Mehr Solidarität durch Bürgerversicherung

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Die demographisch bedingte Zunahme der älteren Menschen sowie die Steigerung des Lebensalters, aber auch des medizinisch-technischen Fortschritts machen mehr und nicht weniger Solidarität auch in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Deshalb ist das Prinzip der Bürgerversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung der einzig gangbare Weg, um eine einheitliche sowie qualitativ ausreichende Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung zu ermöglichen.

So ist es nicht zu rechtfertigen, dass nur Arbeiter und Angestellte und ihre Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Vielmehr müssen auch die oberen Einkommensbezieher, die Selbständigen, Politiker und Beamten an dieser Solidarität der Gesundheitsversorgung beteiligt werden.

Die Einkommensbezogenheit und Parität der Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist wieder herzustellen. Dazu muss der Sonderbeitrag allein zu Lasten der Versicherten von 0,9 Prozent auf beide Seiten aufgeteilt oder von den Arbeitgebern ebenfalls ein zusätzlicher Beitrag von 0,9 Prozent erhoben werden. Damit könnten ein Teil der finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst und die Solidarität wieder hergestellt werden.

Privatversicherung in Solidarausgleich einbeziehen

In keinem anderen Land gibt es eine solche krasse Zweiteilung der medizinischen Versorgung -wie in der Bundesrepublik- durch das Nebeneinanderbestehen und die Konkurrenz um die guten Risiken zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung als einer weiteren Vollversicherung. Dies verfestigt die Zwei-Klassen-Medizin zwischen gesetzlich und privat Versicherten.

Ein Mindesterfordernis wäre mithin, dass für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen die notwendigen Gesundheitsleitungen erbracht werden müssen. Die zu Diskriminierungen gegenüber den gesetzlich Versicherten führenden zwei bis dreifachen (und darüber hinaus) Gebührensätze in der privaten Krankenversicherung müssen abgeschafft und die privaten Krankenversicherungen in den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden. Dann zählt bei der finanziellen Ausstattung der jeweiligen Kasse nicht mehr das Einkommen des Versicherten, sondern seine gesundheitlichen Risiken und somit Anforderungen an gesundheitliche Leistungen.

Darüber hinaus ist in der privaten Krankenversicherung die notwendige Transparenz über die finanzielle Lage, die teilweise ungerechtfertigt hohen Verwaltungskosten sowie die erheblichen Steigerungen der Beitragssätze und die enorme Belastung ihrer Mitglieder mit höherem Lebensalter herzustellen. Die Versicherten müssen erheblich besser informiert werden, was auf sie zukommt, wenn sie den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wählen.

Da immer mehr Einkommen aus Kapitalerträgen gewonnen werden -wenn auch höchst einseitig in unserer Gesellschaft verteilt- müssen auch diese Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Natürlich muss hier eine ausreichende Freigrenze gelten, damit nicht die unteren und mittleren Einkommen auch noch mit ihren kleinen Ersparnissen für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.

Wirksame Bekämpfung der Verschwendung

Erheblich besser genutzt werden müssen die Einsparpotentiale, insbesondere bei den Herstellern von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln und Geräten sowie die sog. Leistungserbringer von medizinischen Leistungen. Dabei müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Verteilung der Ärztehonorare grundsätzlich in Frage gestellt und gerechter gestaltet werden. Ebenfalls ist die Verteilung der Ärzte auf großstädtische und ländliche Regionen neu zu gestalten. Der sich bereits jetzt abzeichnende und drastisch zunehmende Mangel an ärztlicher Versorgung in ländlichen Gebieten muss angegangen und abgestellt werden.

Unabdingbar ist die Verbesserung der Qualität gesundheitlicher Leistungen sowie ein  Paradigmenwechsel von der vorwiegend kurativen Medizin in die Rehabilitation und vor allem Prävention. Hier bestehen erhebliche Nachholbedarfe in der Gesundheitsversorgung der Bundesrepublik. Dies erfordert eine erheblich bessere Zusammenarbeit von Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Flankierung durch Arbeitsmarktpolitik

Unabhängig von diesen Reformnotwendigkeiten im Gesundheitswesen bedarf es flankierender Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik. Die ständige Erosion des Normalarbeitsverhältnisses durch die Explosion der 400 Euro Jobs, aber auch die Steuer- und Beitragsfreiheit von immer mehr betrieblichen Sozialleistungen führen zu milliardenschweren Löchern bei den Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch der Krankenversicherung. Hinzu kommt, dass die aus Steuern gezahlten Beiträge für die annähernd sieben Millionen Hartz IV Empfänger viel zu niedrig sind im Verhältnis zu den gesundheitlichen Leistungen. Sie müssten daher erheblich erhöht werden.

Fazit: Die Bürgerversicherung  würde dazu führen, dass die Beitragsbelastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber zurückgeführt sowie die erforderlichen Qualitätsverbesserungen bei der Gesundheitsversorgung der Menschen vorgenommen werden könnten. Dies ist wahrlich des Schweißes der Edlen wert.

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