Schwarz-Gelb: Schwanz wedelt mit dem Hund – Opfer werden zu Tätern

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Wieder einmal wedelt in der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vizekanzler Guido Westerwelle als  „Wunschkoalition“ begonnenen Bundesregierung der Schwanz mit dem Hund.

Wieder einmal wedelt in der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vizekanzler Guido Westerwelle als  „Wunschkoalition“ begonnenen Bundesregierung der Schwanz mit dem Hund. Ob „brutalstmögliche“ Klientelpolitik bei der Senkung der Mehrwertsteuer für die Sponsoren in der Hotelbranche, der Mitnahme namhafter Vertreter aus der Wirtschaft auf Auslandsreisen durch alle Kontinente, der Schaffung zusätzlicher Top-Jobs in den FDP Ministerien für loyale Parteifreunde, die kompromisslose  Verfolgung des Zieles genereller Steuersenkungen vor allem für Besserverdienende oder die kategorische Ablehnung von Mindestlöhnen – der kleine Koalitionspartner FDP beherrscht die medialen Schlagzeilen.

Zeitgleich mit dem lange erwarteten spektakulären Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen, Kinderzuschlägen und Einmalleistungen bei Hartz IV am 9.Februar -und rechtzeitig zum Internationalen Frauentag am 8.März- hat der FDP Vorsitzende Guido Westerwelle eine unsägliche Kampagne gegen die Arbeitslosen vom Zaun  gebrochen. Jetzt haben vier seiner liberalen Freunde einschließlich des Generalsekretärs, Christian Lindner, mit einem eiligst zusammengeschusterten Papier „auf dem Weg zum fairen Sozialstaat“ nachgelegt.

Natürlich bleiben das FDP-Quartett bei seinen Forderungen, die ihre Partei bereits in die Koalitionsvereinbarung implantiert haben: dem pauschalen Bürgergeld als Ersatz für die verschiedenen sozialen Transferleistungen. Dies ist genauso ungerecht und unbezahlbar, wie ihre Forderungen zu pauschalen Stufentarifen und massiven generellen Senkungen der Einkommenssteuer oder der Kopfpauschale für die Arbeitnehmer anstelle der paritätischen einkommensbezogenen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie halten zwar an ihrem Bürgergeld-Konzept fest – allerdings als längerfristiges Ziel. Kurzfristig wollen sie sich an der Reform von Hartz IV – insbesondere auch zur Umsetzung des jüngsten Karlsruher Urteils über die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze, Kinderzuschläge und Einmalleistungen beteiligen. Dabei vermeiden sie genauso wie der größere Koalitionspartner, die Keule einer Absenkung der Hartz IV Leistungen aus dem Hut zu ziehen. Vielmehr beschränken sie sich auf die unverfängliche Forderung nach mehr Transparenz und Bedarfsorientierung bei der Berechnung der Regelsätze, wie sie ja auch von den Verfassungsrichtern angemahnt worden ist. Vorsichtig wagen sie sich aus der Deckung bei den Kinderleistungen, die sowohl durch Geld- wie auch Sachleistungen abgedeckt werden sollten.

Provokationen und Reizthemen werden kaschiert. Allerdings würde die geforderte Pauschalierung bei den Hartz IV Leistungen -insbesondere für die Unterkunftskosten- zu erheblichen Härten für die Betroffenen und damit großen Ungerechtigkeiten führen.

Weniger Zurückhaltung legen sie sich allerdings auf, wenn es um den weiteren Druck auf Arbeitslose und Löhne sowie Arbeitsbedingungen geht. Dabei wird der unsägliche Rundumschlag ihres Parteivorsitzenden Guido Westerwelle in verbale Watte gepackt. Weder ein gemeinnütziger  Arbeitsmarkt für schwer-vermittelbare Langzeitarbeitslose noch Mindestlöhne seien akzeptabel. Dafür müssen die Niedriglohnsektoren aufrecht erhalten werden, um Arbeitslosen eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Selbstverständlichkeiten werden wiederholt: Arbeitslose müssen für ihre Unterstützungsleistungen Gegenleistungen erbringen. Und wenn arbeitsfähige Hartz IV Empfänger Arbeit ablehnten, müsse Ihnen die Transferleistungen gekürzt und entzogen werden.

Vorschläge zur Heraufsetzung der Zuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger sind -wie bereits in der Koalitionsvereinbarung angekündigt- Teil des Sozialstaatskonzepts a la FDP. Die verschiedenen Vorschläge folgen dem Muster: Die untersten Verdienste sollen weitestgehend angerechnet und dafür höhere Einkommen bis 1000 Euro zur Hälfte bei den Arbeitenden verbleiben können. Damit würde einem pauschalen Kombilohn über alle Berufsbereiche Tür und Tor geöffnet. Denn immer mehr Arbeitsverhältnisse würden an den Tropf des Staates gehängt. Die Verpflichtung zur Gewährung existenzsichernder und sozialversicherungspflichtiger Löhne würde damit zur Makulatur. Arbeitgeber können sich die Hände reiben.

Nur folgerichtig ist es, wenn in diesem Sozialstaatspapier der vier FDP Bundestagsabgeordneten ein gesetzlicher Mindestlohn als Arbeitsplatzvernichter gebrandmarkt wird. Das Konzept ist klar: Der Druck auf Arbeitslose, Niedrig- bis Armutslöhne hinzunehmen und damit auch das Niveau von Löhnen und Arbeitsbedingungen insgesamt nach unten zu ziehen, wird weiter verschärft. Ein gemeinwohlorientierter Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose und existenzsichernde Mindestlöhne würden dabei nur stören.

 Wenn die hiermit angezettelte mediale Debatte etwas Gutes hat, dann dies, dass die FDP ihr wahres Gesicht noch rechtzeitig vor den Wahlen in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai zeigt. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Bürger von der freundlicheren Verpackung des FDP Quartetts zur Absicherung der inzwischen breit kritisierten Rundumschläge ihres Parteivorsitzenden gegen unseren Sozialstaat nicht einlullen lassen und deutlich erkennen, was ihnen mit dieser schwarz-gelben Regierungskoalition in NRW und im Bund blühen kann.

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