Erleichterung über Kompromiss für Job Center – mehr Klarheit notwendig

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Im jahrelangen Streit um die Zukunft der Job Center gibt es endlich eine Lösung: Die Bundesregierung und die SPD sind sich darüber einig, dass das Grundgesetz geändert werden soll. Dies ist ein wichtiger politischer Durchbruch.

Im jahrelangen Streit um die Zukunft der Job Center gibt es endlich eine Lösung: Die Bundesregierung und die SPD sind sich darüber einig, dass das Grundgesetz geändert werden soll. Dies ist ein wichtiger politischer Durchbruch: Ende 2007 hatte  das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung der Argen aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zur Betreuung Langzeitarbeitsloser für verfassungswidrig erklärt und eine Neuordnung bis Ende 2010 verlangt.

Allerdings soll das Nebeneinander der Job Center einerseits und der Optionskommunen mit der alleinigen Zuständigkeit für die Langzeitarbeitslosen noch ausgeweitet werden. Die ursprünglich als Pilotprojekt bis Ende 2010 zugelassenen 69 Optionskommunen sollen auf  Dauer bestehen und bis zu 110 Optionskommunen ausgeweitet werden. Die Koordinierung der Arbeit für die Betreuung und Eingliederung Langzeitarbeitsloser wird damit noch schwieriger als sie bisher schon ist.

Bei dem Streit um die Job Center geht es um erheblich mehr als die Organisation bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser und ihrer Familien: es geht um Hoffnungslosigkeit oder Zukunft  sowie Ausgrenzung oder Integration für fast 7 Millionen Menschen in Deutschland. Das sind beinahe 10 Prozent unserer Bevölkerung und bald ein Viertel der Erwerbstätigen; etwa 60.000 Beschäftigte von Arbeitsagenturen und Kommunen und ein Jahresbudget von inzwischen 48 Mrd. Euro mit steigender Tendenz.

Der bisher bekannt gewordene Kompromiss lässt die erforderliche Klarheit der jeweiligen Verantwortlichkeiten nicht ausreichend erkennen: Für die 69 Optionskommunen soll der Bestand ohne weitere Prüfungen oder Bedingungen garantiert werden. Die erhebliche Ausweitung soll mit Eignungskriterien sowie der Entscheidung einer zwei Drittel Mehrheit in den Kommunen verbunden sein. Zu den Eignungskriterien gehört nicht nur der Nachweis organisatorischer Effizienz und arbeitsmarktpolitischer Leistungsfähigkeit, sondern auch gemeinsame IT Schnittstellen zu BA und einheitliche Standards bei der Datenerfassung. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation des mehr oder weniger unkoordinierten Nebeneinanders von Job Centern und Optionskommunen dar. Fraglich ist allerdings, warum nicht auch die bestehenden 69 Optionskommunen in diese Eignungs- und Koordinierungsverfahren einbezogen werden. Zudem bleibt das Problem der praktischen Umsetzung und vor allem der dafür erforderlichen Zeitdauer und der bis dahin erfolgenden Reibungsverluste zu Lasten aller Betroffenen.

Erhebliche Fragen wirft auch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen über die Aufsicht auf: Unbestritten müssen in den Job Centern Verantwortung und Weisungsrechte bei den beiden Leistungsträgern (Kommune und BA) liegen. Schwieriger ist allerdings die Aufteilung der Rechts- und Fachaufsicht zwischen dem Bund über die BA und den Ländern über die Kommunen. Diese Stärkung der Rolle der Länder birgt die Gefahr einer regionalen Zersplitterung bei der Betreuung und Integration der Langzeitarbeitslosen. Entsprechend soll die Steuerung über vielfältige Zielvereinbarungen erfolgen: zwischen Bund und Ländern; BMAS und BA; BA und Kommunen; Ländern und Optionskommunen. Dies dürfte für die Praxis und die dabei erforderlichen Konfliktlösungsmechanismen erhebliche Probleme aufwerfen – ebenso wie die dann erforderlichen Veränderungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Job Centern und den Zuständigkeiten sowie Mitbestimmungsrechten ihrer Personalvertretungen.

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