Wem gehört der Aufschwung?

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Die Auseinandersetzungen um die Tarifpolitik haben begonnen. Die ersten Tarifrunden finden in der Stahlindustrie statt. Die Stahlindustrie hat etwa 85 000 Beschäftigte und ist sehr gut gewerkschaftlich organisiert. Der Tarifabschluss könnte Signalwirkung auch für anschließende Tarifrunden in der Metall- und Elektroindustrie haben. Die IG Metall fordert 6 Prozent mehr Lohn sowie eine faire Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit den Festangestellten. Die Arbeitgeber haben die Lohnforderungen der IG Metall als zu hoch zurückgewiesen. Diesmal scheint die öffentliche Stimmung bis in höchste Spitzen der Bundesregierung eher zugunsten der Tarifpolitik der Gewerkschaften zu sein. Die moderate Lohnpolitik sowie die Bereitschaft zur Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise haben dazu entscheidend beigetragen. Arbeitgeber und Bundesregierung wären gut beraten, den “Schulterschluss” mit den Gewerkschaften auch in der sich jetzt abzeichnenden wirtschaftlichen Erholungsphase und offensiven Lohnpolitik fortzusetzen.

Arbeitnehmer gerecht beteiligen!

In der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist das Niveau vor der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in Sicht. In einzelnen Branchen, die infolge ihrer starken Exportabhängigkeit vom Wirtschaftseinbruch besonders hart betroffen waren, wie dem Automobilsektor und Maschinenbau, kommt derzeit die Produktion dem Umsatz kaum nach. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen könnte in den nächsten Monaten die 3-Millionengrenze erreichen oder sogar unterschreiten. Bezeichnend ist, wie viele „Väter“ und „Mütter“  den Erfolg des wirtschaftlichen Aufschwungs für sich reklamieren – allen voran die Bundesregierung.

Und das mediale Sommerloch füllte wieder einmal die Beschwörung des Fachkräftemangels. Die Forderungen und Vorschläge für die Erleichterung und Gestaltung von Zuwanderungen reißen nicht ab. Tatsächlich gibt es für einzelne Regionen, Betriebe und Arbeitsplätze einen zunehmenden Mangel an Fachkräften – zum Teil auch hausgemacht wegen unzureichender eigener Aus- und Weiterbildung sowie einer ungenügenden Personalentwicklungspolitik. Andererseits suchen weit  über 4 Millionen Menschen nach Arbeit und viele Jugendliche aus wirtschaftlich schwachen Regionen nach einer Ausbildung mit beruflicher Zukunft. Annähernd 7 Millionen Arbeitnehmer müssen am Rande und unter dem Existenzminimum in Niedriglohnsektoren arbeiten – darunter auch viele qualifizierte Fachkräfte.

Gefahren für das Wirtschaftswachstum

Jegliche Euphorie über das Wirtschaftswachstum ist fehl am Platz. Die Ursachen für die weltweiten Finanzkrisen sind noch längst nicht behoben:

Im Ungewissen ist nach wie vor, in welchem Maß die gigantischen Rettungsschirme für die Finanzbranche, notleidende Wirtschaftskonzerne und überschuldete Mitgliedsländer des Euroraumes in Anspruch genommen werden müssen – vor allem, welche Rückwirkungen dies für die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung Europas und der Bundesrepublik haben wird.

Ebenso müssen sich die gerade in der Europäischen Union beschlossenen neuen Aufsichtsgremien für die Finanzbranche erst etablieren und bewähren.

Die Globalisierung der Finanzmärkte macht zudem eine Unterstützung durch ausreichende Regulierung und Aufsicht  auf weltweiter Ebene -allen voran in den USA- erforderlich. Dies ist allerdings in weiter Ferne. Zusätzliche Gefahren drohen aus der nach wie vor wirtschaftlichen Schwäche und hohen Arbeitslosigkeit in den USA sowie den Gefährdungen aus dem asiatischen Raum – insbesondere aus Japan mit wirtschaftlicher Stagnation und China, wo möglicherweise das Platzen einer Immobilienblase droht.

