Der „Berg“ kreiste und gebar ein „Mäuslein“

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Das „Polit-Drama“ um die Hartz Reform hat ein vorläufiges Ende gefunden: Der „Berg“  kreiste und gebar ein „Mäuslein“. Für 2011 bleibt es bei der beschämenden Minierhöhung  der Regelsätze um 5 Euro. Dies ist bereits eine Mogelpackung; Auch das vielgelobte Kinderpaket ist mit „Haken und Ösen“ versehen. Dieses Gesetz wird unweigerlich wieder beim Bundesverfassungsgericht landen: Die Minierhöhungen für die Regelsätze entsprechen nicht den Anforderungen nach Transparenz, Menschwürde und gesellschaftlicher Teilhabe.

Arbeitnehmer und Arbeitslose müssen für Hartz IV zahlen

Das „Polit-Drama“ um die Hartz Reform hat ein vorläufiges Ende gefunden: Der „Berg“  kreiste und gebar ein „Mäuslein“. Für 2011 bleibt es bei der beschämenden Minierhöhung  der Regelsätze um 5 Euro. Dies ist bereits eine Mogelpackung; Denn dafür entfällt die jährliche Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung. Für die erste Auszahlung einschließlich der zum 1.1. 2011 rückwirkenden Ansprüche auf 15 Euro müssen Hartz IV Empfänger bis April warten. 2012 wird der Regelsatz um „ganze“ weitere drei Euro erhöht, dann wenigstens ohne dass die reguläre Jahresanpassung unter den Tisch fällt. In Zukunft kann das bei den Regelsätzen „vergessene“ Warmwasser als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dies  wird zu neuen Klagen vor den Sozialgerichten führen. Zutiefst empörend ist: Erwachsene Behinderte müssen auch in Zukunft einen Abschlag auf ihre Grundsicherung hinnehmen, wenn sie weiter in der Wohngemeinschaft mit den Eltern verbleiben müssen. Auch das vielgelobte Kinderpaket ist mit „Haken und Ösen“ versehen. Zunächst einmal entfällt jegliche Verbesserung der Regelsätze. Für die Kinderleistungen sind gerade einmal 10 Euro pro Monat vorgesehen. Da dies über Gutschein -oder demnächst Chipkartensysteme- erfolgen wird, ist die Stigmatisierung von Kindern und Eltern programmiert. Dieses Gesetz wird unweigerlich wieder beim Bundesverfassungsgericht landen: Die Minierhöhungen für die Regelsätze entsprechen nicht den Anforderungen nach Transparenz, Menschwürde und gesellschaftlicher Teilhabe. Fraglich ist ebenso die praktische Umsetzung der Kinderleistungen durch die Kommunen, die oft nicht die erforderliche Infrastruktur in Schulen, Sport- Musik- und Freizeitangeboten sowie Verkehrswegen haben. Profitieren von dem „Geldsegen zum Ausgleich der Kinderpakete werden vor allem die Kommunen selbst, die Bundesländer sowie die Anbieter derartiger Leistungen. Während die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene ab 2012 etwa eine Milliarde Euro im Jahr zusätzlich erfordert, können die Kommunen ab 2013 mit bis zu 6 Mrd. Euro für die höhere Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten sowie die Übernahme der Grundsicherung für Rentner rechnen.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ oben auf der SPD Agenda

Ein von der SPD durchgesetzter Schritt in die richtige Richtung ist die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Mindestlöhne für weitere 1,2 Millionen Arbeitnehmer und endlich auch für die Leiharbeit. Dabei ist es für die Regierungskoalition nicht allzu schwer, ihre jahrelange hartleibige Blockade aufzugeben: Die konkurrierenden „Hungertarife“ des Christlichen Gewerkschaftsbundes wurden vom Bundesarbeitsgericht für ungültig erklärt. Jedoch bedeuten die tariflichen Mindestlöhne der DGB-Gewerkschaften für Leiharbeit noch keine Existenzsicherung. Mit 7,60 Euro brutto Stundenlohn im Westen und 6,65 Euro im Osten werden Leiharbeitnehmer mit Familienverantwortung kaum der Hartz IV Falle entkommen. Ob größeres Verhandlungsgeschick, mehr Hartnäckigkeit und höherer Druck von den Gewerkschaften zu mehr Erfolg bei „Equal Pay“ geführt hätten, bleibt der Hartz IV Geschichtsschreibung vorbehalten. Ebenso wie die aufgegebene  Forderung nach Einstieg in einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn muss auch das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Leiharbeit ganz oben auf der Agenda der SPD bleiben.

Hände aus den Taschen der Bundesagentur für Arbeit

Bundesfinanzminister  Wolfgang Schäuble hat ein wirksames Pfand, um in die Taschen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu greife: Seit 2007 erhält die BA einen Mehrwertsteuerpunkt als Gegenleistung für die Absenkung der Beiträge. Dieser soll bis auf die Hälfte gekürzt werden, d.h. 4 Milliarden Euro pro Jahr. Im Klartext bedeutet dies: Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslose. Dabei hat sich der Bundesfinanzminister bereits aus der Kasse der BA bedient, indem er die nicht genutzten Mittel aus der Insolvenzumlage der Arbeitgeber von über 1 Mrd. Euro aus dem Haushalt der BA 2011 „abgeschöpft“ hat.

Eigentlich müsste sich die Bundesregierung ganz von Hartz IV verabschieden. Mit dem Eingliederungsbeitrag von etwa 5 Mrd. Euro im Jahr müssen die Beitragszahler bereits seit 2005 die hälftigen Ausgaben der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose bezahlen. Dabei war einer der wesentlichen Gründe für Hartz IV: Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Arbeitslosenversicherung sollte von der steuerfinanzierten früheren Bedürftigkeitsleistung Arbeitslosenhilfe getrennt werden. Diese wurde mit der Sozialhilfe zu Hartz IV mit der pauschalen Grundsicherungsleistung ALG II zusammengelegt. Seither wurde die Arbeitslosenversicherung (ALG I) weiter eingeschränkt. Inzwischen beziehen nur noch wenig mehr als ein Drittel der Arbeitslosen überhaupt ALGI. Zwei Drittel von ihnen sind mithin in der Armutsfalle Hartz IV. Dabei müssen Arbeitnehmer grundsätzlich aus ihrem Einkommen Beiträge zur BA leisten, um bei Arbeitslosigkeit vor Armut geschützt zu sein. So schließt sich der Kreis: Die „Dummen“ sind wieder einmal Arbeitslose und Arbeitnehmer. Am besten wäre es, Hartz IV wird grundrenoviert oder eingestampft. Wenn die Arbeitnehmer immer größere Teile der Langzeitsarbeitslosigkeit selbst bezahlen, müssen sie auch entscheiden können, was mit ihrem Geld geschieht.

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