzlichen Minileistungen den Millionen betroffenen Menschen vorenthalten werden, die mit jedem Cent rechnen müssen. Die Regelsatzerhöhung kann zwar nachträglich zum 1. Januar 2011 geleistet werden – nicht jedoch ein Teil der vorgesehenen Sachleistungen im Bildungspaket für Kinder. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist zumindest seit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom Sommer 2009 klar. Dabei wurden bereits die Hartz IV Sätze für Kinder bis 14 Jahren von 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene für nicht verfassungsgemäß erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 der Politik eine erneute Ohrfeige versetzt. Gefordert wird eine transparente Neuberechnung der Regelsätze – orientiert an einem menschenwürdigen Existenzminimum, gesellschaftlicher Teilhabe unter zeit- und realitätsgerechter Erfassung der sozialen Wirklichkeit. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Minierhöhung von 5 Euro wird diesen Anforderungen keinesfalls gerecht.

Regelsätze nicht verfassungskonform

Die Ausgaben nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 werden willkürlich herunter gerechnet. Für die Absenkung der Referenzhaushalte von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent und die mangelnde Bereinigung um die 1,3 Millionen Aufstocker sowie die verdeckt Armen gibt es keinerlei Rechtfertigung. Die Absurdität der vorgesehenen Pauschalierung größerer einmaliger Ausgaben lässt sich an folgendem Beispiel besonders plastisch verdeutlichen: Für die Anschaffung eines gebrauchten Fahrrades müsste 6 Jahre lang Hartz IV bezogen werden. Verfassungswidrig ist ebenso der willkürliche Ausschluss einzelner Verbrauchsausgaben – nicht nur Alkohol und Tabak (19,27 €) sowie Gaststätten( 21,00 €) sondern auch Verkehrsmittel (36,48 €). Mit letzterem werden die Aufnahme einer Arbeit und vielfach auch die lebensnotwendige Mobilität praktisch unmöglich. An die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesellschaftliche Teilhabe ist schon gar nicht zu denken.

Fortgesetzt wird diese Diskriminierung durch die Stigmatisierung der Kinder, wenn die Freizeit- und Bildungsleistungen nur für sie über Gutscheine oder Chipkarten erbracht werden sollen. Der Einsatz von Sozialarbeitern in allen Schulen ist zwar notwendig aber nicht hinreichend. Eine nachhaltige Integration benachteiligter Kinder und Jugendlicher -insbesondere auch aus Hartz IV Familien- wird nur gelingen, wenn Kindergärten und Schulen für alle Kinder gleichermaßen zugängliche Ganztagseinrichtungen und quantitativ wie qualitativ ausreichende Angebote der Freizeit- und Bildungsmaßnahmen anbieten. Hierzu müssen sowohl die CDU/CSU als auch die SPD über ihren „Föderalismus“ Schatten springen. Die Forderungen der Wohlfahrtsverbände zur Höherbewertung reichen von 35 bis über 70 Euro. Die Partei „Die Linke“ geht mit einer Aufstockung um 136 Euro auf 500 Euro in die „Vollen“.

Die SPD hat mithin das Bundesverfassungsgericht im Rücken, wenn sie auf einer Höherbewertung der Hartz IV Regelsätze beharrt und zunächst eine nachvollziehbare Vorbereitung durch das BMAS verlangt.

Mindestlohn unverzichtbar

Unverzichtbar ist die Durchsetzung des Prinzips “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” bei der Leiharbeit. Hier muss Frau von der Leyen ihr Verhandlungsgeschick beweisen und die Blockade der FDP brechen. Ebenso müssen die von den DGB Gewerkschaften ausgehandelten Mindestlöhne als gesetzliche Lohnuntergrenze für die gesamte Leiharbeitsbranche festgelegt werden. Am Vorabend des Beginns der vollen Freizügigkeit nach Mittel- und Osteuropa wächst selbst bei den Arbeitgeberverbänden die Angst vor der Schmutzkonkurrenz über Leiharbeit. Die bisherigen Vorschläge aus dem Bundesarbeitsministerium sind völlig unzureichend bis kontraproduktiv.

Die Hartz IV Armutsfalle ist jedoch nur durch einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn zu schließen. Die Höhe dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze kann nicht Gegenstand eines politischen „Teppichhandels“ sein – zwischen 7,50 Euro gemäß eines Gesetzentwurfs der „Grünen“ oder 10 Euro nach Vorstellungen der Partei „Die Linke“. Da es hierbei um die Lebensgrundlage vieler Millionen Arbeitnehmer und ihrer Familien geht, ist eine kompetente unabhängige Kommission im Einvernehmen mit den Tarifparteien -nach dem Vorbild der Low Pay Kommission in Großbritannien- zu bilden. Deren Vorschläge über Höhe und Steigerung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes werden der Bundesregierung zur Entscheidung vorgelegt. Die Tarifpartner sind gefordert, in ihren Branchen höhere Mindestlöhne tariflich zu vereinbaren, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden müssen. Nach Auffassung des DGB darf ein gesetzlicher Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro liegen, wenn er Armut bei Arbeit und im Alter verhindern soll.

Die SPD darf sich diesen Einstieg in eine gesetzliche Lohnuntergrenze nicht abhandeln lassen. Ansonsten wird die Hartz IV Armutsspirale immer mehr zu einem „Fass ohne Boden“. Dies gebieten auch die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach menschenwürdiger Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Für die Kinder sind die Zukunftschancen am größten, wenn ihre Eltern der Hartz IV Falle entkommen.

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