Die zum Abbau der gigantischen Schuldenberge in den Mitgliedsländern der EU eingeleiteten Spar- und Kürzungsmaßnahmen wirken der wirtschaftlichen Erholung entgegen und verstärken die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Einen kleinen Vorgeschmack darauf haben die Generalstreiks in Griechenland gegen die Kürzungen im Sozialbereich gegeben.

Derzeit wird das öffentliche Leben in Frankreich durch erbitterten Widerstand großer Teile der Bevölkerung gegen die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters im öffentlichen Dienst auf 62 Jahre erschüttert. Auch in der Bundesrepublik stehen erhebliche Proteste gegen die ungerechte Kürzungspolitik der Bundesregierung von 80 Mrd. Euro über vier Jahre zu Lasten der Arbeitslosen, Familien und Alleinerziehenden sowie gegen die „Rente mit 67“ bevor.

Gerechte Beteiligung der Arbeitnehmer

Bundesregierung und Wirtschaft wären gut beraten, den „Schulterschluss“ mit den Gewerkschaften – wie bei dem kurzfristigen Krisenmanagement mit seinem gigantischen Finanzvolumen – auch bei der nachhaltigen Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu suchen.

Fairness bei Tarifpolitik

Die Arbeitnehmer müssen einen fairen Anteil an dem wirtschaftlichen Aufschwung erhalten. Dies gilt sowohl für die tarifliche und betriebliche Lohnpolitik wie für die Arbeitsbedingungen und die betrieblichen Sozialleistungen. Die Arbeitnehmer haben einen maßgeblichen Anteil daran, dass die Krise in der Bundesrepublik besser und schneller bewältigt werden konnte als in anderen vergleichbaren Ländern innerhalb und außerhalb der EU.

Trotz eines überdurchschnittlich hohen Wirtschaftseinbruchs -vor allem in den exportabhängigen Branchen- konnten der Rückgang der Beschäftigung und der Anstieg der Arbeitslosigkeit in engen Grenzen gehalten werden.

Ausschlaggebend hierfür waren die massive Ausdehnung der Kurzarbeit und der Abbau von Arbeitszeitkonten. Im Krisenjahr 2009 stieg die Zahl der Kurzarbeiter auf 1,5 Millionen und bewahrte etwa eine halbe Million Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit. Die offizielle Rechnung lautet: Von den etwa 11 Mrd. Euro Kosten der Kurzarbeit haben Beitrags- und Steuerzahler 43 Prozent übernommen, die Arbeitgeber 36 Prozent und die Arbeitnehmer 21 Prozent. Allerdings sieht die tatsächliche Verteilung der Lasten etwas anders aus: Von den 43 Prozent für die Finanzierung der Kurzarbeit 2009, die von der Bundesagentur für Arbeit geleistet wurden, haben die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber als Beitrags- und Steuerzahler wiederum den bei weitem größten Brocken zu tragen. Somit haben sie die Kurzarbeit weitgehend selbst finanziert.

Für viele Arbeitnehmer war und ist dieses Krisenmanagement zusätzlich mit erheblichen Lohneinbußen verbunden. Es ist daher nur „recht und billig“, wenn jetzt eine offensive Lohn- und Tarifpolitik eingeleitet wird.

Auch gesamtwirtschaftlich ist eine derartige Wende in der Tarifpolitik erforderlich. Eine der wesentlichen Lehren aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist:  Die Verselbständigung der Finanztransaktionen von der realen Wirtschaft, die uns mit einer Aufblähung und Vernichtung von Kapital in unvorstellbaren Billionenbeträgen an den Rand des wirtschaftlichen Abgrunds gebracht haben, muss wieder zurückgeführt werden. Ein zweites Mal können keine derartig gigantischen Rettungsschirme zu Lasten der Steuerzahler über eine „entgrenzte“ Finanzbranche ausgebreitet werden. Neben der dringend erforderlichen Regulierung und Aufsicht auf den Finanzmärkten bedeutet dies nicht nur die nachhaltige Stärkung des Produktionssektors mit seiner hohen Exportorientierung sondern auch die Entwicklung der realen Binnenwirtschaft.

