Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik verkommt zu Kürzungsprogramm

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Wieder einmal streut Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Arbeitnehmern und Arbeitslosen Sand in die Augen. Hinter dem eingängigen Titel ihres Gesetzentwurfs  „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ verbirgt sich ein rigoroses Kürzungsprogramm zu Lasten arbeitsloser Menschen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen arbeitet an einer weiteren Baustelle: der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Damit muss sie einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag vom 26.Oktober 2009 abarbeiten. Zielsetzung ist, die Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen, die Eingliederung Arbeits- und Ausbildungssuchender zu verbessern und dabei die Personengruppen mit Vermittlungshemmnissen und Qualifizierungsbedarf besonders zu berücksichtigen. Diese Reform soll sich an den Ergebnissen der umfangreichen Evaluationsforschung im Rahmen der Hartz Gesetze ausrichten. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 6. April den Entwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, der am 25. April vom Kabinett beschlossen und bis zum 1.April 2012 verabschiedet sein soll. Als Ziele werden vorgegeben: Mehr Dezentralität bei den Entscheidungskompetenzen; höhere Flexibilität bei der Anpassung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf die jeweiligen Problemsituationen; größere Individualität bei Beratung und Arbeitsmarktförderung; höhere Qualität derjenigen, die Arbeitsmarktdienstleistungen erbringen; mehr Transparenz der verfügbaren Maßnahmen und Instrumente. Vorgesehen ist eine Verringerung der Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Dies soll dadurch erreicht werden, dass unwirksame Maßnahmen wegfallen und andere Detailregelungen zusammengeführt werden. Zudem sollen die Zulassungsverfahren für Träger von Maßnahmen durch Zertifizierung verschärft und damit die Qualität ihrer arbeitsmarktpolitischen Leistungen verbessert werden. Diese Grundsätze und Ziele sind auf den ersten Blick durchaus einleuchtend. Allerdings werden sie vor dem Hintergrund des eisernen Spardiktats gerade für die Arbeitsmarktpolitik zu einem „Bumerang“ für die betroffenen Menschen.

So sieht die Finanzplanung der Bundesregierung bis 2014 vor, dass im Rahmen des Kürzungsprogramms von 80 Mrd. Euro alleine 16 Mrd. Euro auf die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Wenig überzeugend sind die Begründungen der massiven Streichungen bei der Arbeitsmarktpolitik: 2,5 Milliarden Euro 2012 und dann jeweils 3 Milliarden Euro pro Jahr. Der hehre Anspruch dieses Gesetzentwurfs -Verbesserung von Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik- gleicht eher einer Quadratur des Kreises: Auf der einen Seite soll die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, Arbeitsvermittler mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme erhalten, indem Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik jedoch erheblich zusammengestrichen. Die größere Flexibilität für die Arbeitsagenturen und Job Center wird sich somit schnell als unheilvolles Geschenk erweisen. Die Mitarbeiter werden vor allem den Mangel bei der Arbeitsmarktpolitik verwalten und gegenüber den Arbeitslosen begründen müssen.

Gespart wird damit wiederum bei den Ärmsten der Armen, vor allem arbeitslosen und behinderten Jugendlichen. Dies gilt für die Streichung des Rechtsanspruchs auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie die Zusammenführung der verschiedenen Maßnahmen zur Berufsorientierung und Förderung von Ausbildung bzw. Eingliederung. Zwar ist es berechtigt, die finanzielle Verantwortung der Beitragszahler für diese Ersatzmaßnahmen unzureichender Bildung der Bundesländer sowie Berufsbildung der Wirtschaft von mehreren Milliarden Euro im Jahr in Frage zu stellen. Allerdings darf dies nicht zu Lasten der betroffenen jungen und benachteiligten Menschen geschehen. Vielmehr müsste der Steuerzahler auf Landes- und Bundesebene sowie die Unternehmen selbst zumindest für einen Teil dieser finanziellen Lasten aufkommen. Dies ist jedoch nicht vorgesehen. Im Gegenteil wird zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass derartige Maßnahmen für alle betroffenen jungen Menschen gelten – unabhängig davon, ob sie in den Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGBIII) oder Hartz IV (SGBII) fallen. Gleichzeitig wird  jedoch gefordert, dass  diese Maßnahmen aus Beitragsmitteln der Bundesagentur zu finanzieren sind.

