Organisationsreform Hartz IV- eine unendliche Geschichte

Beitrag per E-Mail versenden

Der politische Streit um die Neuordnung der Job Center zur Betreuung Langzeitarbeitsloser ist in eine neue Runde getreten. Leidtragende sind 7 Mio. Menschen, die zum Leben auf Hartz IV angewiesen sind sowie die etwa 50 000 Mitarbeiter in den Job Centern.

Der politische Streit um die Neuordnung der Job Center zur Betreuung Langzeitarbeitsloser ist in eine neue Runde getreten. Leidtragende sind 7 Mio. Menschen, die zum Leben auf Hartz IV angewiesen sind sowie die etwa 50 000 Mitarbeiter in den Job Centern. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die derzeitige Mischform der Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Lösung bis 2010 gefordert.

Jetzt rächt sich für Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass ihre Bundestagsfraktion von CDU/CSU Ende 2008 ausgerechnet hierbei ein Exempel gegen den ungeliebten Koalitionspartner und Rivalen SPD ein Dreivierteljahr vor den Bundestagswahlen  statuierte. Dabei hatten noch wenige Wochen zuvor der Ministerpräsident von Nordrhein Westfalen Jürgen Rüttgers (CDU)  im Auftrag der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) im Auftrag vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Kompromiss für die Neuorganisation der ARGEn gesucht und gefunden. Dieser lief darauf hinaus, durch eine Änderung des Grundgesetzes die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen  mit ihren jeweils selbständigen Verantwortlichkeiten in einer neuen gemeinsamen Organisation „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ rechtlich abzusichern. Hierfür hatte er die Zustimmung der Arbeits- und Sozialminister der Länder mobilisieren können, war jedoch an der Blockade durch die CDU/CSU Bundestagsfraktion gescheitert.

Nach den jüngsten Vorschlägen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen droht das Damoklesschwert der Auflösung dieser 2005 neu geschaffenen Ämtern aus Arbeitsagenturen und Kommunen. Beide sollen -wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt und auch der Koalitionsvertrag vorsieht- ihre jeweiligen Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Grundsätzlich gewähren die Arbeitsagenturen die Leistung des Arbeitslosengeldes II sowie die Maßnahmen zur Integration der Langzeitarbeitslosen, die Kommunen die flankierenden sozialen Maßnahmen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.  Beide Seiten sollen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Dazu soll die Bundesagentur Vorschläge vorlegen und die Bundesregierung Musterverträge ausarbeiten. Darüber hinaus sollen wechselseitig Beauftragungen an die jeweils andere Seite für die Durchführung einzelner Aufgaben möglich sein. Für die Kommunen ist ein größerer Einfluss bei der Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit einzelner Hilfesuchender vorgesehen. Zur Konfliktlösung könnte der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.

Bereits diese Eckpunkte zur Neuorganisation von Hartz IV weisen auf erhebliche Ungereimtheiten und Reibungsverluste bei der Umsetzung: Schon die Zusammenarbeit beider Behördenstränge in den ARGEn mit gesetzlicher Verpflichtung zur Zusammenarbeit hat auch nach drei Jahren der Anpassung erhebliche Schwachstellen aufgewiesen. Wie soll dies dann bei freiwilliger Zusammenarbeit der beiden eigenständigen Behördenstränge überwunden werden.  Und, die Beschäftigten aus beiden Ämtern, die sich mühselig –mehr oder weniger erfolgreich- zusammengerauft haben, werden wieder auseinandergerissen.

Schon in der ursprünglichen Gesetzgebung war das politische „Experiment“ von ARGEn und Optionskommunen zeitlich begrenzt.

- Bereits diese Ungewissheit hat dazu geführt, dass viele Mitarbeiter in den ARGEn nur befristet eingestellt wurden.

- Die politischen Ränkespiele über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes  haben dazu geführt, dass Mitarbeiter nach beruflichen Alternativen suchen. Dieser insbesondere qualitative personelle Aderlass in den Job Centern gefährdet den mühseligen Aufbau einer wirksamen Arbeit für die hilfesuchenden Menschen.

- Die in einem „Husarenritt“ aus dem Boden gestampfte und dann mühselig angepasste gemeinsame EDV müsste wieder getrennt werden, sofern die Kommunen nicht entscheiden, dass sie auch weiterhin die IT der BA einsetzen.

Abgesehen von den hohen Kosten und Reibungsverlusten: Auch bei allen Bemühungen zur Zusammenarbeit,  werden Reibungsverluste und Schnittstellen zwischen den beiden Behördensträngen nicht zu verhindern sein. Dies wird letztlich auf dem Rücken der betroffenen Menschen und damit der „Ärmsten der Armen“ ausgetragen. Genau dies zu überwinden, war die erklärte Zielsetzung der ungeliebten Hartz IV Reform.

Völlig unklar ist zudem was in Zukunft mit den Optionskommunen geschehen soll. Der missglückte Gesetzeskompromiss für Hartz IV 2005 hat 69 Optionskommunen zugelassen, in denen die Kommunen alleine für die gesamte Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind.  Untersuchungen haben deutlich gemacht, daß die Erfolge der alleinigen Verantwortlichkeit der Kommunen bei der nachhaltigen Eingliederung Langzeitarbeitsloser noch geringer sind als die der gemeinsamen Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen in den ARGEn. Was für die betroffenen Menschen von Hartz IV -als „größte Sozialreform“ gepriesen- übrig bleibt, ist vor allem der unerträgliche Druck auf Langzeitarbeitslose mit der unwürdigen Abdrängung in Ein- und 400-Euro-Jobs sowie „Armut bei Arbeit“.

Gerade hat uns das Statistische Bundesamt den weiteren Anstieg von Niedriglöhnen und Armut bei Arbeit mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Zahl der Vollzeitjobs ist in den vergangenen 10 Jahren um 1,4 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig gestiegen sind die Teilzeittätigkeiten um 36 Prozent. Der Skandal ist aber der erneute Anstieg der geringfügigen Teilzeitjobs auf über 7 Millionen. Zwei Drittel der Minijobber sind Frauen. Als Alleinerziehende, als Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase oder in der zusätzlichen Verantwortung für Pflegeleistungen in der Familie kommen sie damit nicht aus der Niedriglohn- und Armutsfalle heraus. Hierfür müssen wir alle aus unseren Steuern auch noch 50 Mrd. Euro im Jahr aufbringen – mit steigender Tendenz, da ein Entkommen aus der „Hartz IV Falle“ höchst unwahrscheinlich ist. Dies gilt noch mehr in Zeiten erneut steigender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit.

Es wäre daher wirtschaftlich, sozial und politisch unverantwortlich, die politischen Ränkespiele bei der Organisation von Hartz IV auf dem Rücken von Millionen leidtragender Menschen fortzuführen. An Stelle erneuter langwieriger Befassung mit der eigenen Organisation müssten in der gegenwärtigen Beschäftigungskrise alle Kräfte bei den Job Centern auf die Integration der Arbeitslosen gerichtet werden. Es muss schnellstmöglich ein Lösung gefunden und durchgesetzt werden. Fatal wäre, wenn der Gesetzesvorschlag von Olaf Scholz – eigenständige Verantwortlichkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen unter einem gemeinsamen Dach mit der Änderung des Grundgesetzes – schon allein deshalb keine Berücksichtigung bei der Konsenssuche findet, weil er jetzt erneut von der SPD eingebracht wird.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


2 + drei =