Auch im volkswirtschaftlichen „Einmaleins“ sind Löhne sowie Lohnsteigerungen nicht nur Produktions- und Arbeitskosten, sondern auch gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Bundesrepublik notwendig ist.

Dies haben uns die Finanzministerin von Frankreich Christine Lagarde sowie der Ministerpräsident von Luxemburg Jean Claude Juncker mit besonders drastischen Worten -wenn auch sicher nicht uneigennützig- ins Stammbuch geschrieben. Beide bedeutsamen europäischen Politiker haben die weit unterdurchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland im EU Vergleich als „Sozialdumping“ und unfaire Wettbewerbsvorteile im Außenhandel gebrandmarkt und eine Umkehr gefordert. Selbst wenn sie damit die weniger leistungsfähige Wirtschaft im eigenen Land oder in anderen europäischen Nachbarstaaten schützen wollen, sind die gravierenden Unterschiede in der Lohnentwicklung nicht zu übersehen. Gerade hat das Statistische Bundesamt die Rückständigkeit der Lohnentwicklung in der Bundesrepublik noch einmal plastisch vor Augen geführt: In den vergangenen 10 Jahren sind die Löhne in der Bundesrepublik um 21,8 Prozent gestiegen gegenüber mehr als ein Drittel im EU Durchschnitt. Diese Einkommensdifferenz zu Lasten der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik wird auch nicht dadurch geschmälert, dass in dem EU Durchschnitt solche Länder wie Rumänien erfasst sind -mit einer Lohnsteigerung von weit über 500 Prozent- allerdings von einem besonders niedrigen Ausgangsniveau und mit Jahren höchster Inflation.

Wir sollten uns allerdings durch diese pauschale und an den eigenen Interessen orientierte Kritik maßgeblicher Politiker in europäischen Nachbarländern auch nicht beirren lassen: Denn gleichzeitig werden wir bereits wieder an unsere Verantwortung als Lokomotive für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU erinnert. Ausschlaggebend hierfür ist der hohe Anteil von Produktion und Export unserer Wirtschaft, den wir in keinem Fall in Frage stellen lassen dürfen. Hier haben die Tarifparteien gerade in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ein besonders hohes Ausmaß an Verantwortung und Augenmaß mit großem Erfolg bewiesen. Allerdings gibt es erhebliche Aufholbedarfe gerade bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen in vielen Dienstleistungen unserer Binnenwirtschaft. Eine wirksame Bekämpfung von  Niedriglohnsektoren bis Armut bei Arbeit und prekärer Beschäftigung ist daher ebenfalls ein Gebot der nachhaltigen Überwindung der Wirtschaftskrise. Der Bundesregierung wäre auch als Krisenstrategie und Unterstützung der Tarifpolitik dringend anzuraten: Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes nach dem Beispiel der meisten europäischen Mitgliedsstaaten und in der von den Gewerkschaften geforderten Höhe von 8,50 Euro in der Stunde; die Ausweitung der tariflichen Mindestlöhne durch die zeitnahe Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit; die Regulierung und Begrenzung von Leiharbeit, geringfügiger sowie befristeter Beschäftigung. Völlig unzureichend ist der jetzt von der Bundesarbeitsministeriun von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf für die Leiharbeit: Danach sollen auch in Zukunft Arbeitgeber Stammkräfte entlassen und dann wieder als Leiharbeitnehmer einstellen dürfen – unter der Bedingung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Im Umkehrschluß heißt dies: eine gesetzliche Erlaubnis für die Umwandlung von Stammarbeitverhältnissen in Leiharbeit: Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt dann nur bei einer derartigen für die Arbeitsbedingungen ruinösen Vernichtung von Stammarbeitsverhältnissen und Ersatz durch Leiharbeit.

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