Höchst fraglich ist, ob die Verbesserung der Qualität erreicht werden kann, wenn die bisher befristeten Vermittlungsgutscheine für die Wahl öffentlicher und privater Träger auf Dauer zugelassen und ausgeweitet werden. Dies kann nur dann gelingen, wenn Information, Aufklärung und Beratung der Arbeitssuchenden verbessert wird. Unabdingbare Voraussetzung sind zudem wirksame Zertifizierungen der öffentlichen und privaten Anbieter derartiger Eingliederungs- und Qualifizierungsleistungen.

So erfreulich es ist, dass die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer und gering qualifizierter Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (WeGeBau) entfristet und mit der Qualifizierung Arbeitsloser zusammengeführt werden, so problematisch sind die generellen Kürzungsvorgaben. Derartige Ermessensleistungen werden damit ebenfalls dem Spardiktat unterworfen. Dabei zeigen alle Untersuchungen und die Erfahrungen bei der schwierigen praktischen Umsetzung dieser Weiterbildungsförderung der BA, dass gerade bei der beruflichen Weiterbildung für Ältere und gering Qualifizierte in kleineren und mittleren Betrieben in der Bundesrepublik besonders große weiße Flecken bestehen. Hierbei wären Rechtsansprüche und präventive Fördermaßnahmen der Arbeitsagenturen und Job Center mit ausreichender finanzieller Förderung besonders notwendig. Entsprechendes gilt für die Verzahnung von Kurzarbeit und Qualifizierung in wirtschaftlichen Krisenzeiten und zur Anpassung an Umbrüche in den Wirtschafts- und Beschäftigungsstrukturen.

Wenig klar sind die Ausführungen zur öffentlich geförderten Beschäftigung für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Die bisher vorrangig eingesetzten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand (Ein Euro Jobs) haben sich nach allen Untersuchungen und Erfahrungen als perspektivlos und mit hohen Missbräuchen und Mitnahmeeffekten behaftet erwiesen. Ginge es tatsächlich nach der Wirkungsforschung, müssten sie schnellstmöglich durch eine Eingliederung der betroffenen Menschen in längerfristige sinnvolle existenzsichernde öffentliche Tätigkeiten ersetzt werden. Allerdings ist auch hierbei unter dem rigorosen Spardiktat nicht der notwendige Paradigmenwechsel zu einer nachhaltigen Beschäftigungsförderung zu erwarten.

Somit wird das berechtigte Anliegen der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu einem reinen Kürzungsprogramm auf dem Rücken der Betroffenen und zu Lasten der Beitragszahler „verkommen“. Dabei sind die wiederholten Versicherungen des BMAS, dass nicht bei Benachteiligten und behinderten Menschen und bei der beruflichen Rehabilitation gespart werden solle, schnell Makulatur. In der arbeitsmarktpolitischen Realität werden der Bundesagentur für Arbeit bei der Genehmigung des defizitären Haushaltes generelle Sparauflagen aufgezwungen. So bedeuten die Kürzungsbeschlüsse von Bundesregierung und Bundestag im Rahmen des sog. „Zukunftspaketes“, dass die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktförderung in den nächsten drei Jahren zu halbieren sind. Selbst die größten Optimisten und allen voran Bundeswirtschaftsminister Brüderle mit seiner „Schnellstraße in die Vollbeschäftigung“  dürften kaum von einer Halbierung der Zahl der Arbeitslosen auszugehen. Die BA kann bei diesem rigorosen Spardiktat  zwischen „Pest und Cholera“ wählen. Erfüllt sie diese Kürzungszwänge, muss sie die arbeitsmarktpoltischen Fördermaßnahmen drastisch einschränken. Dies geht unweigerlich zu Lasten der Schwächsten. Erfüllt sie die Sparzwänge nicht oder nur unzureichend, werden wieder diejenigen politischen Kräfte die Oberhoheit  erlangen, denen die BA schon längst ein Dorn im Auge ist und die sie am liebsten abschaffen wollen.

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